Wann benötige ich eine Spendenquittung fürs Finanzamt?

  • Für Spenden unter 300 Euro reicht ein vereinfachter Nachweis gegenüber dem Finanzamt. Als vereinfachter Nachweis gilt: ein einfacher Kontoauszug, eine Buchungsbestätigung der Überweisung oder ein Einzahlungsbeleg.

  • Erst bei Spenden über 300 Euro pro Jahr besteht eine Verpflichtung gegenüber dem Finanzamt, die geleisteten Spenden mit einer Spendenbescheinigung nachzuweisen. Bei einer Spende ab 300,01 Euro schicken wir Ihnen automatisch eine Spendenbescheinigung für Ihre Steuererklärung zu. Falls Sie Ihre Quittung digital (per Email) erhalten möchten, können Sie das gerne hier anfordern: Digitale Spendenquittung anfordern

  • Wenn Sie auf unserer Website online spenden, können Sie sich unabhängig von der Spendenhöhe eine Jahres-Zuwendungsbestätigung von uns zuschicken lassen. Sie müssen dann im Online-Spendenformular Ihre Postanschrift angeben. Sie erhalten die Jahres-Zuwendungsbestätigung dann automatisch per Post bzw. E-Mail.

  • Die Spendenquittungen werden von uns bis spätestens Mitte Februar des Folgejahres verschickt.

Informationen zur Spendenquittung

Hier finden Sie alle weiteren Fragen und Antworten zur Spendenquittung.

Alle weiteren Fragen zum Daten ändern und zur digitalen Spendenquittung finden Sie auf derÜbersichtsseite

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Ihre Spende an die SOS-Kinderdörfer weltweit können Sie von der Steuer absetzen. Die SOS-Kinderdörfer weltweit sind als eingetragene gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. (Steuernummer 143/221/91910)