Kinderschutz
Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht für die SOS-Kinderdörfer weltweit an erster Stelle. Weil jedes Kind das Recht auf ein fürsorgliches und sicheres Umfeld hat!
Bei den SOS-Kinderdörfern weltweit steht das Wohl des Kindes im Zentrum all unseres Handelns. Unser Anspruch ist es, Kindern ein sicheres, fürsorgliches und gewaltfreies Aufwachsen zu ermöglichen – unabhängig davon, woher sie kommen oder in welcher Lebenslage sie sich befinden. Die SOS-Kinderdörfer weltweit dulden keine Form von Gewalt gegen Kinder, ausbeuterische Arbeit, Kinderhandel, Vernachlässigung oder Diskriminierung.
Kinderschutz bedeutet für uns nicht nur, Kinder vor Schaden zu bewahren, sondern ihnen auch einen Raum zu geben, in dem sie sich entfalten, mitgestalten und ihre Rechte wahrnehmen können. Als Kinderrechtsorganisation und größter Förderverein der SOS-Kinderdörfer sind wir uns der Verantwortung bewusst, die wir nicht nur für die Kinder und Jugendlichen in über 3.000 Programmen der SOS-Kinderdörfer, sondern für alle Kinder und Jugendlichen weltweit haben. Wir orientieren uns dabei an der UN-Kinderrechtskonvention sowie an relevanten regionalen Übereinkommen.
Wofür wir stehen - unsere Leitprinzipien
Die folgenden Prinzipien bestimmen das Handeln der SOS-Kinderdörfer weltweit im Bereich Kinderschutz – in allen Kontexten, Aktivitäten und Partnerschaften. Sie sind verbindlich für unsere Organisation und dienen auch unseren Partnern als Maßstab.
- Das Wohl des Kindes hat oberste Priorität: Das Wohl von Kindern und Jugendlichen steht bei allen Entscheidungen und Maßnahmen an erster Stelle. Wenn Interessen der Organisation oder einzelner Personen mit denen von Kindern und Jugendlichen in Konflikt geraten, haben immer die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen Vorrang.
- Nulltoleranz: Jegliche Form von Missbrauch, Ausbeutung, Menschenhandel, Vernachlässigung oder Rechtsverletzung gegenüber Kindern und Jugendlichen, die mit unserer Organisation in Kontakt stehen, wird nicht toleriert – unabhängig von Position, Funktion oder kulturellem Kontext der beteiligten Personen.
- Schutz ohne Schaden: Alle Schutzmaßnahmen müssen selbst sicher sein und dürfen keinen zusätzlichen Schaden verursachen. Potenzielle unbeabsichtigte Folgen werden in jedem Schritt sorgfältig geprüft und minimiert.
- Gemeinsame Verantwortung und Rechenschaftspflicht: Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist die Verantwortung aller, die für die oder im Namen der SOS-Kinderdörfer weltweit tätig sind. Jede Person hat das Recht und die Pflicht, Bedenken zu äußern – ohne Angst vor Benachteiligung. Die Organisation ist insbesondere den betreuten Kindern und Jugendlichen gegenüber rechenschaftspflichtig.
- Prävention statt Reaktion: Unser Hauptaugenmerk liegt darauf, Risiken und Gefahren frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Von allen Mitarbeitenden und Partnern erwarten wir eine Kultur der Wachsamkeit und proaktives Handeln. Sollte es dennoch zu Verstößen gegen den Kinderschutz kommen, verfolgen wir diese konsequent und leiten alle erforderlichen Schritte ein.
- Betroffenensensibler Ansatz: Die Bedürfnisse, Rechte, Wünsche und die Würde der Betroffenen stehen im Mittelpunkt unseres Handelns. Wir begreifen Betroffene als Expertinnen und Experten ihrer eigenen Lebenswirklichkeit und holen ihr Einverständnis ein, bevor wir in ihrem Namen tätig werden.
- Kontextsensibilität und kontinuierliches Lernen: Risiken und rechtliche Anforderungen variieren je nach lokalem Kontext. Während unsere Kernstandards unverhandelbar sind, passen wir deren Anwendung den jeweiligen Gegebenheiten an. Als Organisation verpflichten wir uns, kontinuierlich aus Erfahrungen zu lernen und unsere Schutzsysteme stetig weiterzuentwickeln.
Umgesetzte Maßnahmen und erreichte Meilensteine
Jedes Kind hat das Recht auf ein sicheres und gewaltfreies Aufwachsen. Um diesem Anspruch in allen Programmen weltweit gerecht zu werden, hat SOS-Kinderdorf International insbesondere seit 2021 den Kinderschutz entscheidend gestärkt.
