Ich habe keinen Drucker. Wie kann ich die Spendenquittung einreichen?  

Sie müssen die Spendenbescheinigung nicht mehr zwingend ausdrucken, um Ihre Spenden im Rahmen Ihrer Einkommenssteuererklärung geltend zu machen.  

Seit 2017 braucht man i.d.R. keine Belege und Quittungen an das Finanzamt zu senden. D.h. die Spendenbescheinigung muss nicht mehr im Original der Steuererklärung beigelegt werden, sondern es ist nur noch die Spendensumme unter den Sonderausgaben einzutragen. Das Finanzamt kann aber jederzeit dazu auffordern, die Spendenbescheinigung nachzureichen, was aber auch elektronisch erfolgen kann.  

 

Informationen zur digitalen Spendenquittung

Hier finden Sie alle weiteren Fragen und Antworten zur digitalen Spendenquittung.

Alle weiteren Fragen zur Änderung von Daten und zur Spendenquittung allgemein finden Sie auf derÜbersichtsseite

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Ihre Spende an die SOS-Kinderdörfer weltweit können Sie von der Steuer absetzen. Die SOS-Kinderdörfer weltweit sind als eingetragene gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. (Steuernummer 143/221/91910)