Startseite Helfen Testamente Testamentsspende und Nachlass Was bleibt von uns und unserem Lebenswerk, wenn wir einmal nicht mehr sind? Mit Ihrem letzten Willen können Sie Kindern in Not eine bessere Zukunft hinterlassen. Die wichtigsten Gründe, SOS im Testament zu bedenken Es gibt viele Motivationen und Argumente, die SOS-Kinderdörfer weltweit in seinem Nachlass zu berücksichtigen: Kindern ein Zuhause schenken: Die SOS-Kinderdörfer sind auf allen Kontinenten in über 130 Ländern aktiv für Kinder in Not. Mit Ihrer Testamentsspende schenken Sie Kindern ein liebevolles Zuhause. In die Zukunft wirken: Mit Ihrem Nachlass können Sie über Generationen hinweg wirken. Kinder, die von den SOS-Kinderdörfern begleitet werden, geben selbst als Eltern das Gute weiter, das sie erfahren durften. Alles ist geregelt: Von der Bestattung bis zur Wohnungsauflösung – wenn Sie die SOS-Kinderdörfer weltweit als Erben einsetzen, kümmern wir uns diskret und respektvoll um alle nötigen Angelegenheiten. Von der Erbschaftssteuer befreit: Das Finanzamt hat unseren Verein SOS-Kinderdörfer weltweit - Hermann-Gmeiner-Fonds Deutschland e.V. als gemeinnützig anerkannt. Jede testamentarische Zuwendung kommt somit ungeschmälert unserer Arbeit für Kinder in Not zugute. Nachlass-Ratgeber anfordern Gerne senden wir Ihnen unseren ausführlichen Nachlass-Ratgeber kostenlos und unverbindlich zu. Jetzt Ratgeber anfordern! "Da wir selbst kinderlos waren, war es unser gemeinsamer Wunsch, die SOS-Kinderdörfer weltweit als Erben einzusetzen. Mein Mann ist inzwischen verstorben und ich bin sehr froh zu wissen, dass alles gut geregelt ist und unser gemeinsames Erbe einer so guten Sache zukommen wird." Der große SOS-Erbrecht-Ratgeber Finden Sie hier alle grundlegenden Informationen zu den Themen Erbrecht, Gemeinnütziges Vererben, Testamentsgestaltung und Vorsorge. MEHR ERFAHREN Ihre Ansprechpartner Ulrich Pangerl und Aline Stenger Gerne beantworten wir Ihre Fragen, gemeinsam mit unseren Juristinnen und Juristen, in einem persönlichen Gespräch. SOS-Kinderdörfer weltweit Ridlerstraße 55 80339 München nachlassinfo@sos-kd.org 089 179 14-333 Bewegende Geschichten Viele Menschen bedenken SOS in ihrem Testament. Lesen Sie ihre Geschichten und erfahren Sie, wie auch Ihre Testamentspende wirken kann! mehr erfahren Termine Im Erbrecht versierte Experten der SOS-Kinderdörfer informieren zu Testamentserrichtung und Nachlassabwicklung. Hier finden Sie aktuelle Termine. mehr erfahren Nachlassabwicklung durch SOS Die SOS-Kinderdörfer verfügen über eine eigene Abteilung, die Nachlässe vollständig und fachkundig abwickelt. Erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können. mehr erfahren Häufige Fragen zu Testamentspenden und Nachlass Wie erfahren die SOS-Kinderdörfer weltweit von meinem letzten Willen? Wer ein Testament in Verwahrung hat oder findet, ist verpflichtet, dieses nach dem Tod des Erblassers beim Nachlassgericht abzugeben. Dort wird das Testament eröffnet und die im Testament bedachten Erben oder Vermächtnisnehmer werden benachrichtigt. Wenn das Testament beim Nachlassgericht hinterlegt ist, erfolgen die Eröffnung und die Benachrichtigung automatisch. Wer kümmert sich Bestattung, Grabpflege, Wohnungsauflösung? Wenn von Ihnen keine Testamentsvollstreckung gewünscht wird und die SOS-Kinderdörfer weltweit zum Alleinerben eingesetzt sind, kümmern sich fachkundige Mitarbeiter um alle diese Angelegenheiten. Selbstverständlich übernehmen die SOS-Kinderdörfer weltweit dann auch die Kosten der Beerdigung und Grabpflege. In diesem Fall empfiehlt es sich, uns eine einfache Vollmacht auszustellen, da zwischen dem Todestag und der Eröffnung des Testamentes häufig mehrere Wochen vergehen. Wenn Sie für Ihre Beerdigung spezielle Wünsche haben, vermerken Sie diese bitte