Geldauflagen und Bußgelder
Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern zugunsten der SOS-Kinderdörfer
Mit der Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern tragen Staatsanwälte, Strafrichter, Finanzbehörden und Familienkassen nachhaltig dazu bei, die weltweite Arbeit der SOS-Kinderdörfer zu unterstützen und zu sichern.
Für Geldauflagen und zugewiesene Bußgelder haben wir ein eigenes Sonderkonto eingerichtet, das sicherstellt, dass für diese Zahlungen keine Zuwendungsbestätigung ausgestellt wird.
Wir garantieren allen Beteiligten einer Geldauflage bzw. eines Bußgeldes eine schnelle, diskrete Abwicklung und die unverzügliche Benachrichtigung über eingehende Zahlungen bzw. einen Zahlungsverzug.
So helfen Sie mit der Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern
Ihre Zuweisung leistet einen nachhaltigen Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation von Kindern und Familien.

- Mit ca. € 150 stellen Sie die medizinische Grundversorgung für eine SOS-Familie mit sechs Kindern in Mittelamerika für ein Jahr sicher.
- Mit ca. € 1000 können Sie z.B. einem stark traumatisierten Kind in Ost-Afrika mit einer psychotherapeutischen Behandlung langfristig helfen.
Kriege und Katastrophen, der Tod der Eltern, Misshandlung und Missbrauch hinterlassen bei Kindern tiefe seelische Wunden.
- Mit ca. € 7500 können Sie z.B. einer ganzen Schulklasse im Nahen Osten ein Jahr lang den Schulbesuch ermöglichen. Bezahlt werden damit Schulgeld, Schuluniformen sowie Schulsachen (Bücher, Hefte, Stifte…).