Hochwertige alternative Betreuung für Kinder
Kinder können ihre Eltern aus vielen Gründen verlieren: Etwa wenn Eltern aufgrund physischer oder psychischer Erkrankung, Diskriminierung, Drogenmissbrauch, Armut oder Tod nicht mehr für ihre Kinder sorgen können.
Soweit möglich, sollten in erster Linie Anstrengungen unternommen werden, um eine Trennung zu verhindern. Ist dies nicht möglich – z. B. wenn es nicht im besten Interesse des Kindes ist – so besagt Artikel 20 der UN-Kinderrechtskonvention, dass Staaten alternative Betreuung für ein Kind gewährleisten müssen, das „vorrübergehend oder dauernd aus seiner familiären Umgebung herausgelöst ist“.
Alternative Betreuung ist jede Maßnahme – vorrübergehend oder dauerhaft – die für ein Kind ergriffen wird, das nicht bei seinen Eltern lebt. Hierzu zählt zum Beispiel die Unterbringung bei Verwandten, in Pflegefamilien oder in Betreuungseinrichtungen.
Ohne Zugang zu hochwertiger angemessener alternativer Betreuung sind Kinder ohne elterliche Fürsorge häufig einer Abwärtsspirale wirtschaftlicher, sozialer und struktureller Ausgrenzung ausgesetzt, die langfristige Folgen für sie und ihre Gemeinden nach sich ziehen. Kinder, die in Einrichtungen oder auf der Straße leben, aufgrund von Armut, Konflikten oder Behinderung von ihren Eltern getrennt sind, fallen weitestgehend aus den Statistiken und globalen Entwicklungsprogrammen.
Für das Wohl des Kindes entscheidend ist, gut aufeinander abgestimmte Maßnahmen zu treffen, damit diese Kinder nicht übersehen und ihnen geholfen werden kann.