Startseite Helfen Stiftungen Als Stiftung helfen Häufige Fragen zu "als Stiftung helfen" Häufige Fragen zu "als Stiftung helfen" Antworten auf einen Blick Bekommen Stiftungen auch eine Zuwendungsbestätigung für ihre Spenden? Ja, für alle Zuwendungen erhalten Sie als Stiftung zeitnah ein Dankschreiben und eine steuerwirksame Zuwendungsbestätigung. Wenn Sie uns mehrere Zuwendungen im selben Jahr ausschütten, kann auf Wunsch auch eine Jahreszuwendungsbestätigung (Sammelquittung) ausgestellt werden. Unsere Satzung erlaubt nur die Förderung eines bestimmten Zwecks. Wie wird das berücksichtigt? Bitte melden Sie sich bei uns. Gerne können wir gemeinsam ein Förderprojekt herausfinden, dass Ihrer Satzung und Ihren persönlichen Vorstellungen entspricht. Sie können uns entweder vor der Einzahlung über die gewünschte Zweckbindung informieren, oder Sie nennen das spezifische Projekt im Referenzfeld des Überweisungsträgers. In unserem Dankschreiben wird Ihnen der konkrete Verwendungszweck Ihrer Zuwendung noch einmal schriftlich bestätigt. Ich bin unsicher, welches Projekt unsere Stiftung fördern sollte. Wo ist die Not am größten? Eine Zuwendung muss nicht immer zweckgebunden sein. Wenn Sie uns keine Vorgabe machen, verwenden wir Ihre Zuwendung grundsätzlich für die SOS-Kinderdorf-Projekte, in denen der Bedarf am größten ist. Dies kann sich je nach Mitteleingängen laufend ändern. Wenn Sie eine konkrete Angabe wünschen, können Sie bei uns nachfragen, wo der Bedarf momentan besonders hoch ist. Kann ich das von unserer Stiftung geförderte Projekt auch besuchen oder anschauen? Selbstverständlich können Sie ein SOS-Kinderdorf oder SOS-Projekt auch besuchen und sich selbst ein Bild davon machen, wie Ihre Zuwendung eingesetzt wird. Wir bitten Sie, diesen Wunsch mit uns im Vorfeld zu besprechen, damit wir den reibungslosen Ablauf im Projekt bei Ihrem Besuch sicherstellen können. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Planung Ihres Kinderdorf-Besuchs. Ich überlege mir, eine Stiftung zugunsten der SOS-Kinderdörfer zu gründen. Wie gehe ich vor? Bei der Gründung einer Stiftung müssen viele Faktoren berücksichtigt werden. Wir informieren und begleiten Sie gerne bei der Gründung Ihrer eigenen Stiftung. Am besten nehmen Sie im Vorfeld Kontakt mit uns auf. Wie bekomme ich für die Stiftungsaufsicht den Freistellungsbescheid der SOS-Kinderdörfer weltweit? Gerne senden wir Ihnen unseren aktuellen Freistellungsbescheid zu (per Post oder auch digital als PDF-Dokument). Bitte fordern Sie ihn an unter: karien.bruynooghe@sos-kd.org oder per Telefon 089/179 14-218. Welche gemeinnützige Zwecke fördern die SOS-Kinderdörfer weltweit im Sinne der Abgabenordnung? Gemäß unserer Satzung fördert der Verein SOS-Kinderdörfer weltweit Projekte in den Bereichen Jugendhilfe (vlg. AO § 52, Abs. 2, Satz 1 Nr. 4). Entwicklungszusammenarbeit (vlg. AO § 52, Abs. 2, Satz 1 Nr. 15). Bildung und Erziehung (vgl. AO § 52, Abs. 2, Satz 1 Nr. t 7). Öffentliches Gesundheitswesen und öffentliche Gesundheitspflege (vgl. AO § 52, Abs. 2, Satz 1 Nr. 3). Wissenschaft und Forschung (vgl. AO § 52, Abs. 2, Satz 1 Nr. 1). Zudem unterstützen die SOS-Kinderdörfer weltweit hilfsbedürftige Personen i.S.v. AO §53. Diese Zwecke sind jeweils auch auf unseren Zuwendungsbestätigungen angegeben. Unsere Stiftung ist vielmehr an einer inhaltlichen Kooperation interessiert. Ist dies möglich? Die SOS-Kinderdörfer weltweit sind in sehr vielen Bereichen aktiv. Daher sind Kooperationen mit anderen Stiftungen durchaus möglich. Konkreteres lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären, daher laden wir Sie herzlich ein, uns zu kontaktieren. Unsere Stiftung hat ihren Sitz außerhalb Deutschlands. Was ist zu beachten? Sie können über eine ausländische Stiftung ebenso die SOS-Kinderdörfer oder einzelne SOS-Projekte zweckgebunden unterstützen. Eine Zuwendung kann auf unserem EUR-, USD- oder CHF-Währungskonto überwiesen werden. Wir bestätigen Ihnen umgehend den Erhalt einer Zuwendung in der entsprechenden Währung. Bitte kontaktieren Sie uns bei weiteren Fragen. Ihre Ansprechpartner Karien Bruynooghe Stiftungsreferentin karien.bruynooghe@sos-kd.org 089 179 14-218 Anne Roßbach Stiftungsreferentin anne.rossbach@sos-kd.org 089 179 14-120 Spendenkonto für Stiftungen SOS-Kinderdörfer weltweit IBAN: DE22 4306 0967 2222 2000 00 BIC: GENO DE M1 GLS GLS Gemeinschaftsbank TEILEN Link in die Zwischenablage kopiert.