Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) anfordern und verwalten

Zuwendungsbestätigungen für Spenden (Spendenquittungen) werden von uns in der Regel automatisch bis spätestens Mitte Februar des Folgejahres verschickt. Diese müssen nicht extra angefordert werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch an 0800-50 30 300 oder per E-Mail an freunde@sos-kinderdoerfer.de.

Neue Regelungen zur Absetzbarkeit Ihrer Spende

Bitte beachten Sie: Der Gesetzgeber hat die Spendenhöhe, die ohne Nachweis beim Finanzamt geltend gemacht werden kann, seit 1.1.2021 von 200 Euro auf 300 Euro Spendenhöhe angehoben. Für Sie heißt das, dass Sie beim Finanzamt erst ab 300,01 Euro einen Spendennachweis von den SOS-Kinderdörfern vorlegen müssen. Bis 300 Euro akzeptiert das Finanzamt künftig einen einfachen Bankbeleg bzw. den Kontoauszug.

Sie haben auf Facebook für SOS gespendet?

Bei Facebook-Spenden bis zu € 300,00 ist die Ihnen zugesandte Facebook-Bestätigungsmail in Verbindung mit dem Kontoauszug als Quittung gültig. 

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Ihre Spende an die SOS-Kinderdörfer weltweit können Sie von der Steuer absetzen. Die SOS-Kinderdörfer weltweit sind als eingetragene gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. (Steuernummer 143/221/91910)