Beispiel für die gesetzliche Erbfolge
Petra Schmidt ist verheiratet. Sie hat keine Kinder, ihre Eltern sind verstorben, ihr Bruder auch. Er hatte aber einen Sohn, Petras Neffen Paul. Außerdem hat sie noch zwei Schwestern. Wenn Petra Schmidt nun ohne Testament stirbt, wird ihr Ehemann zusammen mit den zwei Schwestern und dem Neffen Paul erben. Alle zusammen bilden eine sogenannte Erbengemeinschaft. In einer Erbengemeinschaft müssen alle Beteiligten gemeinsam entscheiden. Hätte Frau Schmidt weder Verwandte noch einen Ehegatten, würde der Staat erben.