Kein Kind zurücklassen

Kein Kind zurücklassen

Unsere politische Arbeit für die Rechte aller Kinder weltweit

Alle Kinder haben ein Recht auf ein sicheres Zuhause und eine kindgerechte Entwicklung. Die SOS-Kinderdörfer setzen sich für die Rechte von Kindern ein, die die Fürsorge ihrer leiblichen Familie verloren haben, und dass diese eine qualitativ wertvolle Betreuung bekommen.

Weltweit wachsen 220 Millionen Kinder und Jugendliche alleine auf oder sind gefährdet, ihre Familie zu verlieren – jedes 10. Kind weltweit. Sie zählen zu den am meisten gefährdeten Gruppen von Kindern, die "zurückgelassen" werden. Diese Zahl umfasst jene Kinder, die die elterliche Fürsorge verloren haben oder vom Verlust der elterlichen Fürsorge bedroht sind und in extrem prekären Umständen ohne adäquate Betreuung und entsprechenden Schutz leben.

Im Einklang mit der UN-Kinderrechtskonvention basiert die Arbeit der SOS-Kinderdörfer auf den "UN-Leitlinien für die alternative Betreuung von Kindern". Die Inhalte der Leitlinien wurden von den SOS-Kinderdörfern federführend mit entwickelt. Die Leitlinien wurden 2009 von der UN-Generalversammlung angenommen.

Im Jahr 2019 – zum zehnjährigen Bestehen der Leitlinien – werden die SOS-Kinderdörfer auf nationaler und internationaler Ebene die erzielten Fortschritte bewerten und die bestehenden Herausforderungen in der praktischen Umsetzung thematisieren. Das Ziel der SOS-Kinderdörfer ist, die Rechte dieser oft unsichtbaren Gruppe von Kindern weiter zu stärken, damit sie ihre Potenziale nutzen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Hochwertige alternative Betreuung für Kinder ​

Kinder können ihre Eltern aus vielen Gründen verlieren: Etwa wenn Eltern aufgrund physischer oder psychischer Erkrankung, Diskriminierung, Drogenmissbrauch, Armut oder Tod nicht mehr für ihre Kinder sorgen können.

Soweit möglich, sollten in erster Linie Anstrengungen unternommen werden, um eine Trennung zu verhindern. Ist dies nicht möglich – z. B. wenn es nicht im besten Interesse des Kindes ist – so besagt Artikel 20 der UN-Kinderrechtskonvention, dass Staaten alternative Betreuung für ein Kind gewährleisten müssen, das „vorrübergehend oder dauernd aus seiner familiären Umgebung herausgelöst ist“.

Alternative Betreuung ist jede Maßnahme – vorrübergehend oder dauerhaft – die für ein Kind ergriffen wird, das nicht bei seinen Eltern lebt. Hierzu zählt zum Beispiel die Unterbringung bei Verwandten, in Pflegefamilien oder in Betreuungseinrichtungen.

Ohne Zugang zu hochwertiger angemessener alternativer Betreuung sind Kinder ohne elterliche Fürsorge häufig einer Abwärtsspirale wirtschaftlicher, sozialer und struktureller Ausgrenzung ausgesetzt, die langfristige Folgen für sie und ihre Gemeinden nach sich ziehen. Kinder, die in Einrichtungen oder auf der Straße leben, aufgrund von Armut, Konflikten oder Behinderung von ihren Eltern getrennt sind, fallen weitestgehend aus den Statistiken und globalen Entwicklungsprogrammen.

Für das Wohl des Kindes entscheidend ist, gut aufeinander abgestimmte Maßnahmen zu treffen, damit diese Kinder nicht übersehen und ihnen geholfen werden kann.

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