Erbe spenden

Mit einer Erbschaftsspende Kindern in Not helfen.

Die SOS-Kinderdörfer erleben Tag für Tag, wie viele Menschen bereit sind, ihr Leben lang eine gute Sache zu unterstützen und in die Zukunft von Kindern in Not zu investieren. 

Allerdings werden folgende Begriffe unterschieden: Viele sprechen auch von „Erbe spenden“, wenn sie eigentlich das Gemeinnützige Vererben meinen. Sein Erbe zu spenden — damit ist gemeint, dass jemand noch zu Lebzeiten selbst Ererbtes spendet. 

 

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Möchten Sie eine erhaltene Erbschaft spenden?

Im Folgenden finden Sie allgemeine Informationen zur Erbschaftsspende. Spenden Sie gemeinnützig und helfen Sie damit Kindern und Familien auf der ganzen Welt. 

Die Erbschaftsspende bezeichnet den Fall, dass eine Person in einem Testament von einer dritten Person bedacht wird, d. h. als (Mit-)Erbe eingesetzt wird oder ein Vermächtnis erhält. In der Regel ist diese Erbschaft oder das Vermächtnis erbschaftsteuerpflichtig. Um dies zu vermeiden, kann die erhaltene Zuwendung innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall zum Teil oder ganz an eine gemeinnützige Stiftung (z. B. unsereChildInvest Foundation (ehemals Hermann-Gmeiner-Stiftung) weitergegeben werden. 

Ihr Vorteil, wenn Sie ein erhaltendes Erbe spenden:

Eine Erbschaftsspende kommt in Betracht, wenn man ein erhaltenes Erbe an eine bestimmte gemeinnützige Organisation weitergeben möchte. Bedenkt man dabei eine gemeinnützige Stiftung, ist man von der Entrichtung der eigenen Erbschafssteuer befreit.

Zum besseren Verständnis ein Beispiel:

Herr Meier erhält von seinem besten Freund ein Vermächtnis in Höhe von EUR 30.000,00. Der Steuerfreibetrag beträgt in diesen Fällen EUR 20.000,00. Herr Meier müsste somit für den Freibetrag übersteigenden Betrag eine Erbschaftsteuer bezahlen und zwar in Höhe von 30 Prozent. Also von den EUR 10.000,00 müssten EUR 3.000,00 versteuert werden. Wenn Herr Meier die EUR 10.000,00 nun innerhalb von zwei Jahren nach dem Tod seines Freundes an eine gemeinnützige Stiftung, wie die ChildInvest Foundation (ehemals Hermann-Gmeiner-Stiftung) weitergibt, so erhielte er die EUR 3.000,00 rückwirkend vom Finanzamt erstattet.

Achtung: Nicht möglich ist es jedoch, eine erhaltene Zuwendung weiterzugeben, um die Erbschaftsteuer zu reduzieren und gleichzeitig diese Weitergabe zusätzlich noch bei der Einkommensteuererklärung als Spende zu berücksichtigen.

Häufig gestellte Fragen zur Erbschaftsspende

Wie Sie Ihre Erbschaftssteuer reduzieren und weitere häufig gestellte Fragen zum Thema "Erbe spenden" finden Sie im Folgenden. 

Erbschaftssteuer muss immer dann gezahlt werden, wenn das Erbe über einem bestimmten Freibetrag liegt. Sie steigt prozentual, wenn bestimmte Betragsgrenzen erreicht werden. Um die nächsthöhere Betragsgrenze nicht zu überschreiten und somit weniger Erbschaftssteuer zu zahlen, kann der entsprechende Erbteil einer gemeinnützigen Stiftung übertragen werden. Diese Erbspende senkt den Umfang des Gesamterbes und somit auch die zu versteuernde Erbsumme. Indem Sie Ihr Erbe beispielsweise ganz oder teilweise an die ChildInvest Foundation (ehemals Hermann-Gmeiner-Stiftung) der SOS-Kinderdörfer weltweit spenden, tun Sie etwas Gutes und reduzieren gleichzeitig die anfallende Steuerlast.

Sie können Ihr Erbe an die SOS-Kinderdörfer weltweit spenden und somit die Erbschaftssteuer reduzieren, indem Sie die ChildInvest Foundation (ehemals Hermann-Gmeiner-Stiftung) unterstützen. Wenden Sie sich daher an unsere Ansprechpartner der ChildInvest Foundation über den Kontaktbereich unten.

Um die Steuerlast Ihrer Erbschaftssteuer zu senken, können Sie einen Teil Ihres Erbes an eine Organisation wie die ChildInvest Foundation (ehemals Hermann-Gmeiner-Stiftung) der SOS-Kinderdörfer spenden. Dies ist innerhalb von 2 Jahren nach Anfall der Erbschaft möglich. Auf diese Weise schlagen Sie zwei Fliegen mit einer Klappe: Sie spenden Ihr Erbe für den guten Zweck und bekommen eventuell bereits gezahlte Steuern teilweise zurück oder können diese schon im Vorfeld vermeiden.

  1. Gemeinnützig vererben (die sog. Testamentsspende) 

    Sie treffen eine Regelung für Ihren Nachlass und entscheiden sich dafür, dass Ihr Vermögen oder ein Teil Ihres Vermögens nach Ihrem Tod beispielsweise den SOS-Kinderdörfern oder der ChildInvest Foundation (ehemals Hermann-Gmeiner-Stiftung) zu Gute kommen soll. Dieses gemeinnützige Engagement wird vom Staat honoriert: Die gemeinnützige Organisation muss keine Erbschaftsteuer zahlen und der gesamte Betrag kommt somit einem guten Zweck zugute.
  2. Die Erbschaftsspende 
    Sie werden in einem Testament von einer dritten Person bedacht, d. h. Sie werden als (Mit-)Erbe eingesetzt oder erhalten ein Vermächtnis. In der Regel werden Sie damit erbschaftsteuerpflichtig. Um dies zu vermeiden können Sie die erhaltene Zuwendung innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall zum Teil oder ganz an eine gemeinnützige Stiftung (z. B. die ChildInvest Foundation, ehemals Hermann-Gmeiner-Stiftung) weitergeben. Dadurch können Sie die von Ihnen zu entrichtende Erbschaftsteuer reduzieren oder sogar eine bereits gezahlte Erbschaftsteuer zurückerstattet erhalten.

 

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Ihre Spende an die SOS-Kinderdörfer weltweit können Sie von der Steuer absetzen. Die SOS-Kinderdörfer weltweit sind als eingetragene gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. (Steuernummer 143/221/91910)