Seit dem 01.10.2017 können gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland heiraten und sind heterosexuellen Ehepaaren rechtlich gleichgestellt. Durch die „Ehe für Alle“, die an die Stelle der eingetragenen Lebenspartnerschaft getreten ist, sind die bestehenden rechtlichen Benachteiligungen homosexueller (Ehe-)Paare aufgehoben worden. So können homosexuelle Ehepaare nunmehr beispielsweise auch gemeinsam ein Kind adoptieren. Auch im Erbrecht gibt es nun keine Benachteiligungen mehr. Es gelten die gleichen steuerlichen Freibeträge für die hinterbliebenen (Ehe-)Partner und auch die Pflichteilansprüche sind gleich.
Mit einem gemeinsamen Testament können gleichgeschlechtliche Ehepaare klar festlegen, wie sie den hinterbliebenen Partner absichern und wie der Nachlass eingesetzt werden soll.
Indem Sie die SOS-Kinderdörfer weltweit in Ihrem Testament bedenken, sorgen Sie dafür, dass Kinder in einer liebevollen Familie aufwachsen können und hinterlassen Kindern in Not eine bessere Zukunft.