Erbrecht in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften und Ehen
Lesbische und schwule Paare sind mittlerweile heterosexuellen Verbindungen gleichgestellt. Hier die wichtigsten Antworten auf erbrechtliche Fragen für gleichgeschlechtliche Paare, die mit ihrem Nachlass Kindern weltweit bessere Chancen geben möchten.
Seit dem 01.10.2017 können gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland heiraten und sind heterosexuellen Ehepaaren rechtlich gleichgestellt. Durch die „Ehe für Alle“, die an die Stelle der eingetragenen Lebenspartnerschaft getreten ist, sind die bestehenden rechtlichen Benachteiligungen homosexueller (Ehe-)Paare aufgehoben worden. So können homosexuelle Ehepaare nunmehr beispielsweise auch gemeinsam ein Kind adoptieren. Auch im Erbrecht gibt es nun keine Benachteiligungen mehr. Mit einem gemeinsamen Testament können gleichgeschlechtliche Ehepaare klar festlegen, wie sie den hinterbliebenen Partner absichern und wie der Nachlass eingesetzt werden soll. Es gelten die gleichen steuerlichen Freibeträge für die hinterbliebenen (Ehe-)Partner und auch die Pflichteilansprüche sind gleich.
Die SOS-Kinderdörfer weltweit setzen sich dafür ein, dass kein Kind diskriminiert wird — dazu gehört auch, dass die sexuelle Orientierung und Identität jeden Kindes respektiert wird.
Indem Sie die SOS-Kinderdörfer weltweit in Ihrem Testament bedenken, sorgen Sie dafür, dass Kinder in einer liebevollen Familie aufwachsen können. Hinterlassen Sie Kindern in Not eine bessere Zukunft.