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    Für ein persönliches Gespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:


    Beate Drexler
    nachlassinfo@sos-kd.org
    Tel.: (089) 179 14-273 / -275
    Fax: (089) 179 14-272

    SOS-Kinderdörfer weltweit
    Ridlerstraße 55
    80339 München

    Kranzspenden:
    Frau Claudia Chachoua
    Telefon: 0800 - 5030600
    anlass@sos-kinderdoerfer.de
    Weitere Informationen zu Trauerfeiern und Kranzspenden

SOS-Kinderdörfer Spenden & Helfen Testamente Häufige Fragen zum Nachlass

Häufige Fragen zum Nachlass 

Hier haben wir für Sie Fragen und Antworten zum Thema Testamente und Vermächtnisse zusammengestellt


Kann ich den SOS-Kinderdörfern auch Einrichtungsgegenstände vererben?

Sie entscheiden, was Sie vererben oder vermachen wollen. Wertgegenstände wie z.B. Antiquitäten oder Schmuck werden fachkundig bewertet und versteigert.

Was geschieht mit Immobilien?

Über die Verwertung einer Immobilie entscheidet der Vorstand der SOS-Kinderdörfer weltweit nach einer fachkundigen Bewertung durch einen neutralen Sachverständigen. Der Verkauf der Immobilie erfolgt gegen Höchstgebot.

Wie erfahren die SOS-Kinderdörfer von meinem letzten Willen?

Wer ein Testament in Verwahrung hat oder findet, ist verpflichtet, dieses nach dem Tod des Erblassers beim Nachlassgericht abzugeben. Dort wird das Testament eröffnet und die im Testament bedachten Erben oder Vermächtnisnehmer werden benachrichtigt. Wenn das Testament beim Nachlassgericht hinterlegt ist, erfolgen die Eröffnung und die Benachrichtigung automatisch

Müssen die SOS-Kinderdörfer weltweit Erbschaftsteuer zahlen?

Nein, die SOS-Kinderdörfer sind vom Finanzamt als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt und hat daher keine Erbschaftsteuer zu zahlen. Mehr dazu erfahren Sie auf der Seite "Steuerrechtliche Vorteile".

Wer kümmert sich um Dinge wie Bestattung, Grabpflege, Wohnungsauflösung etc.?

Wenn von Ihnen keine Testamentsvollstreckung gewünscht wird und die SOS-Kinderdörfer weltweit zum Alleinerben eingesetzt sind, kümmern sich fachkundige Mitarbeiter um alle diese Angelegenheiten. Selbstverständlich übernehmen die SOS-Kinderdörfer dann auch die Kosten der Beerdigung und Grabpflege. In diesem Fall empfiehlt es sich, uns eine einfache Vollmacht auszustellen, da zwischen dem Todestag und der Eröffnung des Testamentes häufig mehrere Wochen vergehen können.

Beispiel:


Im Falle meines Todes bevollmächtige ich die SOS-Kinderdörfer weltweit Hermann-Gmeiner-Fonds Deutschland e.V. meine Bestattung zu regeln, meine Wohnung zu kündigen und den Nachlass zu sichern.

München, am 01.09.2011 
 

Hans Maier



 

 
 
 
Wenn Sie für Ihre Beerdigung spezielle Wünsche haben, vermerken Sie diese in einem gesonderten Schriftstück (nicht im Testament!), welches Sie einer Person Ihres Vertrauens oder uns zusammen mit Ihrem Testament überlassen. Wünsche zur Grabpflege können Sie auch in Ihr Testament aufnehmen. Als Alternative empfehlen wir Ihnen den Abschluss eines Vorsorgevertrages bei einem Beerdigungsinstitut.
 

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