Nachhaltig unterstützen

Zustiftung, Stiftung gründen und Förderfonds

Stiften macht vor allem dann Sinn, wenn Sie ein bestimmtes Land oder eine Einrichtung langfristig unterstützen möchten. Eine Förderung über die ChildInvest Foundation ist deswegen so nachhaltig, weil das Kapital erhalten bleibt und die jährlichen Zinserträge der Stiftung dauerhaft an die SOS-Kinderdörfer fließen.

Zudem bieten die Fördermöglichkeiten zusätzliche steuerliche Vorteile: Über Spenden hinaus kann eine Zuwendung an eine Stiftung bis zu einer Million Euro pro Ehepartner steuerrechtlich geltend gemacht werden, unabhängig von welchem Partner das Geld kommt. Dieser Betrag kann über einen Zeitraum von zehn Jahren ab dem Zeitpunkt der Zuwendung abgesetzt werden. Für Zuwendungen aus einer Erbschaft oder einer Schenkung wird die Erbschaft- oder Schenkungsteuer erlassen.

Viele Menschen ziehen eine Stiftung auch dann in Betracht, wenn sie ihren persönlichen Nachlass ordnen oder das Andenken an eine nahestehende Person bewahren möchten. Denn Ihren oder den Namen eines geliebten Menschen können Sie in Ihrer Stiftung verewigen.

 

Zustiftung

Mit einer Zustiftung können Sie die Arbeit der ChildInvest Foundation nachhaltig und ohne großen Aufwand unterstützen.

Kind auf Schaukel
Junge im SOS-Kinderdorf Tijuana in Mexiko. Foto: Alea Horst

Wenn Sie einen Betrag als Zustiftung an die ChildInvest Foundation überweisen, wird dieser Teil des Stiftungsvermögens. Sie erhöhen mit Ihrer Zustiftung dauerhaft das Kapital und so auch den Ertrag der ChildInvest Foundation.

Der Erlös von Zustiftungen wird jährlich an die SOS-Kinderdörfer weitergeleitet und dort verwendet, wo er am dringendsten gebraucht wird. Sie haben auch die Möglichkeit, zweckgebunden für die Themenfonds "Mütter", "Bildung" und/oder "Vergessene Krisen" zuzustiften. Erträge aus diesen Zustiftungen werden gezielt zur Unterstützung von Müttern, Bildungsprojekten oder für Familien in Krisengebieten verwendet.

Voraussetzungen

Eine Zustiftung ist in jeder beliebigen Höhe möglich und sinnvoll.

Steuerrechtliche Regelung

Eine Zustiftung kann bis zu einem Betrag von maximal 1 Million Euro steuerlich geltend gemacht werden. Bei Ehepaaren können bis zu 2 Millionen Euro geltend gemacht werden, unabhängig davon, von welchem Ehepartner der Betrag kommt. Die Zustiftungssumme kann über einen Zeitraum von zehn Jahren ab dem Zeitpunkt der Zuwendung abgesetzt werden.

Ihre Vorteile

Mit einer Zustiftung unterstützen Sie auf einfache Weise Kinder in Not – und genießen dabei steuerliche Vorteile.
Nach Einzahlung einer Zustiftung erhalten Sie zeitnah eine steuerwirksame Zuwendungsbestätigung.

Wie stifte ich zu?

Zustiftungen an die ChildInvest Foundation können Sie auf folgende Bankverbindung einzahlen:

Kontoinhaber: ChildInvest Foundation
Fürstlich Castell'sche Bank, Credit-Casse AG
DE75 7903 0001 1004 2705 00
BIC: FUCEDE77XXX
Verwendungszweck: "Zustiftung"

Bei einer Zustiftung für denThemenfonds "Mütter", "Bildung" und/oder "Vergessene Krisen" geben Sie bitte als Verwendungszweck "Zustiftung Mütter" oder "Zustiftung Bildung" oder "Zustiftung Vergessene Krisen" an.

Auf Wunsch senden wir Ihnen gern einen entsprechend vorgedruckten Zahlschein.

Treuhandstiftung

Als Treuhandstiftung bezeichnet man eine Stiftung, die nicht rechtlich selbständig ist, sondern durch einen Treuhänder, wie z.B. die ChildInvest Foundation, vertreten wird.

