"Wer sich um die Zukunft sorgt, muss sich um die Kinder sorgen." Hermann Gmeiner Viele Menschen denken darüber nach, wie sie das in ihrem Leben Erarbeitete für die Zukunft erhalten können. Wer über sein Leben hinaus Gutes bewirken will und unschlüssig ist, was einmal mit seinem Erbe geschehen soll, kann die SOS-Kinderdörfer weltweit unterstützen, indem er den Hermann-Gmeiner-Fonds Deutschland e.V. testamentarisch bedenkt.
Der nach seinem Gründer benannte Hermann-Gmeiner-Fonds Deutschland e.V. finanziert satzungsgemäß die SOS-Kinderdörfer weltweit. Er ist der Zuwendungsempfänger von Erbschaften und/oder Vermächtnissen für die SOS-Kinderdörfer weltweit. Mit den Mitteln des Hermann-Gmeiner-Fonds werden weltweit etwa 70 Prozent aller SOS-Kinderdörfer und deren soziale Zusatzeinrichtungen finanziert. Er ist somit das finanzielle Rückgrat der Arbeit für die Kinder.
Jede testamentarische Zuwendung kommt ungeschmälert den SOS-Kinderdörfern weltweit zugute. Als vom Finanzamt anerkannter gemeinnütziger Verein ist der Hermann-Gmeiner-Fonds Deutschland e.V. von der Erbschaftssteuer befreit. Qualifizierte Fachkräfte sorgen mit ihrer langjährigen Erfahrung dafür, dass ein Nachlass rechtlich versiert und würdig bearbeitet und abgewickelt wird.