Aktuelle Infos und Hintergründe über die SOS-Kinderdörfer.
Das Wohl des Kindes steht im Mittelpunkt unserer Arbeit.
Weltweit aktiv in 133 Ländern: SOS ist vor Ort!
Entdecken Sie, wie Sie Kindern in Not helfen können!
Gutes tun ist leicht, wenn viele helfen: Unsere Freunde & Partner.
Wie Sie die SOS-Kinderdörfer weltweit testamentarisch bedenken können, erläutert Ihnen unsere Nachlass-Broschüre (PDF; 1,2 MB)
Für ein persönliches Gespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Beate Drexlernachlassinfo@sos-kd.orgTel.: (089) 179 14-273 / -275Fax: (089) 179 14-272SOS-Kinderdörfer weltweitRidlerstraße 5580339 MünchenKranzspenden:Frau Claudia ChachouaTelefon: 0800 - 5030600anlass@sos-kinderdoerfer.deWeitere Informationen zu Trauerfeiern und Kranzspenden
Sie können Ihr Vermögen für die Zukunft erhalten und gezielt in gute Hände weitergeben, indem Sie die SOS-Kinderdörfer weltweit Hermann-Gmeiner-Fonds Deutschland e.V. in Ihrem Testament bedenken. Damit geben Sie verlassenen und Not leidenden Kindern ein Zuhause, das Wärme und Schutz bietet, mit Menschen, die diese Kinder in eine gesicherte Zukunft begleiten.
Viele Menschen bedenken die SOS-Kinderdörfer in ihrem Testament. Weil jeder dieser Menschen einzigartig ist, erzählen wir hier von unseren Nachlass-Spendern. Und sagen damit ein letztes Mal Dankeschön.
Unser Nachlass-Team bietet Ihnen eine umfangreiche Beratung rund um das Thema Erbrecht und Testamentgestaltung.
Da die SOS-Kinderdörfer weltweit vom Finanzamt als gemeinnützig und mildtätig anerkannt sind, sind sie von der Erbschaftsteuer befreit. Jede testamentarische Zuwendung kommt daher ungeschmälert den SOS-Einrichtungen zugute.
Hier haben wir für Sie Fragen und Antworten zum Thema Testamente und Vermächtnisse zusammengestellt.