Mädchen aus Bali
Mädchen in einem SOS-Kinderdorf auf Bali, Indonesien. Foto: Benno Neeleman

Die ChildInvest Foundation verwaltet mehrere Treuhandstiftungen, deren Zweck die Förderung der Arbeit von SOS-Kinderdörfer in einem bestimmten Land oder an einem bestimmten Projekt ist. Treuhandstifterinnen und -Stifter haben die Möglichkeit, ein Prozent der Erträge ihrer Stiftung zugunsten von Projekten außerhalb der SOS-Kinderdörfer weltweit zu verwenden – und so z. B. einen gemeinnützigen regionalen Verein oder eine andere Hilfsorganisation zu fördern. Dabei finden wir mit unseren Stifterinnen und Stiftern individuelle Wege, sich für diejenigen Projekte zu engagieren, die ihnen am Herzen liegen.

Die Errichtung einer Treuhandstiftung ist dann die richtige Option, wenn man einen größeren Geldbetrag nicht mehr für sein eigenes Auskommen benötigt und sicherstellen möchte, dass dieses Kapital dauerhaft erhalten bleibt. "Dauerhaft" bedeutet, solange es die SOS-Kinderdörfer weltweit gibt und insofern der Stiftungszweck verwirklicht werden kann. Über die Verwirklichung des Stiftungszwecks entscheidet ein Gremium (z. B. ein Kuratorium), in dem Stifterinnen und Stifter zusammen mit einer oder mehreren Personen ihrer Wahl Mitglieder sein können.

Die Form der Treuhandstiftung bietet die Möglichkeit, den persönlichen Nachlass zu ordnen. Zusätzlich bietet sie die Option, das Andenken an einen geliebten Menschen zu bewahren, indem die Stiftung nach einer Person benannt wird.

Voraussetzungen

Damit der Aufwand für die Verwaltung einer Treuhandstiftung in einem angemessenen Verhältnis zu ihrem Ertrag steht, sollte ein Mindestkapital von 150.000 Euro vorgesehen werden. Damit die Stiftung langfristig sinnvoll wirken kann, ist es wünschenswert, dass dieses Mindestgründungskapital später mit einem Nachlass aufgestockt wird.

Steuerrechtliche Regelung

Bei der Gründung einer Stiftung kann ein Betrag in Höhe von bis zu 1 Million Euro steuerlich gelten gemacht werden. Bei Ehepaaren erweitert sich der Betrag auf 2 Millionen Euro, unabhängig von welchem Partner das Geld kommt. Dieser Betrag kann ab dem Zeitpunkt der Zuwendung über einen Zeitraum von 10 Jahren abgesetzt werden. Sie erhalten eine entsprechende Zuwendungsbestätigung.

Ihre Vorteile

Der Stifter erhält eine Stiftungsurkunde. Einmal im Jahr erhält der Stifter einen Tätigkeitsbericht sowie den seine Stiftung betreffenden Auszug aus dem Jahresabschluss der ChildInvest Foundation. Der Stifter hat die Gewissheit, dass seine Stiftung und damit auch das von ihm in die Stiftung eingebrachte Vermögen auf Dauer erhalten bleibt.

Wie errichte ich eine Treuhandstiftung?

Wir senden Ihnen gerne eine Mustersatzung und einen Mustertreuhandvertrag zu. Diese können bei Bedarf an Ihre persönlichen Wünsche angepasst werden. Wir stehen Ihnen hier selbstverständlich unterstützend zur Seite. Nach Erhalt einer Satzung und Abschluss eines Treuhandvertrags mit der ChildInvest Foundation erkennt das Finanzamt München für Körperschaften die Stiftung als gemeinnützig an. Danach bezahlen Sie das Stiftungskapital auf ein Ihnen bekanntgegebenes Bankkonto ein, und die Stiftung kann mit ihrer Arbeit beginnen.

Rechtsfähige Stiftung

Wir unterstützen Sie gerne bei der Errichtung und Betreuung einer rechtsfähigen Stiftung zugunsten der SOS-Kinderdörfer weltweit.