in einem gesonderten Schriftstück (nicht im Testament!), welches Sie einer Person Ihres Vertrauens oder uns zusammen mit Ihrem Testament überlassen. Als Alternative empfehlen wir Ihnen den Abschluss eines Vorsorgevertrages bei einem Beerdigungsinstitut. Wünsche zur Grabpflege können Sie auch in Ihr Testament aufnehmen. Müssen die SOS-Kinderdörfer Erbschaft- und Schenkungssteuer zahlen? Nein, die SOS-Kinderdörfer weltweit sind ein vom Finanzamt als gemeinnützig und mildtätig anerkannter Verein. Daher sind sie sowohl von der Erbschaft- als auch von der Schenkungsteuer befreit. Jede testamentarische Zuwendung und jede Schenkung kommt ungeschmälert der Arbeit der SOS-Kinderdörfer für Kinder in Not zugute. Beachten Sie beim gemeinnützigen Vererben bitte Folgendes: Testamentarische Vermächtnisse wirken sich beim Erben mindernd auf die Erbschaftsteuer aus. Es dürfen für testamentarische Zuwendungen keine Zuwendungsbescheinigungen (Spendenbescheinigungen) ausgestellt werden, die der Erbe im Rahmen seiner Einkommenssteuererklärung geltend machen könnte. Bitte beachten Sie, dass testamentarische Verfügungen mitunter eine vorherige steuerrechtliche Beratung erforderlich machen können, vor allem wenn Sie komplexe erbrechtliche Gestaltungen in Ihrem Testament treffen möchten oder Sie beispielsweise über Immobilien- oder Gesellschaftsvermögen verfügen. In diesen Fällen sind wir Ihnen auf Wunsch gern bei der Suche nach einem Experten auf dem Gebiet des Steuerrechts behilflich. Was geschieht mit Immobilien, die SOS hinterlassen werden? Über die Verwertung einer Immobilie, die uns hinterlassen wird, entscheidet der Vorstand der SOS-Kinderdörfer weltweit nach einer fachkundigen Bewertung durch einen neutralen Sachverständigen. Der Verkauf der Immobilie erfolgt gegen Höchstgebot, zumeist über einen Makler. Kann ich den SOS-Kinderdörfern auch Einrichtungsgegenstände vererben? Sie entscheiden, was Sie vererben oder vermachen wollen. Wertgegenstände wie z. B. Antiquitäten oder Schmuck werden fachkundig bewertet und versteigert. Ist es möglich, eine testamentarische Zweckbindung anzuordnen? Sie können grundsätzlich testamentarisch auch bestimmen, wofür Ihr Nachlass verwendet werden soll. Wenn Sie beispielsweise Ihr Erbe einem afrikanischen SOS-Kinderdorf hinterlassen oder Sie lieber ein SOS-Kinderdorf-Projekt in Russland unterstützen möchten, sollten Sie dies in Ihrem Testament festhalten. Die Anordnung einer Zweckbindung kann jedoch auch zu Problemen bei deren Umsetzung führen. Bitte lesen Sie hierzu weiter auf der Seite Rechtliche Informationen/Inhalt eines Testamentes. Gelten Besonderheiten bei der Vererbung von Auslandsvermögen? Internationale Erbfälle erlangen aufgrund der zunehmenden Mobilität immer mehr Bedeutung. Haben Sie also beispielsweise eine Ferienimmobilie oder Kapitalanlage im Ausland, sind hier sowohl hinsichtlich des anzuwendenden Erbrechts als auch des damit einhergehenden Erbschaftsteuerrechts einige Besonderheiten zu beachten. Wir empfehlen Ihnen eine vorherige Beratung zu diesen Themen. Wenden Sie sich gern an uns. Bei Bedarf unterstützen wir Sie auch gern bei der Suche eines geeigneten, auf dem Gebiet des jeweiligen ausländischen Erbrechts versierten Rechtsanwaltes. Kann ich SOS auch bereits zu Lebzeiten einen Vermögenswert schenken? Selbstverständlich können Sie auch außerhalb einer erbrechtlichen Regelung Gutes bewirken. Dies ist neben einer größeren Spende auch in Form einer Schenkung von Immobilien, Grundstücken, etc. möglich. Wir beraten Sie hierzu sehr gern. Ein letzter Wille kann ein neuer Anfang sein Diese besondere Hilfe wirkt über Generationen hinweg und ermöglicht Kindern und Familien in Not bessere Lebenschancen. Sehen Sie unser Video an! 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