Möchten Sie eine erhaltene Erbschaft spenden?
Im Folgenden finden Sie allgemeine Informationen zur Erbschaftsspende. Spenden Sie gemeinnützig und helfen Sie damit Kindern und Familien auf der ganzen Welt.
Die Erbschaftsspende bezeichnet den Fall, dass eine Person in einem Testament von einer dritten Person bedacht wird, d. h. als (Mit-)Erbe eingesetzt wird oder ein Vermächtnis erhält. In der Regel ist diese Erbschaft oder das Vermächtnis erbschaftsteuerpflichtig. Um dies zu vermeiden, kann die erhaltene Zuwendung innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall zum Teil oder ganz an eine gemeinnützige Stiftung (z. B. unsereChildInvest Foundation (ehemals Hermann-Gmeiner-Stiftung) weitergegeben werden.
Ihr Vorteil, wenn Sie ein erhaltendes Erbe spenden:
Eine Erbschaftsspende kommt in Betracht, wenn man ein erhaltenes Erbe an eine bestimmte gemeinnützige Organisation weitergeben möchte. Bedenkt man dabei eine gemeinnützige Stiftung, ist man von der Entrichtung der eigenen Erbschafssteuer befreit.
Zum besseren Verständnis ein Beispiel:
Herr Meier erhält von seinem besten Freund ein Vermächtnis in Höhe von EUR 30.000,00. Der Steuerfreibetrag beträgt in diesen Fällen EUR 20.000,00. Herr Meier müsste somit für den Freibetrag übersteigenden Betrag eine Erbschaftsteuer bezahlen und zwar in Höhe von 30 Prozent. Also von den EUR 10.000,00 müssten EUR 3.000,00 versteuert werden. Wenn Herr Meier die EUR 10.000,00 nun innerhalb von zwei Jahren nach dem Tod seines Freundes an eine gemeinnützige Stiftung, wie die ChildInvest Foundation (ehemals Hermann-Gmeiner-Stiftung) weitergibt, so erhielte er die EUR 3.000,00 rückwirkend vom Finanzamt erstattet.
Achtung: Nicht möglich ist es jedoch, eine erhaltene Zuwendung weiterzugeben, um die Erbschaftsteuer zu reduzieren und gleichzeitig diese Weitergabe zusätzlich noch bei der Einkommensteuererklärung als Spende zu berücksichtigen.
Häufig gestellte Fragen zur Erbschaftsspende
Wie Sie Ihre Erbschaftssteuer reduzieren und weitere häufig gestellte Fragen zum Thema "Erbe spenden" finden Sie im Folgenden.