Ich habe keinen Drucker. Wie kann ich die Spendenquittung einreichen?
Sie müssen die Spendenbescheinigung nicht mehr zwingend ausdrucken, um Ihre Spenden im Rahmen Ihrer Einkommenssteuererklärung geltend zu machen.
Seit 2017 braucht man i.d.R. keine Belege und Quittungen an das Finanzamt zu senden. D.h. die Spendenbescheinigung muss nicht mehr im Original der Steuererklärung beigelegt werden, sondern es ist nur noch die Spendensumme unter den Sonderausgaben einzutragen. Das Finanzamt kann aber jederzeit dazu auffordern, die Spendenbescheinigung nachzureichen, was aber auch elektronisch erfolgen kann.