Hände an einer Computer-Tastatur.

Spenden steuerlich absetzen

Mit einer Spende helfen Sie Kindern in Not und sparen gleichzeitig Steuern.

Ein Kind in Kambodscha kann dank der Unterstützung der SOS-Kinderdörfer weltweit zur Schule gehen.

Spenden können als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden und verringern ihr zu versteuerndes Einkommen. Ihre Steuerbelastung ist damit reduziert. Allerdings können nur Spenden für gemeinnützige Organisationen, politische Parteien und Wählervereinigungen sowie gemeinnützige Stiftungen steuerlich geltend gemacht werden.

Die SOS-Kinderdörfer weltweit sind vom Finanzamt als gemeinnützig und damit förderungswürdig anerkannt. Sie können Ihre Spende an uns daher steuerlich absetzen.

Die SOS-Kinderdörferweltweit sind in mehr als 130 Ländern und Territorien aktiv - von Afrika bis Osteuropa, von Lateinamerika bis Asien.

Derzeit gibt es weltweit 533 SOS-Kinderdörfer und rund 2.300 weitere Projekte, wie Familienhilfe, Schulen, Krankenstationen und Nothilfe.

 

Wie setzt man Spenden von der Steuer ab?

Um eine Spende von der Steuer abzusetzen, geben Sie den gespendeten Betrag als Sonderausgabe bei der Steuererklärung an. Für Spenden bis zu 300 Euro brauchen Sie keine Spendenquittung als Beleg Ihrer Spende. Das Finanzamt akzeptiert den Bankbeleg, sollte ein Beleg der Spende notwendig sein.

Bei Spenden ab 300,01 Euro schicken wir Ihnen automatisch eine Spendenquittung für Ihre Steuererklärung. Diese gesetzliche Regelung gilt nicht nur bei Online-Spenden, sondern auch bei Überweisungen.

Wenn Sie online spenden, können Sie unabhängig von der Höhe eine Zuwendungsbestätigung von uns erhalten. Sie müssen dann im Online-Spendenformular Ihre Postanschrift angeben. Sie erhalten dann die Jahres-Zuwendungsbestätigung.

Die Spendenquittungen werden von uns bis spätestens Mitte Februar des Folgejahres verschickt.

Spendenkonto: SOS-Kinderdörfer weltweit, IBAN: DE81 4306 0967 2222 2000 05, BIC: GENODEM1GLS; weitere Spendenkonten
Kryptowährungen: Wir akzeptieren Bitcoin, Ethereum, Stable-Coins Tether und USD Coin. mehr zu Kryptospenden

 

Spenden steuerlich absetzen - ein Beispiel

Folgendes Beispiel bezieht sich auf den Jahresbetrag einer Kindpatenschaft bei SOS-Kinderdörfer weltweit. Im Beispiel rechnen wir mit einem monatlichen Mindestbeitrag von 31 € für die Patenschaft. Auf 12 Monate gerechnet, ergeben sich also Spenden von insgesamt 372 €.

Darüber hinaus gehen wir in unserem Beispiel von einer unverheirateten Person bzw. eine:r getrennt veranlagten Ehepartner:in aus. Das Bruttojahreseinkommen dieser Person beträgt 45.000 €.

 

  • Summe der Spenden im Jahr: 372 €
  • Steuerjahr: 2024
  • Bruttojahreseinkommen: 45.000 €
  • Kirchensteuer: nein

 

Ergebnis:

  • Steuer vor Spenden: 9.155 €
  • Steuer nach Spenden: 9.029 €
  • Steuerersparnis: 126 €

Die jährlichen Gesamtkosten einer Kindpatenschaft bei SOS-Kinderdörfer weltweit belaufen sich bei einer monatlichen Spende von 31 € damit auf 246 €.

 

Wichtig:

Die Beträge "Steuer vor Spenden" und "Steuer nach Spenden" entstehen aus der Summe von Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag, ohne bzw. mit Berücksichtigung der absetzbaren Spenden.

Die Steuerersparnis bildet sich vereinfacht auf Basis des Bruttojahreseinkommens, mit dem die Einkommensteuer berechnet wird.

Um die Steuerersparnis genau zu berechnen, muss das zu versteuernde Einkommen ermittelt werden. Es ist der Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte abzüglich Sonderausgaben, Freibeträge und außergewöhnlicher Belastungen.

Die steuerliche Ersparnis aufgrund Ihrer Spenden fällt daher gegebenenfalls etwas geringer aus als hier dargestellt.

Jetzt Pate werden!

 

Spenden ohne Beleg bei Steuererklärung angeben

Ein vereinfachter Nachweis gilt für Spenden bis zu 300 Euro. Das bedeutet, dass Sie keine Spendenquittung benötigen, um diese von Ihrer Steuer abzuziehen. Ein Bankauszug oder ein Online-Banking-Auszug ist ausreichend.

Diese 300-Euro-Regelung spart uns Kosten für Versand und Verwaltung. Dadurch haben wir mehr Geld, um Kindern in Not zu helfen.

Sie müssen den Beleg ihrer Spende nicht mit Ihrer Steuererklärung einreichen, sollten ihn jedoch aufbewahren.

Als Beleg können z.B. dienen:

  • Kontoauszug
  • Lastschrifteinzugsbeleg
  • gesonderte Bestätigung des Kreditinstitutes

Sollte das Finanzamt von Ihnen eine Spendenquittung bzw. Zuwendungsbestätigung anfordern (z.B. weil auf Ihrem Bankbeleg erforderliche Angaben fehlen), dann schicken wir Ihnen diese selbstverständlich zu - auch für Beträge unter 300,01 Euro. Sie können eine Spendenquittung entweder online oder telefonisch bei unserer Spender-Betreuung anfordern: Tel. 0800 50 30 300 (gebührenfrei).

Spendenquittung anfordern

 

Wo trägt man Spenden bei der Steuererklärung ein?

Spenden gelten als "Sonderausgaben". Sie werden in der Anlage für Sonderausgaben der Steuererklärung ab Zeile 5 vermerkt. Dazu gehören Spenden für wohltätige Zwecke, Spenden an politische Parteien und Wählergruppen sowie Spenden an Stiftungen.

Spenden von bis zu 20 Prozent Ihrer Einkünfte können Sie sofort geltend machen. Wenn Sie mehr gespendet haben, können Sie den Restbetrag ins nächste Jahr übertragen.

 

Wichtig: Alle Aussagen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden sind lediglich allgemeine Informationen und nicht rechtsverbindlich. Bei konkreten Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden wenden Sie sich bitte an eine:n Steuerberater:in.

Weitere Spendenmöglichkeiten bei den SOS-Kinderdörfern weltweit

Fragen zu Ihrer Spende?

Wir sind gerne persönlich für Sie da:

Spenderdialog
Tel.: 0800 50 30 300 (kostenfrei)
Mo-Do 8-18 Uhr, Fr 8-16 Uhr

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Transparenz

Die SOS-Kinderdörfer sind für nachprüfbare, sparsame und satzungsgemäße Verwendung der Spenden mit dem DZI Spenden-Siegel ausgezeichnet worden.

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Ihre Spende an die SOS-Kinderdörfer weltweit können Sie von der Steuer absetzen. Die SOS-Kinderdörfer weltweit sind als eingetragene gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. (Steuernummer 143/221/91910)