Spenden steuerlich absetzen - ein Beispiel
Folgendes Beispiel bezieht sich auf den Jahresbetrag einer Kindpatenschaft bei SOS-Kinderdörfer weltweit. Im Beispiel rechnen wir mit einem monatlichen Mindestbeitrag von 31 € für die Patenschaft. Auf 12 Monate gerechnet, ergeben sich also Spenden von insgesamt 372 €.
Darüber hinaus gehen wir in unserem Beispiel von einer unverheirateten Person bzw. eine:r getrennt veranlagten Ehepartner:in aus. Das Bruttojahreseinkommen dieser Person beträgt 45.000 €.
- Summe der Spenden im Jahr: 372 €
- Steuerjahr: 2024
- Bruttojahreseinkommen: 45.000 €
- Kirchensteuer: nein
Ergebnis:
- Steuer vor Spenden: 9.155 €
- Steuer nach Spenden: 9.029 €
- Steuerersparnis: 126 €
Die jährlichen Gesamtkosten einer Kindpatenschaft bei SOS-Kinderdörfer weltweit belaufen sich bei einer monatlichen Spende von 31 € damit auf 246 €.
Wichtig:
Die Beträge "Steuer vor Spenden" und "Steuer nach Spenden" entstehen aus der Summe von Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag, ohne bzw. mit Berücksichtigung der absetzbaren Spenden.
Die Steuerersparnis bildet sich vereinfacht auf Basis des Bruttojahreseinkommens, mit dem die Einkommensteuer berechnet wird.
Um die Steuerersparnis genau zu berechnen, muss das zu versteuernde Einkommen ermittelt werden. Es ist der Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte abzüglich Sonderausgaben, Freibeträge und außergewöhnlicher Belastungen.
Die steuerliche Ersparnis aufgrund Ihrer Spenden fällt daher gegebenenfalls etwas geringer aus als hier dargestellt.
Jetzt Pate werden!
Spenden ohne Beleg bei Steuererklärung angeben
Ein vereinfachter Nachweis gilt für Spenden bis zu 300 Euro. Das bedeutet, dass Sie keine Spendenquittung benötigen, um diese von Ihrer Steuer abzuziehen. Ein Bankauszug oder ein Online-Banking-Auszug ist ausreichend.
Diese 300-Euro-Regelung spart uns Kosten für Versand und Verwaltung. Dadurch haben wir mehr Geld, um Kindern in Not zu helfen.
Sie müssen den Beleg ihrer Spende nicht mit Ihrer Steuererklärung einreichen, sollten ihn jedoch aufbewahren.
Als Beleg können z.B. dienen:
- Kontoauszug
- Lastschrifteinzugsbeleg
- gesonderte Bestätigung des Kreditinstitutes
Sollte das Finanzamt von Ihnen eine Spendenquittung bzw. Zuwendungsbestätigung anfordern (z.B. weil auf Ihrem Bankbeleg erforderliche Angaben fehlen), dann schicken wir Ihnen diese selbstverständlich zu - auch für Beträge unter 300,01 Euro. Sie können eine Spendenquittung entweder online oder telefonisch bei unserer Spender-Betreuung anfordern: Tel. 0800 50 30 300 (gebührenfrei).
Spendenquittung anfordern
Wo trägt man Spenden bei der Steuererklärung ein?
Spenden gelten als "Sonderausgaben". Sie werden in der Anlage für Sonderausgaben der Steuererklärung ab Zeile 5 vermerkt. Dazu gehören Spenden für wohltätige Zwecke, Spenden an politische Parteien und Wählergruppen sowie Spenden an Stiftungen.
Spenden von bis zu 20 Prozent Ihrer Einkünfte können Sie sofort geltend machen. Wenn Sie mehr gespendet haben, können Sie den Restbetrag ins nächste Jahr übertragen.
Wichtig: Alle Aussagen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden sind lediglich allgemeine Informationen und nicht rechtsverbindlich. Bei konkreten Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden wenden Sie sich bitte an eine:n Steuerberater:in.