Die Hermann-Gmeiner-Stiftung leitet eingegangene Spenden an den Verein SOS-Kinderdörfer weiter. Daher ist es grundsätzlich sinnvoller, direkt auf das Spendenkonto IBAN: DE22 4306 0967 2222 2000 05 der SOS-Kinderdörfer weltweit zu spenden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Allerdings gibt es besondere steuerrechtliche Regelungen, die eine Spende an die Hermann-Gmeiner-Stiftung durchaus sinnvoll machen, wie z.B. § 29 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes. Der besagt: Wenn Sie eine Summe, die Sie durch Erbschaft oder Schenkung erhalten haben, innerhalb von 24 Monaten an eine Stiftung spenden, wird Ihnen für diese Summe die Erbschaft- oder Schenkungsteuer erlassen bzw. gegebenenfalls zurückgezahlt. Diesen steuerlichen Vorteil können Sie nur in Anspruch nehmen, wenn Ihre Zuwendung bei einer Stiftung eingeht, und nicht bei einem Verein (§ 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).