Wenn von Ihnen keine Testamentsvollstreckung gewünscht wird und Sie die SOS-Kinderdörfer weltweit als Alleinerben eingesetzt haben, kümmern sich unsere fachkundigen Mitarbeiter um alle Angelegenheiten. Selbstverständlich übernimmt unsere Organisation auch die Kosten der Beerdigung und Grabpflege. In diesem Fall empfiehlt es sich, uns eine einfache Vollmacht auszustellen, da zwischen dem Todestag und der Eröffnung des Testaments häufig mehrere Wochen vergehen.
Wenn Sie für Ihre Beerdigung spezielle Wünsche haben, vermerken Sie diese bitte nicht im Testament, sondern in einem gesonderten Schriftstück. Dieses zusätzliche Dokument überlassen Sie uns oder einer Person Ihres Vertrauen zusammen mit Ihrem Testament. Alternativ können Sie bereits zu Lebzeiten einen Vorsorgevertrag bei einem Beerdigungsinstitut abschließen.
Falls Sie bestimmte Wünsche jedoch für die spätere Grabpflege haben, können Sie diese direkt in Ihrem Testament festhalten.