Schüler an SOS-Schule in Kenia
Schüler beim Lernen an der SOS-Schule in Nairobi, Kenia. Foto: Christian Leeske

Eine rechtsfähige Stiftung nimmt immer eine besondere Position ein, da sie mehrere Möglichkeiten, aber auch Anforderungen hat. Sie empfiehlt sich dann, wenn ein höherer Betrag für die Errichtung der Stiftung zur Verfügung steht und auch die Stifterinnen und Stifter sich aktiver einbringen möchten.

Gerne unterstützen wir Sie auch hier in Ihren Überlegungen und bei der konkreten Errichtung. Die Voraussetzung für eine rechtsfähige Stiftung unter dem Dach der ChildInvest Foundation ist, dass der Satzungszweck zu den Zielen unserer Arbeit passt.

Bei Spendenaktionen Ihrer Stiftung stehen wir Ihnen ebenso zur Seite, unter anderem durch die aktive Unterstützung Ihrer Kampagnen. Darüber hinaus bieten wir für jede rechtsfähige Stiftung, welche die Arbeit der SOS-Kinderdörfer unterstützt, die Verwaltung der Stiftung als Dienstleistung an.


Der Service beinhaltet:

  1. Vermögensverwaltung
  2. Buchhaltung
  3. Erstellung und Abgabe einer Steuererklärung
  4. Vorlage eines Tätigkeitsberichtes bei der Stiftungsaufsicht und dem Finanzamt
  5. Bei Bedarf Vermittlung von ehrenamtlichen Organvertretern

Die Übernahme der Verwaltung von Stiftungen ohne Nachfolger

Für Stifter, die nicht wissen, wer ihre Stiftung in ihrem Sinne fortführen soll, oder Stiftungen, bei denen Nachfolger in den Organen fehlen, gibt es die Möglichkeit die Verwaltung in die Hände der SOS-Kinderdörfer weltweit zu legen.

SOS-Förderfonds

Ein SOS-Förderfonds gibt Ihnen die Möglichkeit, Kinder nachhaltig zu unterstützen. Er bietet ähnliche Vorteile wie eine eigene Stiftung, ist aber mit einer kleineren Summe und mit weniger Aufwand realisierbar.

Mutter und Kind
Mutter mit Kind in Bulgarien.

Ihr Förderfonds erhöht den Kapitalstock der ChildInvest Foundation. Die Summe wird separat und sicher angelegt. Die Erträge Ihres Förderfonds werden für den vereinbarten Zweck an die SOS-Kinderdörfer weitergeleitet.

Sie können mit Ihrem SOS-Förderfonds das Land oder die Projekte unterstützen, die Ihnen besonders am Herzen liegen. Wenn Sie kein bestimmtes SOS-Projekt mitfinanzieren möchten, fließt der Ertrag Ihres SOS-Förderfonds in die Projekte der SOS-Kinderdörfer, in denen der Bedarf am größten ist.

Der SOS-Förderfonds erhält einen von Ihnen gewählten Namen (z.B. Max-Mustermann-Förderfonds), der in einer Urkunde festgehalten wird.

Voraussetzungen

Damit der Verwaltungsaufwand in einem angemessenen Verhältnis zur Rendite steht, sollte das SOS-Förderfonds-Vermögen mindestens 10.000 Euro betragen.

Steuerrechtliche Regelung

Nach Einzahlung Ihres SOS-Förderfonds erhalten Sie zeitnah eine steuerwirksame Zuwendungsbestätigung.

Ihre Zuwendung kann bis zu einem Betrag von max. 1 Million Euro (Bei Ehepaaren: 2 Millionen. Euro, egal von welchem Ehepartner der Betrag kommt) steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt für einen Zeitraum von zehn Jahren ab dem Jahr der Zuwendung.

Ihre Vorteile

Ohne großen Verwaltungsaufwand schenken Sie gefährdeten Kindern ein liebevolles Zuhause: Die Erträge Ihres SOS-Förderfonds gehen dauerhaft an die von Ihnen bevorzugten SOS-Projekte, über die Sie von uns ausführliche Informationen erhalten. Auch den Namen Ihres SOS-Förderfonds können Sie bestimmen. Sie erhalten eine Zuwendungsbestätigung sowie eine Urkunde, in der Name und Verwendungszweck Ihres SOS-Förderfonds festgehalten sind.

Wie errichte ich einen SOS-Förderfonds?

