Was kommt von meiner Spende wirklich an? Wie hoch sind die Verwaltungskosten?
Die SOS-Kinderdörfer weltweit sind für nachprüfbare, sparsame und satzungsgemäße Verwendung der Spendengelder mit dem
Spendensiegel des DZI (Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen) ausgezeichnet.
Unsere Verwaltungskosten (Personal- und Sachaufwendungen) hatten 2008 einen Anteil von 2,02 Prozent an unseren Gesamtausgaben.
In unserem
Leistungsbericht können Sie sich darüber informieren, wie wir dank Ihrer Spendengelder helfen konnten.
Hier finden Sie einen Überblick zum Thema
Kontrolle und Transparenz.
Wie sicher ist es, online zu spenden?
Der komplette Spendenvorgang wird über eine verschlüsselte SSL-Verbindung abgewickelt. Unsere Website ist durch Trustcenter.de zertifiziert. Damit ist Ihre Spende über das Internet
so sicher wie Online-Banking
Wie ist eine Spende möglich, wenn ich nicht online spenden möchte?
Natürlich können Sie Ihre Spende auch auf folgendes Konto überweisen. Bitte benutzen Sie im Verwendungszweck das Stichwort "Online" und geben Sie dort Ihre Adresse an.
SOS-Kinderdörfer weltweit
Kontonummer 1 111 111 (siebenmal die eins)
Bankleitzahl 700 700 10
Deutsche Bank München
BIC: DEUTDEMM
IBAN: DE69 7007 0010 0111 1111 00
Verwendungszweck "Online"
Was sind die wichtigsten Änderungen der Spendenrechtsreform?
Rückwirkend zum 1.1.2007 sind die Änderungen zum Spendenrecht in Kraft getreten. Die relevantesten Änderungen sind:
- Der Spendenabzug wird einheitlich auf 20 Prozent erhöht. Die unterschiedlichen Abzugsätze (bisher 5 bzw. 10 Prozent) entfallen und somit auch die Differenzierung zwischen Spenden für gemeinnützige und mildtätige Zwecke.
- Auch die Regelung zum vereinfachten Nachweis von Spenden beim Finanzamt wurde geändert. Künftig benötigen Sie eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) erst für Spenden über 200 Euro. Für Spenden bis 200 Euro reicht als Nachweis der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts (Konto-Auszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder gesonderte Bestätigung des Kreditinstituts). Zusätzlich zur Buchungsbestätigung müssen Sie die auf der Rückseite des Einzahlungsbelegs aufgedruckten Angaben zum Freistellungsbescheid vorlegen.
Wann benötige ich eine Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) fürs Finanzamt?
- Spenden an die SOS-Kinderdörfer weltweit können Sie steuerlich absetzen. Wenn Sie online spenden, erhalten Sie automatisch eine Spendenquittung fürs Finanzamt.
Die Spendenquittungen werden von uns bis spätestens Mitte Februar des Folgejahres verschickt.
- Ansonsten gilt bei Überweisungen und Bareinzahlung folgende Regelung: Für Spenden bis zu 200 Euro brauchen Sie keine Spendenquittung. Das Finanzamt akzeptiert den Bankbeleg (siehe unten) in Verbindung mit dem Freistellungsbescheid (auf unserem Überweisungsträger). Bei Spenden ab 200,01 Euro schicken wir Ihnen automatisch eine Spendenquittung für Ihre Steuererklärung zu.
Warum erhalte ich nicht für jede Spende automatisch eine Quittung?
Wir danken Ihnen für jede Spende, mit denen Sie unsere Arbeit unterstützen! Für uns gibt es keine Spenden erster und zweiter Klasse. Die gesetzliche 200-Euro-Regelung (siehe oben) ermöglicht es uns aber, Versand- und Verwaltungskosten zu sparen - das bedeutet: Wir haben mehr Geld zur Verfügung, um Kindern in Not zu helfen.
Was wird vom Finanzamt als Bankbeleg akzeptiert?
Sie können den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts beim Finanzamt vorlegen. Als Buchungsbestätigung können z.B. dienen: Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder eine gesonderte Bestätigung des Kreditinstitutes. Zusätzlich zur Buchungsbestätigung (s. Foto) müssen Sie die auf der Rückseite des Einzahlungsbelegs aufgedruckten Angaben zum Freistellungsbescheid vorlegen.
Wie bekomme ich eine Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung), wenn diese vom Finanzamt angefordert wird?
Sollte das Finanzamt von Ihnen eine Spendenquittung anfordern (z.B. weil auf Ihrem Bankbeleg erforderliche Angaben fehlen) dann schicken wir Ihnen diese selbstverständlich zu - auch für Beträge unter 200,01 Euro. Sie können eine Spendenquittung entweder
online oder telefonisch bei unserer Spender-Betreuung anfordern:
Tel. 0800 50 30 300 (gebührenfrei).
Hinweis: Jahresspendenbescheinigungen für Online-Spenden werden von uns jedes Jahr automatisch bis spätestens Mitte Februar des Folgejahrs verschickt.
Welche Angaben müssen auf dem Bankbeleg ersichtlich sein?
- Ihr Name (mit Vorname)
- Ihre Postanschrift (bitte im Verwendungszweck eintragen)
Oder: Falls Sie unseren Überweisungsträger verwenden, reicht die Personenspender-Nummer (PSN), die Sie bitte neben Ihrem Namen eintragen.
- Ihr Geldinstitut, Bankleitzahl, Konto-Nummer
- Unsere Bankverbindung:
SOS-Kinderdörfer weltweit
Konto-Nummer 111 1 111 (siebenmal die Eins)
BLZ 700 700 10 Deutsche Bank München
- Spendenbetrag und -datum