Häufige Fragen zur ChildInvest Foundation
UNSERE VISION
Die ChildInvest Foundation ist die führende Partnerin für alle, die sich über Generationen hinweg für eine selbstbestimmte Zukunft von Kindern und Jugendlichen einsetzen. Wirkungsvoll und weltweit.
UNSERE MISSION
- Wir setzen unser gesamtes Potenzial für die Ziele der SOS-Kinderdörfer weltweit ein. Damit bewirken wir eine entscheidende Veränderung für das Leben von benachteiligten Kindern und Jugendlichen in aller Welt.
- Mit unserer langjährigen Erfahrung verwalten wir das Stiftungsvermögen professionell und erfolgreich.
- Im Dialog mit unseren Förderern schaffen wir maßgeschneiderte Lösungen für ihr philanthropisches Engagement.
Die ChildInvest Foundation (ehemalige Hermann-Gmeiner-Stiftung) ist eine eigenständige Stiftung, die vom Verein SOS-Kinderdörfer weltweit gegründet wurde. Seit 2001 unterstützt sie nachhaltig Programme der SOS-Kinderdörfer auf der ganzen Welt und trägt zu deren Finanzierung bei.
Nach über 20 Jahren ihres Bestehens wurde die Stiftung 2023 strategisch weiterentwickelt und umbenannt – für eine zukunftsfähige Unterstützung der SOS-Kinderdörfer. Die steuerrechtliche Begünstigung von Stiftungen ermöglicht der ChildInvest Foundation, einige spezifische Fördermöglichkeiten anzubieten. Die neue Website der ChildInvest Foundation finden Sie unter www.child-invest-foundation.org.
Die ChildInvest Foundation leitet eingegangene Spenden an den Verein SOS-Kinderdörfer weltweit weiter. Daher ist es grundsätzlich sinnvoller, direkt auf das Spendenkonto IBAN: DE22 4306 0967 2222 2000 05 der SOS-Kinderdörfer weltweit zu spenden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Allerdings gibt es besondere steuerrechtliche Regelungen, die eine Spende an die ChildInvest Foundation durchaus sinnvoll machen, wie z.B. § 29 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes. Der besagt: Wenn Sie eine Summe, die Sie durch Erbschaft oder Schenkung erhalten haben, innerhalb von 24 Monaten an eine Stiftung spenden, wird Ihnen für diese Summe die Erbschaft- oder Schenkungsteuer erlassen bzw. gegebenenfalls zurückgezahlt. Diesen steuerlichen Vorteil können Sie nur in Anspruch nehmen, wenn Ihre Zuwendung bei einer Stiftung eingeht, und nicht bei einem Verein (§ 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).
Sie erhalten für jede Zuwendung an die ChildInvest Foundation umgehend eine steuerwirksame Zuwendungsbestätigung - mit Ausnahme für die Einzahlung von Darlehensgeldern. Diese bleiben Ihr Eigentum und können jederzeit zurückgefordert werden.
Dies hängt von Ihrer Absicht ab:
Eine Spende wird zeitnah für die Arbeit der SOS-Kinderdörfer eingesetzt und hat daher die größte Wirksamkeit. Bei einer größeren Summe macht aus diesem Grund auch der Verbrauchsfonds viel Sinn. Hier wird eine große Spende über einige Jahre verteilt an die Programme der SOS-Kinderdörfer weitergeleitet, zusammen mit den inzwischen erwirtschafteten Erträgen.
Bei einer Zustiftung oder einem Stiftungsfonds verbleibt Ihre Zuwendung für immer im Kapital der ChildInvest Foundation. Dadurch erhöht sich der Kapitalertrag, der den Einrichtungen der SOS-Kinderdörfer zugute kommt – und zwar dauerhaft.
Bei der derzeit dauerhaften Niedrigzinslage achten wir darauf, dass der Verwaltungsaufwand in einem adäquaten Verhältnis zu den Kapitalerträgen steht. Bei Beträgen unter 10.000,- Euro ist eine Spende an die SOS-Kinderdörfer weltweit oder eine Zustiftung an die ChildInvest Foundation sinnvoller.
Bei einem Stiftungsfonds, Verbrauchsfond sowie bei einer Treuhand- oder Verbrauchsstiftung ist dies möglich: Hier können Sie mit uns vereinbaren, welche Einrichtung der SOS-Kinderdörfer oder welches Land Sie dauerhaft mit dem Ertrag Ihrer Zuwendung unterstützen.
Die Erträge von Zustiftungen und Stiftungsdarlehen werden immer dort eingesetzt, wo der Bedarf am größten ist.
Die Errichtung und Verwaltung einer Treuhandstiftung verursacht für die ChildInvest Foundation einen Aufwand: das Erstellen der Satzung und des Treuhandvertrages, den Antrag auf steuerrechtliche Begünstigung bei den Finanzbehörden, den jährlichen Tätigkeitsbericht mit Bilanz sowie Gewinn-/ Verlustrechnung, usw. Zudem trägt die ChildInvest Foundation die Kosten für die jährliche Prüfung durch die Wirtschaftsprüfer. Damit der Zinserlös zugunsten der SOS-Kinderdörfer in einem angebrachten Verhältnis zum Verwaltungsaufwand steht, setzen wir bei Treuhandstiftungen eine entsprechende Mindesteinlage voraus.
