20. November 2019 | NEWS

UN stärkt Rechte elternloser Kinder

"Ein gewaltiger Sieg für die Kinder": UN-Generalversammlung verabschiedet Resolution

Durchbruch in New York: Die UN-Generalversammlung hat eine Resolution zu den Rechten von Kindern ohne elterliche Fürsorge verabschiedet. Erstmals seit Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention vor 30 Jahren, rückt damit wieder eine der am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen weltweit in den Fokus der internationalen Politik. Die SOS-Kinderdörfer, die im Verbund mit anderen Organisationen an der Entstehung des Textes beteiligt waren, würdigten die Resolution als "gewaltigen Sieg für die Rechte vernachlässigter Kinder weltweit".

Wilfried Vyslozil, Vorstandsvorsitzender der SOS-Kinderdörfer weltweit, bezeichnete sie als "Meilenstein" und gratulierte den Mitgliedsstaaten: "Das sind die besten Nachrichten zu den Rechten vernachlässigter und schutzloser Kindern seit langer Zeit. Denn mehr als 220 Millionen Jungen und Mädchen wachsen weltweit immer noch ohne ausreichende elterliche Fürsorge auf, leben auf der Straße oder gar auf Müllhalden. Das ist jedes zehnte Kind. Ohne Schutz werden sie geschlagen, versklavt, missbraucht. Diese Kinder haben zwar theoretisch Rechte, doch niemand kümmert sich um sie. Die verabschiedete Resolution ist ein großer Schritt dahin, dass dem nicht so bleibt."

Staaten verpflichten sich finanzielle Mittel bereitzustellen

Die UN-Mitgliedsstaaten hätten sich zum Beispiel dazu verpflichtet, finanzielle Mittel bereitzustellen, sowie konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um die Rechte von Kindern ohne elterliche Betreuung zu stärken. Nun müsse sichergestellt werden, "dass die Vorgaben der Mitgliedstaaten von den nationalen Regierungen konsequent umgesetzt werden", sagt Vyslozil. Ziel sei ein "Leben in Würde" für alle Kinder auf der Welt.

Recht auf Familie

Alle Kinder haben ein Recht auf Familie, überall auf der Welt. Doch noch immer wachsen Kinder, wie dieser Junge aus Mazedonien, ohne ausreichende elterliche Fürsorge auf, leben auf der Straße oder gar auf Müllhalden. Foto: Barbara Mair

Dazu benötige es vonseiten der Regierungen langfristige Anstrengungen. Kinder ohne elterliche Fürsorge müssten mehr Aufmerksamkeit bekommen und gerade ihr Recht auf Familie zu einer Kernaufgabe der Politik werden. "Das Recht auf Familie ist in vielerlei Hinsicht zentral für das Aufwachsen eines Kindes und bildet erst die Basis dafür, dass auch andere Rechte eingelöst werden können: In der Familie werden die Bedürfnisse der Jungen und Mädchen nach Nahrung, Gesundheit, Schutz und Liebe erfüllt. Ohne die psychische sowie emotionale Sicherheit der Familie geraten Kinder in eine umfassende und schicksalsschwere Mangelsituation: Viele hungern, manche landen auf der Straße, andere werden unter menschenverachtenden Bedingungen in Heimen untergebracht", sagt Vyslozil.

Staatliche Entwicklungszusammenarbeit müsse verstärkt darauf ausgerichtet werden, arme und sozial benachteiligte Familien dabei zu unterstützen, ihre Probleme selbst anzupacken und ihnen dabei zu helfen, Chancen zu kreieren. Denn nur so könne verhindert werden, dass Familien auseinanderbrechen und Kinder von ihren Eltern getrennt werden.

Erste UN-Resolution für Kinder ohne elterliche Fürsorge

Vor 30 Jahren, am 20. November 1989, hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Kinderechtskonvention angenommen. Die nun angenommene UN-Kinderrechtsresolution, ist die erste Resolution seither, die sich speziell mit den Rechten von Kindern ohne elterliche Fürsorge befasst. Die SOS-Kinderdörfer setzen sich seit über 70 Jahren für die Rechte von Kindern ohne elterliche Fürsorge in 137 Ländern ein. "Im Mittelpunkt steht die Idee, allen Kindern das Umfeld zu geben, das ihren natürlichen Bedürfnissen entspricht. Ihren Bedürfnissen nach Bindung, nach Geborgenheit, nach Exploration im geschützten Raum", sagt Vyslozil.

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Erhalten Sie regelmäßig Informationen zu aktuellen Projekten.

Ihre Spende an die SOS-Kinderdörfer weltweit können Sie von der Steuer absetzen. Die SOS-Kinderdörfer weltweit sind als eingetragene gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. (Steuernummer 143/221/91910)