22. April 2021 | NEWS

Lieferkettengesetz: Schutz von Kindern nicht ausreichend!

Wir fordern: Zulieferer müssen in die Verantwortung genommen werden

Lieferkettengesetz muss Kinderarbeit verhindern

Der Bundestag muss den Schutz von Kindern in den globalen Lieferketten deutscher Unternehmen deutlich verbessern. Diese Forderung erheben wir anlässlich der heutigen ersten Lesung im Bundestag zum geplanten Lieferkettengesetz und rufen zu dringenden Nachbesserungen im weiteren parlamentarischen Verfahren auf.

Angesichts von 73 Millionen Kindern, die weltweit durch schwere und gefährliche Arbeit ausgebeutet werden, seien klare und effektive Regelungen für ein global verantwortliches Handeln zwingend notwendig. "Die heutige Debatte im Bundestag hat gezeigt, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung noch nicht ausreichend ist, um den Schutz von Kindern in den globalen Lieferketten wirkungsvoll zu gewährleisten. Unternehmerische Sorgfaltspflichten umfassen den Schutz und die Rechte von Kindern entlang der gesamten globalen Lieferketten. "Ein deutsches Lieferkettengesetz darf nicht hinter internationale Maßstäbe zurückfallen", sagt Boris Breyer, Sprecher der SOS-Kinderdörfer weltweit. Hierbei seien die UN-Kinderrechtskonvention und die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen der Gradmesser.

Kinder müssen geschützt werden

Der aktuelle Gesetzesentwurf nehme die Zulieferer nicht ausreichend in die Verantwortung. Denn ausbeuterische Kinderarbeit findet häufig am Beginn der Wertschöpfung statt: in Bergwerken, Fabriken und auf Plantagen. Auch sollten im Gesetz Kinder als besonders schutzbedürftige Gruppe mit eigenen Rechten behandelt und ein Bezug zu den UN-Kinderrechtskonvention hergestellt werden, so wie es jüngst das EU-Parlament in seinen Empfehlungen an die EU-Kommission zu Sorgfaltspflichten von Unternehmen getan hat.

"Jetzt sind die Abgeordneten im Bundestag am Zug, damit endlich wirkungsvolle Maßnahmen zum Schutz von Kindern in globalen Lieferketten getroffen werden", sagt Breyer.

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