Am besten vereinbaren Sie zunächst mit uns den gewünschten Namen und den Verwendungszweck Ihres SOS-Förderfonds.

Für die Einzahlung Ihres SOS-Förderfonds gilt folgende Bankverbindung:

Kontoinhaber: ChildInvest Foundation
Fürstlich Castell'sche Bank, Credit-Casse AG
DE75 7903 0001 1004 2705 00
BIC: FUCEDE77XXX
Stichwort: "SOS-Förderfonds"

Gerne senden wir Ihnen dazu einen vorgedruckten Zahlschein. Unsere Kontaktdaten finden Sie am Seitenende.

SOS-Hybridstiftung

Eine Stiftung kann auch dauerhafte und zu verbrauchende Vermögensanteile kombinieren.

Mutter und Kind in Guinea
Eine SOS-Mitarbeiterin kümmert sich um ein Kind in Guinea. Foto: Claire Ladavicius

Eine Hybridstiftung kann Sinn machen, wenn z.B. ein bestimmtes Projekt eine größere Anfangsfinanzierung benötigt und anschließend der laufende Unterhalt des Projekts aus den Erträgen des Stiftungsvermögens finanziert werden soll. Hier spricht man dann von einer Hybridstiftung.

Aber auch unabhängig von der Hybridstiftung können verbrauchbare und dauerhafte Vermögensanteile in einer Stiftung kombiniert werden. Dies hat den Vorteil, dass in den ersten Jahren auch größere Projekte aus der Stiftung gefördert werden können.

Zugleich verbraucht sich die Stiftung jedoch nicht vollständig, sondern bleibt auf Dauer bestehen. So kann die Stiftung auch als Erbe eingesetzt werden.

Voraussetzungen

Bei einer Hybridstiftung gilt für den zu verbrauchenden Teil dieselbe Betragshöhe, wie bei der SOS-Verbrauchsstiftung: Es sollte ein Betrag von mindestens 50.000 Euro eingebracht werden. Für den festen Teil der Hybridstiftung ist die Betragshöhe in erster Linie davon abhängig, wie hoch die laufenden Projektkosten sein werden. Diesen Betrag sollte die Stiftung erwirtschaften können.

Steuerrechtliche Regelung

Für die Investition in den zu verbrauchenden Teil gilt, dass ein Betrag in Höhe von bis zu 20% des Gesamteinkommens pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden kann. Das Vermögen, das langfristig in der Stiftung verbleibt, kann bis zu einem Betrag von maximal 1 Million Euro steuerlich geltend gemacht werden. Bei Ehepaaren erweitert sich der Betrag auf 2 Millionen Euro, unabhängig davon, von welchem Partner das Geld kommt. Dieser Betrag kann ab dem Zeitpunkt der Zuwendung über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren abgesetzt werden.

Ihre Vorteile

Bei der Begleitung eines neuen Projektes entfallen einzelne Spenden für eine Anfangsfinanzierung, da mit Gründung der Stiftung bereits die komplette Finanzierung abgeschlossen ist. Der Stifter erhält eine Stiftungsurkunde. Einmal im Jahr erhält er einen Tätigkeitsbericht und einen Jahresabschluss zu seiner Stiftung.

Wie errichte ich eine SOS-Hybridstiftung?

Wir senden ihnen gerne eine Mustersatzung zu. Diese kann an Ihre persönlichen Bedürfnisse angepasst werden. Gerne unterstützen wir Sie dabei. Nach Unterzeichnung der Satzung erledigen wir, sofern Sie das wünschen, das Verfahren zur Anerkennung der Stiftung durch die Stiftungsaufsicht (bei einer rechtsfähigen Stiftung) sowie das Verfahren mit dem Finanzamt. Danach wird das Stiftungskapital auf ein Bankkonto der Stiftung eingezahlt.

Broschüre anfordern

Sie wollen mehr Details? Wir senden Ihnen Informationen über die Unterstützungsmöglichkeiten bei der ChildInvest Foundation kostenlos und unverbindlich zu. Alternativ können Sie die Broschüre hier herunterladen.

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Ihre Spende an die SOS-Kinderdörfer weltweit können Sie von der Steuer absetzen. Die SOS-Kinderdörfer weltweit sind als eingetragene gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. (Steuernummer 143/221/91910)