Geldauflagen und Bußgelder spenden

Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern zugunsten der SOS-Kinderdörfer

Mit der Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern tragen Staatsanwälte, Strafrichter, Finanzbehörden und Familienkassen nachhaltig dazu bei, die weltweite Arbeit der SOS-Kinderdörfer zu unterstützen und zu sichern.

Für Geldauflagen und zugewiesene Bußgelder haben wir ein eigenes Sonderkonto eingerichtet, das sicherstellt, dass für diese Zahlungen keine Zuwendungsbestätigung ausgestellt wird.

Unser Sonderkonto für Geldauflagen und Bußgelder:

SOS-Kinderdörfer weltweit
IBAN: DE80 7001 0080 0133 3398 02
BIC: PBNKDEFF
Postbank München

Wir garantieren allen Beteiligten einer Geldauflage bzw. eines Bußgeldes eine schnelle, diskrete Abwicklung und die unverzügliche Benachrichtigung über eingehende Zahlungen bzw. einen Zahlungsverzug.

So helfen Sie mit der Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern

Ihre Zuweisung leistet einen nachhaltigen Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation von Kindern und Familien.

Geldauflagen und Bußgelder, die Sie als Richter oder Staatsanwalt den SOS-Kinderdörfern zuweisen, bedeuten nachhaltige Hilfe für Kinder in Not!
  • Mit ca. € 150 stellen Sie die medizinische Grundversorgung für eine SOS-Familie mit sechs Kindern in Mittelamerika für ein Jahr sicher.
     
  • Mit ca. € 1000 können Sie z.B. einem stark traumatisierten Kind in Ost-Afrika mit einer psychotherapeutischen Behandlung langfristig helfen.
    Kriege und Katastrophen, der Tod der Eltern, Misshandlung und Missbrauch  hinterlassen bei Kindern tiefe seelische Wunden.
     
  • Mit ca. € 7500 können Sie z.B. einer ganzen Schulklasse im Nahen Osten ein Jahr lang den Schulbesuch ermöglichen. Bezahlt werden damit Schulgeld, Schuluniformen sowie Schulsachen (Bücher, Hefte, Stifte…).

 

Kontrolle und Transparenz

Die SOS-Kinderdörfer weltweit verbürgen sich für eine sorgfältige Verwendung der Spendengelder. Die SOS-Kinderdörfer sind u.a. mit dem deutschen Spendensiegel des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI) ausgezeichnet und veröffentlichen jährlich einen ausführlichen Jahresbericht.

 

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Ihre Spende an die SOS-Kinderdörfer weltweit können Sie von der Steuer absetzen. Die SOS-Kinderdörfer weltweit sind als eingetragene gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. (Steuernummer 143/221/91910)