Nachlassabwicklung & -beratung

Alle Antworten rund um das Thema Nachlassabwicklung

Wie erfolgt die Nachlassabwicklung durch SOS Kinderdörfer weltweit?

Soweit Sie unseren Förderverein SOS-Kinderdörfer weltweit als Erben eingesetzt haben, übernehmen wir – falls Sie nichts Anderes wünschen – die Bestattung und Grabpflege sowie die Wohnungsauflösung in Ihrem Sinne. Wenn wir die Gelegenheit hatten, zu Lebzeiten mit Ihnen persönlich über diese wichtigen Dinge zu sprechen oder Sie uns diese im Detail übermittelt haben, handeln wir entsprechend Ihren Wünschen. Dazu sind wir gesetzlich verpflichtet und es ist zudem unser Anspruch, soweit möglich Ihren Willen in Ihrem Sinne umzusetzen. Erfahrene Juristinnen und Juristen sowie weitere Expertinnen und Experten kümmern sich um alle notwendigen Belange rund um Ihren Nachlass:

  • Wir kümmern uns um alle Belange rund um Ihre Bestattung. Auch Wünsche zur Ausgestaltung der Trauerfeier, Blumen, Musikstücken und Traueranzeigen setzen wir in Ihrem Sinne um. 
  • Wir sichten und sichern Ihren Nachlass. Alles wird in Ihrem Sinne verwertet und mit allergrößter Sensibilität behandelt.
  • Wir organisieren die Unterbringung und Versorgung Ihrer Haustiere.
  • Wir setzen uns mit Banken, Sparkassen und sonstigen Geldinstituten in Verbindung, um Ihre Bankguthaben und/oder Schließfächer aufzulösen und in Ihrem Sinne zu verwenden.
  • Wir setzen uns mit Behörden und Ämtern in Verbindung.
  • Wir kündigen laufende Verträge und kümmern uns um Ihre Steuererklärung.
  • Wir verwalten oder verkaufen Immobilien möglichst nutzbringend für die Arbeit von SOS Kinderdörfer.
  • Wir erfüllen als Erbe Vermächtnisse und Pflichtteilsansprüche.
  • Wir kümmern uns um die Pflege Ihres Grabs.

Ihre persönlichen Ansprechpartner 

Bei den SOS-Kinderdörfern weltweit stehen Ihnen gerne versierte Ansprechpartner rund um das Thema Nachlass zur Seite und beraten Sie zu Erbschaftsfragen, wenn Sie die Begünstigung der SOS-Kinderdörfer weltweit oder der ChildInvest Foundation (ehemals Hermann-Gmeiner-Stiftung) in Betracht ziehen. Innerhalb der Nachlassberatung zum gemeinnützigen Vererben stehen Ihnen die Juristinnen und Juristen aus unserem Team zur Verfügung und helfen, Ihren Willen rechtssicher im Testament zu formulieren. 

 

 

Häufige Fragen zur Nachlassabwicklung

Der Begriff Nachlassabwicklung bezeichnet die Verwaltungsangelegenheiten sowie sämtliche Termine bei Banken und Behörden, die anfallen, wenn ein Erbfall eintritt. Der Nachlass muss dann geordnet, aufgelöst und verteilt werden.

Häufig stellt dies für die Erbengemeinschaft oder den Alleinerben eine große Herausforderung dar, zum Beispiel wenn Erblasser und Erben in unterschiedlichen Städten oder sogar Ländern leben oder es an Zeit oder nötigem Wissen fehlt, um den Nachlass eines Erblassers ordnungsgemäß abzuwickeln. Hinzu kommt die emotionale Belastung durch einen Todesfall. Wenn Sie für Ihren eigenen Nachlass vorsorgen, etwas Gutes tun und niemanden aus Ihrem Umfeld belasten möchten, können Sie unseren Förderverein SOS-Kinderdörfer weltweit als Erben einsetzen. Als Alleinerbe übernehmen wir die Abwicklung Ihrer Erbschaft. Sie können selbstverständlich gleichzeitig mit Vermächtnissen andere mit Teilen Ihres Nachlasses bedenken.

Hier erfahren Sie genaueres dazu, wie wir helfen können und wie die Erbschaftsabwicklung im Detail von uns übernommen werden kann.

Der Testamentsvollstrecker ist für die Erfüllung des Testaments oder des Erbvertrags zuständig. Der Testamentsvollstrecker wurde vom Erblasser bestimmt und hat sich an alle testamentarischen Anordnungen des Erblassers zu halten. Er ist neben der Erfüllung des Testaments bzw. des Erbvertrags zuständig dafür, das Erbe zu sichern.

Sowohl Nachlasspfleger als auch Nachlassverwalter werden vom Nachlassgericht eingesetzt.

Der Nachlasspfleger hat vorrangig die Aufgabe, die Erben zu ermitteln, wenn diese aus dem Testament nicht klar erkennbar sind. Er sichert den Nachlass bis zur Ermittlung der Erben bzw. der Annahme der Erbschaft.

Der Nachlassverwalter wiederum wird eingesetzt, wenn Gläubiger Ansprüche gegen den Nachlass geltend machen und die Gefahr besteht, dass diese sonst nicht befriedigt werden.  

 

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Gerne senden wir Ihnen unseren ausführlichen Nachlass-Ratgeber kostenlos und unverbindlich zu.

 

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Ihre Spende an die SOS-Kinderdörfer weltweit können Sie von der Steuer absetzen. Die SOS-Kinderdörfer weltweit sind als eingetragene gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. (Steuernummer 143/221/91910)