16. November 2009 | NEWS

SOS für Kinderrechte: UN-Richtlinien für die alternative Betreuung von Kindern

Auf dem Weg zur UN-Generalversammlung: SOS-Kinderdörfer haben Richtlinien mitentwickelt

Am 20. November 2009 wird der 20. Geburtstag der UN-Konvention über die Rechte des Kindes begangen. Ein Grund zu feiern? Es bedarf nach wie vor dringend klarer Vorgaben, wie die Konvention für Millionen von Kindern umzusetzen ist, die ohne elterliche Betreuung leben oder Gefahr laufen, diese zu verlieren. Für ihre Rechte machen sich die SOS-Kinderdörfer stark. Die von SOS mitentwickelten Richtlinien für die alternative Betreuung von Kindern sollen am 20. November von der UN-Generalversammlung offiziell verabschiedet werden.


Treibende Kraft: Die SOS-Kinderdörfer machen sich für Kinderrechte stark - Foto: Benno Neeleman

Kindern, die ohne elterliche Betreuung leben oder Gefahr laufen, diese zu verlieren, sind besonders schutzbedürftig - insbesondere, wenn es um ihr Recht auf Betreuung, Bildung und medizinische Versorgung geht. Die Richtlinien für die alternative Betreuung von Kindern sollen den Schutz und das Wohlergehen dieser Mädchen und Jungen sicherstellen und ein Instrument für die praktische Umsetzung der Kinderrechtskonvention sein. In den vergangenen fünf Jahren waren die SOS-Kinderdörfer eine der führenden Organisationen in der Entwicklung der Richtlinien und eine der treibenden Kräfte für deren offizielle Verabschiedung durch die UN-Generalversammlung, die jetzt am 20. November auf der Tagesordnung steht.

Die Richtlinien orientieren sich an zwei wesentlichen Grundsätzen:

1) Es muss sicher gestellt sein, dass Kinder nicht unnötigerweise in alternative Betreuung kommen. Vor einer derart schwerwiegenden Entscheidung muss durch entsprechende Unterstützungsmaßnahmen alles versucht werden, damit Kinder bei ihrer Herkunftsfamilie verbleiben können.

2) Wenn ein Kind trotz aller Bemühungen nicht bei seiner Herkunftsfamilie verbleiben kann, müssen Form und Qualität der außerfamiliären Betreuung den Rechten und spezifischen Bedürfnissen des betroffenen Kindes entsprechen.

Mit den Richtlinien sollen nicht nur Regierungen und verantwortliche staatliche Behörden angesprochen werden, sondern auch internationale Körperschaften und Organisationen, die Zivilgesellschaft, Fachleute, Nichtregierungsorganisationen und private Anbieter - all jene, die direkt oder indirekt mit der außerfamiliären Betreuung von Kindern betraut sind.

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