Rechte von Flüchtlingen und Migrant:innen

Welche Rechte haben Flüchtlinge und Migrant:innen? Und wie wird der besonderen Schutzbedürftigkeit von Kindern und Jugendlichen Rechnung getragen?

Wichtige Rechtsgrundlagen im Kontext von Flucht

Die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und das Zusatzprotokoll von 1967 sind bis heute das zentrale Instrument für den Flüchtlingsschutz. Zudem gilt seit 2016 die New Yorker Erklärung bzw. seit 2018 der Globale Flüchtlingspakt. Dieser hat zum Ziel die internationale Zusammenarbeit beim Flüchtlingsschutz zu fördern und eine gerechtere Verantwortungsteilung innerhalb der Staatengemeinschaft zu erreichen. Ein wichtiges Ziel des Globalen Flüchtlingspakts ist die noch bessere Verzahnung von humanitärer Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit und Friedensförderung. So soll eine gut aufeinander abgestimmte und somit nachhaltigere Krisenbewältigung möglich werden, die Flüchtlingen und Aufnahmeländern langfristige Perspektiven eröffnet.

Leitlinien für die internationale Migrationspolitik

Im Kontext der anwachsenden Migrationsbewegungen wurde im Dezember 2018 der "Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration" von der Vereinten Nationen in Marrakesch (Marokko) angenommen. Mit dem Pakt wurden erstmals globale Leitlinien für die internationale Migrationspolitik verabredet.

In den Kinderschutzzentren der SOS-Kinderdörfer in Kolumbien finden Kinder auf der Flucht Ruhe, Sicherheit und ein bisschen Ablenkung. Foto: Diana Carolina Ruiz

Rechte und Pflichten von Flüchtlingen

Ein Flüchtling hat das Recht auf Sicherheit in einem anderen Land und die Pflicht die Gesetze des Aufnahmestaates zu achten. Das Rückgrat des Flüchtlingsrechts ist das sogenannte Non-Refoulement-Prinzip, der Grundsatz der Nichtzurückweisung oder Verbot der Ausweisung. In der Genfer Flüchtlingskonvention ist festgeschrieben: "Keiner der vertragschließenden Staaten wird einen Flüchtling auf irgendeine Weise über die Grenzen von Gebieten ausweisen oder zurückweisen, in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde." Für Flüchtlinge gelten Schutzrechte und das Recht auf Sicherheit, Gedankenfreiheit und Religionsfreiheit, Anspruch auf Schutz vor Folter und erniedrigender Behandlung. Flüchtlinge haben auch Anrecht auf wirtschaftliche und soziale Rechte wie der Zugang zu medizinischer Versorgung, Schulbildung und zum Arbeitsmarkt.

Definition: Wer gilt als Flüchtling?

Nicht alle Menschen, die flüchten sind Flüchtlinge im völkerrechtlichen Sinne. Laut der Genfer Flüchtlingskonvention ist ein Flüchtling als eine Person definiert, die "aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich ausserhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will" (Art.1A, Abs.2 der Genfer Flüchtlingskonvention). Ausschlaggebend für den Status ist das Verfolgungselement. Flüchtlinge unterscheiden sich dadurch rechtlich betrachtet von internationalen Migrant:innen (wie z. B. Arbeitsmigranten, die in der Regel freiwillig in ein anderes Land emigrieren). Hierzu zählen nicht Menschen, die aufgrund von Armut ihre Heimat verlassen, oder Klimaflüchtlinge. In der Realität ist diese Kategorisierung nicht trennscharf, denn es liegen oft vielfältige Gründe für das Verlassen der Heimat vor.

Flucht & Asyl

Asyl ist in Deutschland ein von der Verfassung geschütztes Recht. Der Unterschied zum Flüchtlingsschutz ist nicht groß. Der Flüchtlingsschutz ist umfangreicher als die Asylberechtigung und basiert auf der Genfer Flüchtlingskonvention. Diese greift auch bei der Verfolgung von nichtstaatlichen Akteuren ein.

Wer entscheidet über die Anerkennung als Flüchtling?