Im Mittelpunkt stand der „Kinderschutz Aktionsplan“, der auf Empfehlungen der unabhängigen Kommission ISC (Independent Child Safeguarding Commision) basierte und eine Antwort auf frühere Kinderschutzvorfälle war. Der “Kinderschutz Aktionsplan“ markierte einen wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz, Verantwortungsbewusstsein und nachhaltigem Schutz für jedes einzelne Kind in unserer Obhut. Er enthält 24 konkrete Maßnahmen zum verbesserten Schutz von Kindern und Jugendlichen in den Programmen der SOS-Kinderdörfer weltweit, immer mit dem Ziel, eine sichere Umgebung zu schaffen, in der Kinder sich gehört, geschützt und respektiert fühlen – heute und in Zukunft. Der „Kinderschutz Aktionsplan“ wird fortgesetzt in der „Safeguarding Strategy 2030“.
Die wichtigsten Maßnahmen des Aktionsplans Kinderschutz:
- Richtlinien
Wir haben föderationsweite, verbindliche Richtlinien entwickelt oder bestehende Richtlinien grundlegend überarbeitet. Dazu gehören die Kinderschutzrichtlinie (Child and Youth Safeguarding Policy), eine Antikorruptionsrichtlinie, die PSHEA-Richtlinie (Prevention of Sexual Harassment, Exploitation and Abuse) sowie weitere Regelwerke wie ein erweiterter Code of Conduct. - Schulungen
Weltweit haben wir Schulungen für Mitarbeiter:innen sowie Fach- und Führungskräfte zur Sensibilisierung in Bezug auf Kinderschutzthemen durchgeführt. Auch die neuen Richtlinien sind mit eingeflossen. Es wurden bis Ende 2024 insgesamt 25.000 Mitarbeiter:innen und Führungskräfte zu den relevanten Richtlinien geschult. Das sind 80 Prozent aller Mitarbeitenden. Die Schulungen gehen weiter. - Weltweites Ombudssystem
Wir sind dabei, ein weltweites Ombudssystem zu implementieren, dass Kindern und Jugendlichen unabhängige Ansprechpartner:innen zur Seite stellt. Dazu gehören eine globale Ombudsperson, fünf regionale Ombudspersonen, drei Koordinator:innen sowie nationale Ombudsleute in jedem Land. An der Einrichtung des Ombudssystems und der Auswahl der Ombudspersonen waren über 1.500 betreute Kinder und Jugendliche aus 30 Ländern beteiligt. - Verbessertes Meldesystem
Ein Großteil der rund 130 Ländervereine verfügt bereits über ein eigenes, cross-funktional agierendes Team für das Vorfalls-Management. Diese werden föderationsweit kontinuierlich evaluiert und optimiert. Es wurde außerdem ein Whistleblowing-System auf Ebene des Generalsekretariats eingeführt, das 2025 für Korruptionsvorfälle pilotiert wurde und inzwischen auch im Bereich Kinderschutz angewandt wird. Jede Meldung, die im Rahmen der Whistleblowing-Systeme eingeht, wird sorgfältig geprüft und aufgearbeitet. - Gemäß unserer Kinderschutz-Policy muss jedes Land mehrere Meldekanäle anbieten, über die Verdachtsfälle weitergegeben werden können. Diese müssen leicht zugänglich, sicher und auch für Kinder und Jugendliche geeignet und verständlich sein. An den einzelnen Programmstandorten gibt es in der Regel Briefkästen, über die Meldungen auch anonym abgegeben werden können. Darüber hinaus stehen Ansprechpersonen bereit, Meldungen persönlich, telefonisch oder per E-Mail entgegenzunehmen. Jeder Länderverein hat ein nationales Register, in dem alle Meldungen gesammelt und dokumentiert werden.
- Projekte zur Befähigung von Kindern und Jugendlichen
Über 70 Prozent der Ländervereine haben Projekte umgesetzt, um Kinder und Jugendliche zu stärken und sie über ihre Rechte aufzuklären. Diese Projekte umfassen z.B. die aktive Einbeziehung bei der Entwicklung kinder- und jugendfreundlicher Meldesysteme oder die Teilnahme an Themenworkshops zum Kinderschutz. - Verstärkte Partizipation und Unterstützung von Jugendorganisationen
Wir haben die Partizipation von Kindern und Jugendlichen verbessert und beziehen ihre Perspektive in unsere Organisationsprozesse verstärkt mit ein. So setzten 75 Ländervereine lokale Konzepte zur Jugendförderung um, die unter Mitwirkung von mehr als 3.900 jungen Menschen entwickelt wurden. Wir unterstützen außerdem über 280 nationale und lokale Jugendorganisationen und -räte weltweit (z. B. YouthCan! YouthPower). Über 20.000 junge Menschen wurden durch unsere globalen Jugendbeschäftigungsinitiativen erreicht
Der finale Fortschrittsbericht („Safeguarding Action Plan Progress Report“) ist öffentlich zugänglich.
