Direkt und effektiv unterstützen

Verbrauchsfonds, Verbrauchsstiftung und Spende

Wenn Sie unsere Arbeit mit einer größeren Summe unterstützen möchten, diese aber nicht sofort und vollständig in die Projekte gehen soll, können Sie mit einer Vebrauchsstiftung oder einem Verbrauchsfonds die Unterstützung z.B. über 10 Jahre strecken. Zusätzlich wird das Geld angelegt und auch die Kapitalerträge fließen gemäß ihrem Wunsch den Projekten zu.

SOS-Verbrauchsfonds

Der Verbrauchsfonds wird von uns als Sondervermögen behandelt, das über einen festzulegenden Zeitraum verbraucht werden soll. Er eignet sich insbesondere dann, wenn Ihr Geld nicht dauerhaft gebunden sein soll, sondern Sie unsere Arbeit mit einer größeren Summe, jedoch verteilt über mehrere Jahre, unterstützen wollen. Zudem wird das Kapital angelegt, so dass neben der jährlich vereinbarten Summe noch Kapitalerträge die Arbeit der SOS-Kinderdörfer unterstützen.

Der Verbrauchsfonds verwirklicht seinen Zweck dadurch, dass er die erwirtschafteten Erträge sowie den jeweils zu verbrauchenden Anteil des Kapitals entweder allgemein für die Arbeit der SOS-Kinderdörfer oder aber gezielt für ein bestimmtes Land oder ein bestimmtes Projekt verwendet.

Der Verbrauchsfonds bietet somit ähnliche Vorteile wie eine Verbrauchsstiftung, ist aber mit einer kleineren Summe und mit weniger Aufwand realisierbar.

Voraussetzungen

Für einen Verbrauchsfonds ist eine Mindesteinlage von 20.000,- Euro vorgesehen. Da sich der Verbrauchsfonds aber über mehrere Jahre verbrauchen soll, sollten Höhe und Laufzeit in einem solchen Verhältnis zueinander stehen, dass jedes Jahr ein Betrag von mindestens 2.000 Euro verwendet werden kann, um den Verwaltungsaufwand, der durch die Vermögensverwaltung und Buchhaltung entsteht, zu rechtfertigen.
Beispielsweise könnten mit einem Betrag von 25.000 Euro über einen Zeitraum von fünf Jahren jährlich 5.000 Euro zuzüglich der erwirtschafteten Zinsen verwendet werden.

Steuerrechtliche Regelung

Für diese Konstellation kommt der Spendenabzug gemäß § 10b Abs.1 Ziff.1 EStG (d.h. bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte) zur Anwendung. Sie erhalten eine Zuwendungsbestätigung über den von Ihnen zur Verfügung gestellten Betrag.

Ihre Vorteile

Ohne großen Verwaltungsaufwand haben Sie eine der Verbrauchsstiftung ähnliche Gestaltung und sehen kurzfristig, was mit Ihrem Geld bewirkt wird. Und Sie können selbst mitbestimmen, mit welcher Summe das von Ihnen gewählte Projekt jährlich gefördert wird.

Wie errichte ich einen Verbrauchsfonds?

Dazu überweisen Sie bitte den einzusetzenden Geldbetrag auf untenstehendes Konto der ChildInvest Foundation. Nehmen Sie jedoch bitte vorher Kontakt mit uns auf, denn die Laufzeit, die Höhe der Verbrauchsraten und ein eventueller Verwendungszweck werden in einer Vereinbarung zwischen Ihnen und der ChildInvest Foundation festgelegt.

Kontoinhaber: ChildInvest Foundation
Fürstlich Castell'sche Bank, Credit-Casse AG
DE75 7903 0001 1004 2705 00
BIC: FUCEDE77XXX
Stichwort: "Verbrauchsfonds"

SOS-Verbrauchsstiftung

Eine Verbrauchsstiftung verwendet nicht nur die Kapitalerträge für die Projekte, sondern auch ihr Kapital selbst. So können höhere Beträge für die Projekte verwendet werden und die Stiftung verbraucht sich über einen vorher von Ihnen definierten Zeitraum (mindestens 10 Jahre) selbst.

Eine solche Stiftung bietet sich an, wenn ein Stifter zusätzlich zu den Erträgen der Stiftung mehr bewirken möchte, ohne dass seine Stiftung auf Dauer besteht. Die Mindestdauer einer Verbrauchsstiftung beträgt 10 Jahre.

