Eine Immobilie stiften – Gutes tun und den Verwaltungsaufwand abgeben
Der Hermann-Gmeiner-Stiftung zu Lebzeiten eine Immobilie stiften
Es besteht die Möglichkeit, der Hermann-Gmeiner-Stiftung eine Immobilie zu stiften. Als nachhaltige Anlageobjekte können Immobilien Projekte der SOS-Kinderdörfer aus den Mieterträgen unterstützen.
Werthaltige Immobilien machen oft einen erheblichen Teil des Privatvermögens aus. Jedoch ist der Verwaltungsaufwand meist erheblich, der rund um Immobilien betrieben werden muss. Wer die Erträge der Immobilie nicht mehr für das eigene Auskommen benötigt, kann sie schon zu Lebzeiten der Hermann-Gmeiner-Stiftung stiften und somit auch den kompletten Verwaltungsaufwand abgeben. Ebenso wie wir gern für Sie die Verwaltung einer Stiftung übernehmen, regulieren unsere Experten auch den Verwaltungsaufwand rund um die Immobilie. Stifter und Stifterinnen, die eine Immobilie an die Hermann-Gmeiner-Stiftung oder an ihre bestehende rechtsfähige Stiftung übertragen, können diese auch weiterhin bewohnen und/oder Mieterträge erhalten (Stiften mit Nießbrauch).
In beiden Fällen sind mit der Schenkung, ähnlich wie beim Gründen einer Stiftung, Steuervorteile verbunden. Wer die Immobilie selbst durch Erbschaft oder Schenkung erhalten hat, kann durch die Schenkung an die Hermann-Gmeiner-Stiftung die Erbschafts- oder Schenkungssteuer vermeiden (§ 29 Abs. 1 ErbStG).
Wir sind für Sie da und beraten Sie individuell.
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Sie wollen mehr Details? Wir senden Ihnen Informationen über die Unterstützungsmöglichkeiten bei der Hermann-Gmeiner-Stiftung kostenlos und unverbindlich zu. Alternativ können Sie die Broschüre hier herunterladen.
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