Unser Weg nach vorne im Kinderschutz
Kinderschutz als Gatekeeper
Kinderschutz ist unsere Leitlinie und Grundvoraussetzung für all unsere Aktivitäten. Das hat ganz praktische Konsequenzen: Sobald in einem Programm Bedenken aufkommen, die den Kinderschutz betreffen, wird diesen unmittelbar nachgegangen, es finden Audits und Untersuchungen statt. Sollten systemische Schwachstellen identifiziert werden, ergreifen wir entsprechende Maßnahmen und bessern nach. Nur, wenn sichergestellt werden kann, dass unsere strengen Kinderschutz-Richtlinien eingehalten werden, können die jeweiligen Programme weitergeführt und von uns als deutschem Förderverein mitgetragen werden. Denn Kinderschutz ist alternativlos.
Die Safeguarding Stragegy 2030 – ein integrativer Ansatz zum Schutz von allen
Die „Safeguarding Strategy 2030“ verankert den Schutz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen im täglichen Handeln innerhalb der weltweiten Programme der SOS-Kinderdörfer. Sie ist die Fortführung des „Aktionsplans Kinderschutz“ und erweitert diesen um den Schutz von Erwachsenen sowie um Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption und Betrug.
Basis ist unser Grundsatz, dass Sicherheit und Schutz im Mittelpunkt all unseren Handelns stehen. Um dies zu gewährleisten, bedarf es der kontinuierlichen Achtsamkeit, Reflexion und Weiterentwicklung. Die Strategy 2030 ist Leitrahmen für die weltweiten Programme und hilft, Schutz-Risiken zu erkennen, zu benennen und zu beseitigen.
Sie möchten einen Kinderschutz-Verstoß oder einen Verdacht melden?
Wir nehmen alle Hinweise auf jede Form von Kindesmissbrauch in den Programmen der SOS-Kinderdörfer sehr ernst und untersuchen jeden einzelnen gemeldeten Fall sorgfältig. Gerne können Sie uns Ihr Anliegen auch anonym melden. Wir behandeln jede Meldung vertraulich.
Sie haben folgende Möglichkeiten, einen Vorfall zu melden:
- An das Kinderschutz-Team von SOS-Kinderdörfer weltweit e.V.
E-Mail: SOSKDW-Kinderschutz@sos-kd.org - An die OSR-Rechtsanwälte, die von den SOS-Kinderdörfern weltweit als unabhängige Ombuds-Meldestelle berufen wurden:
Telefon: 0800 – 7300 731
E-Mail: sos-kd@ombudservice.de
Hinweisgeber-Formular OSR-Investigativ ©
Vielen Dank, dass Sie mithelfen, in den Programmen der SOS-Kinderdörfer Kindern und Jugendlichen in Not ein sicheres und fürsorgliches Zuhause zu geben.
Aktueller Handlungsbedarf
Die SOS-Kinderdörfer weltweit stehen für Aufklärung und Transparenz. Hier informieren wir Sie über Kinderschutz-Vorfälle, unsere Haltung und ergriffene Maßnahmen.
Internationale Richtlinien im Kinderschutz
Unsere Richtlinien und gesetzlichen Grundlagen bilden den Rahmen für einen wirksamen Schutz von Kindern, die Förderung ihrer Rechte und unsere Verpflichtung zur Transparenz und Rechenschaft.
Aufarbeitung von Unrecht und Unterstützung Betroffener
Kinderschutz bedeutet für uns Prävention, Transparenz und die konsequente Aufarbeitung von Missständen – das Wohlbefinden der Kinder und Jugendlichen steht stets an erster Stelle
Kinderschutzbeauftragte / Head of Child Safeguarding
Junior Referentin für Kinderschutz und Kinderrechte / Junior Advisor Child & Youth Safeguarding
FAQs zum Thema Kinderschutz
Was ist unter Kinderschutz zu verstehen?
Kinderschutz umfasst alle Maßnahmen, die notwendig sind, um Kinder vor Gefahren wie Gewalt, Vernachlässigung, Missbrauch oder Ausbeutung zu bewahren. Für uns, die SOS-Kinderdörfer weltweit, bedeutet das zum einen, Maßnahmen und Strukturen zu fördern, die das Wohlergehen von Kindern in unseren Programmen sicherstellen (Child Safeguarding). Zum anderen engagieren wir uns dafür, den übergreifenden Kinderschutz zu stärken – das heißt, staatliche und gesellschaftliche Maßnahmen zu unterstützen, die Kinderrechte schützen und Gewalt gegen Kinder verhindern (Child Protection).
