Zwei Mädchen aus Thailand. Foto: Nusrin Somchat

Als Stiftung helfen

Als verlässlicher Partner für Ihre Stiftung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich gemeinsam mit uns für notleidende Kinder und Jugendliche zu engagieren.

  • Unser Ziel ist die nachhaltige Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen weltweit – seit mehr als 70 Jahren, in über 130 Ländern. 
  • Mit Maßnahmen zur Familienstärkung, Bildungs- und Berufsförderungsprojekten, Gesundheitsprogrammen und Nothilfeeinsätzen unterstützen wir zielgerichtet und langfristig. 
  • Wir arbeiten gemeinsam mit unseren lokalen Mitarbeiter:innen und Partnern und können so unsere Maßnahmen exakt auf den Bedarf vor Ort ausrichten.
  • Im Umgang mit Ihren Fördermitteln legen wir Wert auf Qualitätssicherung und haben hohe Ansprüche bei der Umsetzung unserer Projekte.

Die SOS-Kinderdörfer haben viele Projekte in unterschiedlichen Wirkungsfeldern. In einem persönlichen Gespräch können wir Ihnen ausführlich zu den einzelnen Themenfeldern berichten und finden gemeinsam das für Sie passende Projekt.
Bitte sprechen Sie uns an.

So setzen wir unsere Themen in der Entwicklungszusammenarbeit um

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Sprechen Sie uns an:

Häufige Fragen

Förderungen ohne konkrete Zweckbindung verwenden wir für die Programme der SOS-Kinderdörfer, in denen der Bedarf aktuell am größten ist.  

Wenn Sie ein konkretes Thema oder Land fördern möchten, sprechen Sie uns gerne an; gemeinsam finden wir ein Projekt, das Ihrer Satzung und Ihren persönlichen Vorstellungen entspricht. Bitte informieren Sie uns vor/bei der Überweisung über die gewünschte Zweckbindung, dann berücksichtigen wir dies gern.

Gemäß unserer Satzung fördern die SOS-Kinderdörfer weltweit Projekte mit folgenden gemeinnützigen Zwecken im Sinne der Abgabenordnung:

  • Jugendhilfe (vgl. AO § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4)
  • Entwicklungszusammenarbeit (vgl. AO § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 15)
  • Bildung und Erziehung (vgl. AO § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7)
  • Öffentliches Gesundheitswesen und öffentliche Gesundheitspflege (vgl. AO § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3)
  • Wissenschaft und Forschung (vgl. AO § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1)

Zudem unterstützen die SOS-Kinderdörfer weltweit hilfebedürftige Personen i. S. v. AO § 53.

Diese Zwecke sind alle auf unseren Zuwendungsbestätigungen angegeben. Bei einer zweckgebundenen Zuwendung werden Sie ausführlich über das von Ihrer Stiftung geförderte Projekt der SOS-Kinderdörfer informiert. 

Ja, für alle Zuwendungen erhalten Sie zeitnah per Post eine Zuwendungsbestätigung. Bitte teilen Sie uns daher bei der ersten Ausschüttung immer die Anschrift und den/die Ansprechpartner:in Ihrer Stiftung mit.

Auf Wunsch können auch digitale Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden.

Wenn Sie uns mehrere Zahlungen im Jahr zukommen lassen, kann auch eine Jahreszuwendungsbestätigung (Sammelquittung) ausgestellt werden.

Gerne senden wir Ihnen unseren aktuellen Freistellungsbescheid (per Post oder digital als PDF-Dokument). Bitte fordern Sie ihn an per Mail unter stiftungen@sos-kd.org oder unter der Telefonnummer 089 179 14-218.

Eine Langzeitstudie belegt: Die Arbeit der SOS-Kinderdörfer ist nachhaltig wirksam. Jeder gespendete Euro schafft in den jeweiligen Gemeinden einen Mehrwert von 5 Euro, in Afrika sogar von 14 Euro. Sie können diese Wirksamkeitsstudie anfordern unter stiftungen@sos-kd.org 

Wir bieten eine zielorientierte, an den lokalen Bedürfnissen orientierte und partizipative Form der Programmentwicklung. Ein regelmäßiges Monitoring und eine professionelle Wirkungsmessung erlaubt uns, bei Bedarf zusätzliche Maßnahmen zur Qualitätssicherung einzuleiten. 

Qualität und Verlässlichkeit im Umgang mit Fördermitteln zeichnen uns aus. Neben einer engmaschigen internen Finanzkontrolle werden jährlich Audits in allen Länderprogrammen durch unabhängige Wirtschaftsprüfer durchgeführt. 

Bei der Gründung einer Stiftung müssen viele Einzelheiten berücksichtigt werden (z. B. rechtsfähige oder treuhänderisch verwaltete Stiftung, Stiftungszweck, Stiftungsgremien usw.). Wir informieren und begleiten Sie gerne bei der Gründung Ihrer eigenen Stiftung. Nehmen Sie dazu bitte im Vorfeld Kontakt mit uns auf.

Gerne übernehmen wir die Verwaltung (oder Teile davon) für Stiftungen, die größtenteils an die SOS-Kinderdörfer weltweit ausschütten. Hier profitieren Sie von unseren über 20 Jahren Erfahrung in der Verwaltung von Stiftungen.
Ihre Vorteile:

  • Sie müssen sich nicht um die administrativen Aufgaben Ihrer Stiftung kümmern.
  • Sie zahlen keine Verwaltungsgebühren.
  • Durch das gemeinsame Anlegen von Stiftungsvermögen (Pooling) können Sie für Ihre Stiftung bessere Renditen erwirtschaften.
  • Sie können sich auf etablierte Strukturen für eine professionelle Stiftungsverwaltung verlassen.

Spendenkonto für Stiftungen

SOS-Kinderdörfer weltweit
IBAN: DE22 4306 0967 2222 2000 00
BIC: GENO DE M1 GLS
GLS Gemeinschaftsbank

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Ihre Spende an die SOS-Kinderdörfer weltweit können Sie von der Steuer absetzen. Die SOS-Kinderdörfer weltweit sind als eingetragene gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. (Steuernummer 143/221/91910)