Die einzelnen nationalen Regierungen schaffen Verfahren zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft, um den rechtlichen Status und die Rechte einer Person innerhalb ihrer innerstaatlichen Rechtsordnung festzulegen.

UNHCR

Der UNHCR - der Hochkommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge – ist der Hüter der Genfer Flüchtlingskonvention; er kann Staaten bei der Feststellung des Flüchtlingsstatus Beratung anbieten, um gemäß seinem Mandat das Flüchtlingsrecht zu fördern, Flüchtlinge zu schützen und die Umsetzung der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 zu überwachen. UNHCR tritt für ein zügiges, flexibles und liberales Verfahren ein, das berücksichtigt, wie schwierig es oft ist, Verfolgung zu belegen.

Kinderflüchtlinge im internationalen Recht

Die Rechte von minderjährigen Flüchtlingen und Migrant:innen entsprechen internationalen Rechten zufolge zunächst denen, die allen Flüchtlingen zukommen. Allerdings hat die besondere Vulnerabilität von Kindern zur Anerkennung spezifischer Rechte im Kontext von Flucht und Migration geführt. Dabei geht es um verfahrensrechtliche Fragen genauso wie um Statusfragen (beispielsweise die Geburtenregistrierung geflüchteter Kinder) und migrationsrechtliche Implikationen in Hinblick auf Bildungs- und Sozialleistungszugänge, die der Aufnahmestaat gewähren muss. Ganz wichtig ist auch der in Art. 9 der UN-Kinderrechtskonvention niedergelegte “non-separation-Grundsatz". 

Recht auf Bildung für minderjährige Geflüchtete

Die UN-KRK regelt sowohl die Verfügbarkeit und den Zugang zu Bildung, als auch eine angemessene und angepasste Bildung. Dieser diskriminierungsfreie Anspruch bezieht sich auf alle vier Dimensionen des Rechts auf Bildung gemäß dem sog. 4A-Schema (availability, accessibility, acceptability, adaptability). Der Zugang zum Bildungssystem im Aufnahmeland sollte spätestens nach 3 Monaten möglich sein.

Unbegleitete Flüchtlingskinder

Als unbegleitete:r Minderjährige:r gilt, "… wer von beiden Elternteilen getrennt ist und für dessen Betreuung niemand gefunden werden kann, dem durch Gesetz oder Gewohnheit diese Verantwortung zufällt". Wenn Minderjährige ohne sorgeberechtigte Personen flüchten, sind sie besonders schutzbedürftig und haben besondere, in der UN-Kinderrechtskonvention verbriefte Mitsprache- und Gehörsrechte (Art.12 UN-KRK) beispielsweise im Asylverfahren. Mit Blick auf ihre Unterbringung gewinnt der Schutz des Kindeswohls (Art.3 UN-KRK) eine zentrale Bedeutung. Zudem sind die Vertragsstaaten zur Zusammenarbeit zum Zwecke des Ausfindigmachens der Eltern verpflichtet. Auch der UNHCR – Der Hochkommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge – hat besondere Leitlinien zum Schutze von Flüchtlingskindern und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen erlassen. Der UN-Migrationspakt (2018) beinhaltet als eines seiner zehn Leitprinzipien "Kindergerechtigkeit" und die Maßgabe, dass das Kindeswohl immer vorrangig sein muss. 

Kinderflüchtlinge im nationalen Recht

Im deutschen Migrations- und Flüchtlingsrecht finden die besonderen Rechte von Kindern und der Schutzgedanke des Kindeswohls unter anderem bei Themen wie Kindesnachzug, Abschiebehaft, Familiennachzug explizit Berücksichtigung. In Deutschland sind Kinder schulpflichtig, sobald sie oder ihre Familien einer bestimmten Gemeinde zugewiesen sind. Geflüchtete Kinder, die längere Zeit in Erstaufnahmeeinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften leben müssen, erhalten häufig nur Bildungsangebote, die auf die Vermittlung von Deutschkenntnissen beschränkt sind. Hierdurch entsteht eine Chancenungleichheit, die mitunter lebenslang fortwirken kann.

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