Selbstverständlich, ein Stiftungskonto kann bei der Bank und einem:r Berater:in Ihres Vertrauens eröffnet werden. Zusammen mit der Bank entscheiden Sie, wie das Stiftungsvermögen angelegt werden soll. Entscheidend ist der Wille des Stifters bzw. der Stifterin.
Dies gilt jedoch nicht für Zustiftungen und Stiftungsfonds, da diese als Stiftungsvermögen der ChildInvest Foundation gelten und somit von der Stiftung angelegt werden.
Es ist unser Anliegen, über die bewusste Anlage des Vermögens zur Umsetzung der Vision der SOS-Kinderdörfer weltweit beizutragen und somit eine zusätzliche gesellschaftliche Wirkung zu Gunsten von Kindern zu erzielen.
Unsere Anlagerichtlinie schließt Vermögensanlagen aus, die mit den allgemeinen Zielen der Organisation kollidieren. Bei der Auswahl der Investments sollen idealerweise auch Kriterien der Nachhaltigkeit sowie soziale und ethische Standards (ESG-Kriterien) beachtet werden.
Anlagen in Wertpapieren von Emittenten, die offensichtlich unethische Ziele verfolgen (Kinderarbeit, Verstoß gegen Sozialstandards, Rüstungsindustrie, Pornografie etc.) sind ausgeschlossen.
Eine Treuhandstiftung oder ein Stiftungsfonds sind für immer angelegt, d.h. die Förderung der SOS-Kinderdörfer läuft dauerhaft weiter, unabhängig davon, ob der Stifter noch lebt oder nicht.
Ein Verbrauchsfonds bzw. -Verbrauchsstiftung läuft so lange, bis das Kapital (inkl. Erträge) für den Verwendungszweck ausgegeben wurde. Die Laufzeit wurde in der Regel mit dem Stifter vereinbart.
Das Geld eines Stiftungsdarlehens gehört dem Darlehensgeber. Wenn dieser verstirbt, gehört die Darlehenssumme zu seinem Erbe. Das Geld wird im Todesfall wieder auf sein Konto bzw. an seine Erben überwiesen. Allerdings legen viele Darlehensgeber bereits im Darlehensvertrag (und/oder ihrem Testament) fest, dass die Darlehenssumme im Todesfall den SOS-Kinderdörfern zugutekommen soll.
Dies ist grundsätzlich möglich, birgt jedoch gewisse Risiken. Beispielsweise besteht bei der Errichtung von Treuhandstiftungen häufig noch Abstimmungsbedarf mit dem Finanzamt. Auch kann zwischenzeitlich einer geänderten Rechtslage im Steuer- oder Gemeinnützigkeitsrecht vorliegen. Wenn der Stifter hier selbst nicht mehr mitwirken kann, kann bei Unstimmigkeiten eine Stiftungsgründung oder die Anerkennung der Gemeinnützigkeit gefährdet sein. Schließlich kann eine Stiftungsgründung auch an Formmängeln im Testament scheitern.
Es empfiehlt sich daher eine sog. Anstiftung zu Lebzeiten zu machen, d.h. eine Treuhandstiftung mit geringem Kapital zu errichten, die dann später Erbin des Stifters wird.
Prinzipiell ja. Wenn Sie mit Ihrem Nachlass die Arbeit der SOS-Kinderdörfer unterstützen möchten, ist es jedoch wirkungsvoller, direkt die SOS-Kinderdörfer weltweit in Ihrem Testament zu begünstigen.
Informationen und Ansprechpartner zu diesem Thema finden Sie auf den Seiten zum Thema Testamente und Nachlässe.
Nein, die ChildInvest Foundation fördert ausschließlich die Programme der SOS-Kinderdörfer im Ausland. Hier finden Sie eine Übersicht, wo wir weltweit helfen.
Der SOS-Kinderdörfer weltweit, Hermann-Gmeiner-Fonds Deutschland e.V. ist ein Verein, der Spenden zur Finanzierung der Programme der SOS-Kinderdörfer generiert.
Die Hermann-Gmeiner-Stiftung wurde 2001 durch die SOS-Kinderdörfer weltweit gegründet. Ihr Ziel ist ebenfalls die Unterstützung der weltweiten Arbeit der SOS-Kinderdörfer. In 2023 wurde die Hermann-Gmeiner-Stiftung weiterentwickelt und in ChildInvest Foundation umbenannt. Die neue Website der ChildInvest Foundation finden Sie unter www.child-invest-foundation.org.
Die steuerrechtliche Begünstigung von Stiftungen ermöglicht der Hermann-Gmeiner-Stiftung bzw. ChildInvest Foundation, einige spezifische Fördermöglichkeiten anzubieten.

Eva-Maria Hertfelder
Stiftungsberaterinnen