Kann ich bestimmen für welches Land oder SOS-Kinderdorfprojekt mein Geld verwendet wird?
Natürlich können Sie zu Lebzeiten bestimmen, welchem Land oder welcher SOS-Einrichtung Ihr Nachlass zur Verfügung gestellt werden soll. Vermerken Sie dies bitte einfach in Ihrem Testament.
Kann ich den SOS-Kinderdörfern auch Einrichtungsgegenstände vererben?
Sie entscheiden, was Sie vererben oder vermachen wollen. Wertgegenstände wie z.B. Antiquitäten oder Schmuck werden fachkundig bewertet und versteigert. Der Erlös kommt dann einer SOS-Einrichtung zugute.
Was geschieht mit Immobilien?
Über die Verwertung einer Immobilie entscheidet der Vorstand des Hermann-Gmeiner-Fonds Deutschland e.V. nach einer fachkundigen Bewertung durch einen neutralen Sachverständigen. Der Verkauf der Immobilie erfolgt gegen Höchstgebot.
Wie erfahren die SOS-Kinderdörfer von meinem letzten Willen?
Wer ein Testament in Verwahrung hat oder findet, ist verpflichtet, dieses nach dem Tod des Erblassers beim Nachlassgericht abzugeben. Dort wird das Testament eröffnet und die im Testament bedachten Erben oder Vermächtnisnehmer werden benachrichtigt. Wenn das Testament beim Nachlassgericht hinterlegt ist, erfolgen die Eröffnung und die Benachrichtigung automatisch.
Muss der Hermann-Gmeiner-Fonds Erbschaftsteuer zahlen?
Der Hermann-Gmeiner-Fonds ist vom Finanzamt als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt und hat daher keine Erbschaftsteuer zu zahlen. Das von Ihnen testamentarisch zugewandte Vermögen kommt somit ungeschmälert den Kindern zugute.
Wer kümmert sich um Dinge wie Bestattung, Grabpflege, Wohnungsauflösung etc.?
Wenn von Ihnen keine Testamentsvollstreckung gewünscht wird und der Hermann-Gmeiner-Fonds Deutschland e.V. zum Alleinerben eingesetzt ist, kümmern sich fachkundige Mitarbeiter um alle diese Angelegenheiten. Selbstverständlich übernimmt der Hermann-Gmeiner-Fonds dann auch die Kosten der Beerdigung und Grabpflege. In diesem Fall empfiehlt es sich, uns eine einfache Vollmacht auszustellen, da zwischen dem Todestag und der Eröffnung des Testamentes häufig mehrere Wochen vergehen können.
Beispiel:
Im Falle meines Todes bevollmächtige ich den Hermann-Gmeiner-Fonds Deutschland e.V., SOS-Kinderdörfer weltweit meine Bestattung zu regeln, meine Wohnung zu kündigen und den Nachlass zu sichern.
München, am 6.12.2006
Hans Maier
Wenn Sie für Ihre Beerdigung spezielle Wünsche haben, vermerken Sie diese in einem gesonderten Schriftstück (nicht im Testament!), welches Sie einer Person Ihres Vertrauens oder uns zusammen mit Ihrem Testament überlassen. Wünsche zur Grabpflege können Sie auch in Ihr Testament aufnehmen. Als Alternative empfehlen wir Ihnen den Abschluss eines Vorsorgevertrages bei einem Beerdigungsinstitut.