Erbe und Vermächtnis, diese Begriffe scheinen sehr ähnlich zu sein, meinen juristisch doch etwas Grundverschiedenes. Wer erbt, der tritt auch als Rechtsnachfolger auf. Er tritt in bestehende Verträge ein und erbt regelmäßig auch die Verbindlichkeiten. Für den Fall, dass diese das Nachlassguthaben übersteigen, sieht der Gesetzgeber hier die Möglichkeit vor, ein Erbe auszuschlagen. Außerdem kann ein Erbe mit bestimmten Auflagen versehen sein, was SOS-Kinderdörfer weltweit z.B. bei der Nachlassabwicklung berücksichtigt.
Anders sieht es aus, wenn man jemandem etwas vermacht. Der Empfänger des Vermächtnisses hat einen Anspruch auf den ihm zugedachten Teil, etwa Geldbetrag, Schmuckstück, sonstige Wertgegenstände. In der Regel hat ein Vermächtnisnehmer keine Pflichten.
Wenn Sie eine gemeinnützige Organisation wie die SOS-Kinderdörfer weltweit bedenken möchten, können Sie ihnen etwas vererben oder vermachen. Welche Form sie wählen, können Sie frei bestimmen.
Beides hilft, Kinder und Familien in Not eine Chance auf ein besseres Leben zu geben.