Haltung heißt, Betroffenen zu glauben
In der Pädagogik ist mit dem Begriff ,Haltung‘ oftmals die innere Einstellung gemeint, nach der eine pädagogische Fachkraft handelt. Dass Kinder als Rechteträger:innen verstanden werden, kann zum Beispiel so eine Handlungsmaxime sein oder auch, dass Familien stets auf Augenhöhe begegnet wird. Die pädagogische Haltung ist heute meistens auf die Wahrung von Rechten, Würde und Selbstbestimmung ausgerichtet.
Diese Haltung ist auf die Aufarbeitung übertragbar: Die Auseinandersetzung mit pädagogischem Fehlverhalten, Misshandlung, Missbrauch oder Rechteverletzungen ist schmerzhaft. Das kann dazu führen, dass Vertreterinnen und Vertreter der jeweiligen Organisationen Erfahrungen kleinreden, sie nicht ernst nehmen oder Aufarbeitungsberichte ablehnen.
Es ist hilfreich, sich in dem Zusammenhang drei Dinge zu vergegenwärtigen:
- Egal wie schmerzhaft die Auseinandersetzung mit Fehlverhalten und Missbrauch für mich als Vertreterin der Organisation ist, für die Betroffenen ist sie vermutlich schmerzhafter. Meine Haltung: Die Betroffenen stehen im Mittelpunkt. Ihr Erleben nehme ich ernst.
- Vielleicht sind nicht alle Berichte wahr. Die Mehrheit der Berichte ist wahr. Meine Haltung: Ich glaube den Betroffenen.
- Ich persönlich habe die Kinderrechtsverletzungen vielleicht nicht verursacht, als Vertreterin der Organisation übernehme ich trotzdem Verantwortung. Meine Haltung: Ich kann jetzt Verantwortung für die Zukunft übernehmen und das Erleben der Betroffenen anerkennen.
Die pädagogische Haltung, die auf der Wahrung von Rechten, auf Würde und Selbstbestimmung beruht, gilt also für jede Aufarbeitung, besonders bei der Anerkennung und im sensiblen Umgang mit Betroffenen. Und sie verlangt, dass die Organisation Verantwortung übernimmt.

