Häufige Fragen zu "als Stiftung helfen"

Antworten auf einen Blick

Ja, für alle Zuwendungen erhalten Sie als Stiftung zeitnah ein Dankschreiben und eine steuerwirksame Zuwendungsbestätigung. Wenn Sie uns mehrere Zuwendungen im selben Jahr ausschütten, kann auf Wunsch auch eine Jahreszuwendungsbestätigung (Sammelquittung) ausgestellt werden.

Bitte melden Sie sich bei uns. Gerne können wir gemeinsam ein Förderprojekt herausfinden, dass Ihrer Satzung und Ihren persönlichen Vorstellungen entspricht. Sie können uns entweder vor der Einzahlung über die gewünschte Zweckbindung informieren, oder Sie nennen das spezifische Projekt im Referenzfeld des Überweisungsträgers. In unserem Dankschreiben wird Ihnen der konkrete Verwendungszweck Ihrer Zuwendung noch einmal schriftlich bestätigt.

Eine Zuwendung muss nicht immer zweckgebunden sein. Wenn Sie uns keine Vorgabe machen, verwenden wir Ihre Zuwendung grundsätzlich für die SOS-Kinderdorf-Projekte, in denen der Bedarf am größten ist. Dies kann sich je nach Mitteleingängen laufend ändern. Wenn Sie eine konkrete Angabe wünschen, können Sie bei uns nachfragen, wo der Bedarf momentan besonders hoch ist.

Selbstverständlich können Sie ein SOS-Kinderdorf oder SOS-Projekt auch besuchen und sich selbst ein Bild davon machen, wie Ihre Zuwendung eingesetzt wird. Wir bitten Sie, diesen Wunsch mit uns im Vorfeld zu besprechen, damit wir den reibungslosen Ablauf im Projekt bei Ihrem Besuch sicherstellen können. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Planung Ihres Kinderdorf-Besuchs.

Bei der Gründung einer Stiftung müssen viele Faktoren berücksichtigt werden. Wir informieren und begleiten Sie gerne bei der Gründung Ihrer eigenen Stiftung. Am besten nehmen Sie im Vorfeld Kontakt mit uns auf.

Gerne senden wir Ihnen unseren aktuellen Freistellungsbescheid zu (per Post oder auch digital als PDF-Dokument). Bitte fordern Sie ihn an unter: karien.bruynooghe@sos-kd.org oder per Telefon 089/179 14-218.

Gemäß unserer Satzung fördert der Verein SOS-Kinderdörfer weltweit Projekte in den Bereichen

  • Jugendhilfe (vlg. AO § 52, Abs. 2, Satz 1 Nr. 4).
  • Entwicklungszusammenarbeit (vlg. AO § 52, Abs. 2, Satz 1 Nr. 15).
  • Bildung und Erziehung (vgl. AO § 52, Abs. 2, Satz 1 Nr. t 7).
  • Öffentliches Gesundheitswesen und öffentliche Gesundheitspflege (vgl. AO § 52, Abs. 2, Satz 1 Nr. 3). 
  • Wissenschaft und Forschung (vgl. AO § 52, Abs. 2, Satz 1 Nr. 1).
  • Zudem unterstützen die SOS-Kinderdörfer weltweit hilfsbedürftige Personen i.S.v. AO §53.

Diese Zwecke sind jeweils auch auf unseren Zuwendungsbestätigungen angegeben.

Die SOS-Kinderdörfer weltweit sind in sehr vielen Bereichen aktiv. Daher sind Kooperationen mit anderen Stiftungen durchaus möglich. Konkreteres lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären, daher laden wir Sie herzlich ein, uns zu kontaktieren.

Sie können über eine ausländische Stiftung ebenso die SOS-Kinderdörfer oder einzelne SOS-Projekte zweckgebunden unterstützen. Eine Zuwendung kann auf unserem EUR-, USD- oder CHF-Währungskonto überwiesen werden. Wir bestätigen Ihnen umgehend den Erhalt einer Zuwendung in der entsprechenden Währung. Bitte kontaktieren Sie uns bei weiteren Fragen.

Spendenkonto für Stiftungen

SOS-Kinderdörfer weltweit
IBAN: DE22 4306 0967 2222 2000 00
BIC: GENO DE M1 GLS
GLS Gemeinschaftsbank

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Ihre Spende an die SOS-Kinderdörfer weltweit können Sie von der Steuer absetzen. Die SOS-Kinderdörfer weltweit sind als eingetragene gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. (Steuernummer 143/221/91910)