Eine Verbrauchsstiftung verwirklicht ihren Zweck dadurch, dass sie die erwirtschafteten Erträge sowie den jeweils zu verbrauchenden Anteil des Stiftungskapitals entweder allgemein für die Arbeit der SOS-Kinderdörfer oder aber gezielt für ein bestimmtes Land oder ein bestimmtes Projekt verwendet.

Es kann ein Organ (Vorstand oder Kuratorium) eingerichtet werden, in dem der Stifter zusammen mit einer oder mehreren Personen seiner Wahl Mitglied ist.

Voraussetzungen

Hier sollte ein Mindestvolumen von 50.000 Euro erreicht werden, damit der Aufwand für die Verwaltung der Stiftung in einem angemessenen Verhältnis zu ihrem Ertrag steht. Aufgrund dieses Verwaltungsaufwandes sollten jährlich mindestens 5.000 Euro des Stiftungsvermögens für die Arbeit der SOS-Kinderdörfer verwendet werden.

Steuerrechtliche Regelung

Bei der Verbrauchsstiftung ist der Spendenabzug gemäß § 10b Absatz 1 Ziffer 1 EStG (bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte) für das Stiftungskapital sowie Zustiftungen möglich. Sie erhalten eine entsprechende Zuwendungsbestätigung.

Ihre Vorteile

Sie können schneller mehr mit Ihrer Stiftung erreichen, da mehr Kapital zur Verfügung steht, als bei einer Stiftung, bei der der Kapitalstock erhalten bleiben soll.

Der Stifter erhält eine Stiftungsurkunde. Einmal im Jahr erhält der Stifter einen Tätigkeitsbericht sowie den seine Stiftung betreffenden Auszug aus dem Jahresabschluss der ChildInvest Foundation.

Wie errichte ich eine Verbrauchsstiftung?

Wir senden Ihnen gerne eine Mustersatzung und einen Mustertreuhandvertrag zu. Diese können gegebenenfalls an Ihre persönlichen Umstände oder Wünsche angepasst werden. Wir stehen Ihnen hier selbstverständlich unterstützend zur Seite. Nach Erhalt einer Satzung und eines Treuhandvertrags mit der ChildInvest Foundation erkennt das Finanzamt München für Körperschaften die Stiftung als gemeinnützig an. Danach wird das Stiftungskapital auf ein Ihnen bekanntgegebenes Bankkonto eingezahlt, und die Stiftung kann mit ihrer Arbeit beginnen.

 

Spende

Die ChildInvest Foundation leitet eingegangene Spenden an den Verein SOS-Kinderdörfer weltweit weiter. Aufgrund besonderer steuerrechtlicher Regelungen, kann eine Spende an die ChildInvest Foundation durchaus sinnvoll sein.

Die ChildInvest Foundation leitet eingegangene Spenden an den Verein SOS-Kinderdörfer weltweit weiter. Daher ist es grundsätzlich sinnvoller, direkt auf das Spendenkonto IBAN: DE22 4306 0967 2222 2000 05 der SOS-Kinderdörfer weltweit zu spenden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Allerdings gibt es besondere steuerrechtliche Regelungen, die eine Spende an die ChildInvest Foundation durchaus sinnvoll machen, wie z.B. § 29 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes.
Der besagt: Wenn Sie eine Summe, die Sie durch Erbschaft oder Schenkung erhalten haben, innerhalb von 24 Monaten an eine Stiftung spenden, wird Ihnen für diese Summe die Erbschaft- oder Schenkungsteuer erlassen bzw. gegebenenfalls zurückgezahlt. Diesen steuerlichen Vorteil können Sie nur in Anspruch nehmen, wenn Ihre Zuwendung bei einer Stiftung eingeht, und nicht bei einem Verein (§ 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).

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Sie wollen mehr Details? Wir senden Ihnen Informationen über die Unterstützungsmöglichkeiten bei der ChildInvest Foundation kostenlos und unverbindlich zu. Alternativ können Sie die Broschüre hier herunterladen.

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Ihre Spende an die SOS-Kinderdörfer weltweit können Sie von der Steuer absetzen. Die SOS-Kinderdörfer weltweit sind als eingetragene gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. (Steuernummer 143/221/91910)