Gremien und Aufgaben

Gremien des SOS-Kinderdörfer weltweit Hermann-Gmeiner-Fonds Deutschland e.V.

Die Hauptaufgabe unseres Vereins, der 1963 gegründet wurde, ist die Förderung und finanzielle Unterstützung von Einrichtungen und Programmen der SOS-Kinderdörfer. Wir sind Mitglied einer internationalen Föderation und weltweit aktiv. Eine gut funktionierende Struktur, zuverlässige Kontrollgremien sowie regionale und internationale Vernetzung sind dabei unerlässlich.
Hier erhalten Sie einen Überblick über die Organisation und Struktur unseres Vereins.

Die Gremien und ihre Aufgaben

Die wichtigsten Gremien des SOS-Kinderdörfer weltweit Hermann-Gmeiner-Fonds Deutschland e.V. sind die Mitgliederversammlung, der Aufsichtsrat und der Vorstand.

Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung besteht aus 78 ordentlichen Mitgliedern. Sie tagt mindestens einmal im Jahr. Zu ihren wichtigsten Aufgaben gehört insbesondere der Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. Sie entscheidet auch über Satzungsänderungen, die Vereinsauflösung, Mitgliedsbeiträge, die Bestellung und den Widerruf der:s Vorstandsvorsitzenden und der:s Stellvertreters:in sowie über die Wahl der:s Wirtschaftsprüfers:in für den Jahresabschluss.

Der Aufsichtsrat

Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung aus dem Kreis der Mitglieder des Vereins für die individuelle Dauer von höchstens fünf Jahren gewählt. Derzeit besteht der Aufsichtsrat aus sieben Personen, die alle ehrenamtlich tätig sind. Er tritt regelmäßig mindestens dreimal im Jahr zu seinen ordentlichen Sitzungen zusammen, in denen der Vorstand durch ein differenziertes Berichtswesen über die laufenden Geschäfte informiert. Zu seinen Aufgaben gehört die Berufung und Abberufung des Vorstands sowie die Feststellung des vom Vorstand vorgelegten Jahresabschlusses. Darüber hinaus erlässt er die Geschäftsordnung für den Vorstand, überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und prüft und kontrolliert die Verwendung der Vereinsmittel. Er erteilt seine Zustimmung zu dem vom Vorstand aufgestellten Haushalt des Vereins.

Erfahren Sie mehr über die Mitglieder des Aufsichtsrats.

Der Vorstand

Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat für unbefristete Dauer bestellt. Die Bestellung endet jedoch stets mit Erreichen der Regelaltersrente. Derzeit gehören ihm drei hauptamtliche Mitglieder an, sie leiten die Geschäftsbereiche Marketing, Fundraising Freunde, Dialog, Private Partner und Förderer, Institutionelle Partner und Programme, Unternehmenspartner, Nachlassabwicklung, Finanzen, International Operations, Program Audit and Development, Personal sowie die Zweigbüros des Vereins.
Gemäß der Satzung besteht der Vorstand aus einer durch den Aufsichtsrat bestimmten Anzahl von natürlichen Personen, die hauptamtlich arbeiten, jedoch mindestens drei.

Der Vorstand leitet den Verein und führt die Geschäfte des Vereins gemäß der Gesetze, der Vereinssatzung sowie unter Beachtung der Geschäftsordnung, die vom Aufsichtsrat für den Vorstand erlassen wurde. Der Vorstand ist verantwortlich und zuständig für die fachliche und wirtschaftliche Entwicklung des Vereins. Er trägt die Verantwortung für das operative Geschäft des Vereins und hat die Aufgabe, die Geschäftsstelle zu führen und den Verein in der Öffentlichkeit zu repräsentieren.

Hier finden Sie Informationen über die Mitglieder des Vorstands.

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