Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis

Oftmals werden die Begriffe Erbschaft und Vermächtnis umgangssprachlich sinngleich verwendet. Sie bedeuten jedoch in rechtlicher Hinsicht etwas vollkommen anderes.

  • Wenn Sie etwas vererben, bestimmen Sie jemanden im Testament zum Erben. Der Erbe ist Ihr rechtlicher Gesamtnachfolger mit allen Rechten und Pflichten und tritt damit in Ihre Fußstapfen. Er ist verpflichtet, sich um die Abwicklung Ihres Nachlasses und um alle damit einhergehenden Belange zu kümmern.
  • Wenn Sie jemandem etwas vermachen, überlassen Sie ihm etwas ganz Bestimmtes aus Ihrem Vermögen. Das kann ein Gegenstand, ein Erinnerungsstück, etwa ein bestimmter Schmuck, Uhr, Pkw, Geldbetrag oder auch eine Immobilie sein. Dies lässt sich über ein Vermächtnis im Testament regeln.

Dem Begünstigten, also dem Vermächtnisnehmer, entstehen dadurch in der Regel keine weiteren Verpflichtungen. Der Erbe hingegen ist dafür verantwortlich, das Vermächtnis zu erfüllen. Auch eine gemeinnützige Organisation können Sie als Erben einsetzen oder mit einem Vermächtnis bedenken.

 

Wann ist ein Vermächtnis ratsam?

Ein Vermächtnis ist nützlich, wenn der Erblasser einer bestimmten Person, die in der Regel nicht als Erbe vorgesehen ist, etwas aus seinem Nachlass zukommen lassen möchte. Dies ist besonders bei nicht verwandten Personen sinnvoll.

Zudem hat der Erblasser die Möglichkeit, bestimmte Erben zu begünstigen, indem er ihnen ein sogenanntes Vorausvermächtnis zukommen lässt.

 

Ist ein Vermächtnis bindend?

Ist das Vermächtnis in einem Erbvertrag oder Testament durch den Erblasser bestimmt, ist es bindend. Dies gilt solange, wie der Erblasser sein Testament oder Erbvertrag nicht ändert und ein Vermächtnis auflöst oder herausstreicht.

Sobald der Erblasser verstorben ist und der Erbfall eintritt, sind die Erben verpflichtet, das Vermächtnis an den Vermächtnisnehmer auszuzahlen oder zu übergeben. Für die Erben ist das Vermächtnis bindend und muss erfüllt werden.

 

Bis wann muss man ein Vermächtnis annehmen?

Ein Vermächtnis stellt lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch dar. Die Erben sind verpflichtet, dem Vermächtnisnehmer oder Begünstigten das Vermächtnis zu übergeben. Handelt es sich beispielsweise um einen Gegenstand darf der Vermächtnisnehmer diesen aber nicht eigenmächtig an sich nehmen.

Der Vermächtnisnehmer kann seinen Anspruch auf das Vermächtnis innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren geltend machen. Bei Immobilien oder Grundstücken hat der Vermächtnisnehmer jedoch 10 Jahre Zeit, um seinen Anspruch durchzusetzen.

 

 

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Wann erfolgt die Auszahlung eines Vermächtnisses?

Vermächtnisse können dem begünstigten Empfänger als Geldsumme, Vermögenswert, Gegenstand oder Recht zukommen. Nach dem Tod des Erblassers sind die Erben juristisch verpflichtet, das Vermächtnis auszuzahlen bzw. zu übergeben. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Erben zunächst von dem Anspruch auch Kenntnis erhalten, d.h. das Testament muss durch das Nachlassgericht eröffnet worden sein.

Verweigern die Erben die Freigabe des Vermächtnisses, lässt sich das Vermächtnis auch gerichtlich einklagen.

Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Erben zunächst von dem Anspruch auch Kenntnis erhalten, d.h. das Testament muss durch das Nachlassgericht eröffnet worden sein.

 

Haftet ein Vermächtnisnehmer für Schulden des Verstorbenen?

Der Vermächtnisnehmer zählt nicht zu den Erben und gehört somit weder zur Erbengemeinschaft noch wird (Teil-) Eigentümer des Nachlasses. Zwar besitzt der Vermächtnisnehmer einen schuldrechtlichen Anspruch, aber er wird durch den Erbfall nicht automatisch Eigentümer. Daher haftet er auch nicht für die Schulden des Erblassers.

Eine Besonderheit besteht bei Immobilien und Grundstücken. Wenn Immobilien oder Grundstücke, die Teil eines Vermächtnisses sind, beispielsweise mit Hypotheken oder Grundschulden belastet sind, hat der Vermächtnisnehmer keinen Anspruch auf eine lastenfreie Übernahme. Die mit dem Grundstück oder der Immobilie verbundenen Schulden würde der Vermächtnisnehmer übernehmen.

 

Welche Kosten bringt ein Vermächtnis mit sich?

Handelt es sich beim Vermächtnis um ein Grundstück oder eine Immobilie, entstehen für die Übertragung auf den Vermächtnisnehmer Notar- und Gerichtskosten - zum einen für die Auflassung und zum anderen für die Eintragung ins Grundbuch.

Geht es jedoch nicht um Immobilien oder Grundstücke, entstehen normalerweise auch keine Kosten bei der Übergabe der betreffenden Objekte.

 

Ist Erbschaftssteuer auf Vermächtnisse fällig?

Obwohl der Begriff Erbschaftssteuer vermuten lässt, dass ausschließlich Erben diese Steuer entrichten müssen, ist dies nicht korrekt. Auch bei einem Vermächtnis wird die Erbschaftssteuer fällig. In der Regel ist jedoch nicht der Erbe oder die Erbengemeinschaft zahlungspflichtig, sondern der Vermächtnisnehmer.

Bei der Erbschaftsteuer ist der Wert des Vermögens oder der Geldleistung entscheidend. Abhängig vom Verwandtschaftsgrad mit dem Erblasser bestehen die gleichen Freibeträge wie bei einer Erbschaft oder Schenkung.

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