27. Juli 2016 | PRESSEMITTEILUNG

SOS-Kinderdörfer kritisieren neues Kinderarbeitsgesetz in Indien

München, 27.07.16 - Obwohl Kinderarbeit in Indien verboten ist, arbeiten schätzungsweise 50 Millionen Kinder auf dem Subkontinent – zum Teil unter lebensgefährdenden Bedingungen in Edelsteinminen und Industrie. Nun wurde das Gesetz verschärft. Die SOS-Kinderdörfer erheben allerdings gegen Teile des Gesetzes Einspruch.

"Diverse Ausnahmeregelungen lassen immer noch Raum für gefährliche Kinderarbeit. Deshalb appellieren wir an die indische Regierung, sämtliche Schlupflöcher zu schließen", sagte Louay Yassin, Pressesprecher der SOS-Kinderdörfer weltweit in München.

Zum einen ließe sich durch eine Ausnahmeregelung für Familienbetriebe das Gesetz gegen Kinderarbeit für unter 14-Jährige leicht umgehen: „Der Begriff Familie ist in Indien extrem dehnbar und es ist daher schwer nachzuvollziehen, ob ein Kind nicht von irgendeinem entfernten Verwandten ausgebeutet wird“, erklärte der SOS-Sprecher. Zum anderen werden nicht alle gefährlichen Arbeiten von dem Gesetz ausgeschlossen. So seien Tätigkeiten wie Feldarbeit, bei der die Kinder massiv Pestiziden ausgesetzt werden, oder körperlich anstrengendes Teppichweben weiterhin für Minderjährige erlaubt. „Und 15- bis 18-Jährige sind durch die Regelung nur sehr ungenügend geschützt.“

Die SOS-Kinderdörfer weltweit engagieren sich seit vielen Jahren gegen Kinderarbeit in Indien und anderen Ländern. Dabei setzt die Hilfsorganisation vor allem auf Aufklärung und Bildung. Denn Kinder haben ein Recht darauf, in die Schule zu gehen und sich in ihrer Freizeit zu erholen.

Weitere Informationen:
Louay Yassin
Pressesprecher
SOS-Kinderdörfer weltweit
Tel.: 089/179 14-259
E-Mail: louay.yassin@sos-kd.org
www.sos-kinderdoerfer.de

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Erhalten Sie regelmäßig Informationen zu aktuellen Projekten.

Ihre Spende an die SOS-Kinderdörfer weltweit können Sie von der Steuer absetzen. Die SOS-Kinderdörfer weltweit sind als eingetragene gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. (Steuernummer 143/221/91910)