Wie stellt Ihre Organisation sicher, dass Kinder in Ihren Programmen geschützt sind?
Als deutsche Förderorganisation unterstützen wir die SOS-Kinderdörfer in ihren weltweiten Programmen, die strenge Kinderschutzrichtlinien einhalten. Diese beinhalten Standards zur Prävention, Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung, Ausbeutung und Missbrauch (PSHEA), Schulung des Personals sowie Standards zur konsequenten Aufarbeitung von Kinderschutzvorfällen. Die Aufgabe der SOS-Kinderdörfer weltweit ist es, durch finanzielle und fachliche Förderung sicherzustellen, dass diese Maßnahmen optimal umgesetzt werden können.
Ist es richtig, dass es in der Vergangenheit zu Verstößen gegen den Kinderschutz gekommen ist?
Kindern Schutz und Sicherheit zu geben, ist die wichtigste Aufgabe der SOS-Kinderdörfer. Leider müssen wir uns eingestehen, dass uns dies in der Vergangenheit nicht immer gelungen ist und es in mehreren Einrichtungen der SOS-Kinderdörfer zu Verstößen gegen den Kinderschutz gekommen ist. Dies ist unverzeihlich und hätte nie geschehen dürfen. Unser Mitgefühl gehört allen Betroffenen.
Wir tun deshalb alles, um den Kinderschutz in unseren Programmen weiter zu stärken. Dazu gehören auch Aufklärung und Transparenz. Hier finden Sie weitere Informationen zu den Vorfällen.
Was haben die SOS-Kinderdörfer unternommen, um den Kinderschutz zu stärken?
Wir haben insbesondere seit 2021 den Kinderschutz in unseren weltweiten Einrichtungen entscheidend verbessert. Auf Empfehlung der unabhängigen Kommission ISC (Independent Child Safeguarding Commission) haben wir einen 24 Punkte umfassenden Aktionsplan Kinderschutz umgesetzt. Von neuen Meldewegen über Schulungen und Bildungsangebote bis hin zum Aufbau unabhängiger Ombudssysteme: Ziel war und ist es, eine sichere Umgebung zu schaffen, in der Kinder sich gehört, geschützt und respektiert fühlen. Der „Kinderschutz Aktionsplan“ wird fortgesetzt in der „Safeguarding Strategy 2030“. Heute und in Zukunft gilt: Kinderschutz ist die Leitlinie unseres Handels.
Wie werden die Betroffenen unterstützt?
Wir nehmen alle Hinweise auf Kindesmissbrauch in den Programmen der SOS-Kinderdörfer sehr ernst, untersuchen jeden einzelnen gemeldeten Fall sorgfältig und entscheiden nach festgelegtem Verfahren über Unterstützungsleistungen. Betroffene erhalten eine finanzielle Soforthilfe. In enger Absprache mit ihnen erstellen wir individuelle Unterstützungspläne und helfen nach Bedarf.
Was kann ich tun, wenn ich einen möglichen Kinderschutz-Verstoß bemerke?
Falls Sie den Verdacht haben, dass es zu einem Kinderschutz-Verstoß in einem von SOS unterstützten Programm gekommen ist, ermutigen wir Sie, uns dies mitzuteilen. Jeder gemeldete Vorfall wird ernst genommen, denn die Sicherheit und das Wohl des Kindes stehen für uns immer an erster Stelle. Gerne können Sie uns Ihr Anliegen auch anonym melden. Wir behandeln jede Meldung äußerst vertraulich. Die möglichen Meldewege finden Sie hier auf der Website.
Was kann ich persönlich tun, um Kinderschutz in meiner Umgebung zu fördern?
Jeder kann zum Kinderschutz beitragen! Informieren Sie sich über Kinderrechte, seien Sie aufmerksam und setzen Sie sich aktiv gegen Missbrauch, Vernachlässigung und Ausgrenzung von Kindern ein. Die SOS-Kinderdörfer weltweit fördern eine Umgebung des Hinschauens und Ansprechens. Unterstützen Sie gerne Organisationen wie die SOS-Kinderdörfer weltweit durch Spenden, um unsere Arbeit für Kinder und Jugendliche zu stärken. Sie können auch in Ihrer Gemeinde Initiativen fördern oder anbieten, die das Bewusstsein für Kinderschutz schärfen.