Aufbewahrung eines Testaments

Hinterlegung und Aufbewahrung eines Testaments

Foto: Fotolia/B. Wylezich

Handschriftliches Testament beim Amtsgericht hinterlegen

Wenn Sie Ihr handschriftliches Testament beim Amtsgericht Ihres Wohnortes hinterlegen, können Sie sicher sein, dass es im Todesfall gefunden und eröffnet wird. Wenn Sie dies nicht möchten, sollten Sie eine Person Ihres Vertrauens darüber informieren, wo Sie Ihr Testament verwahrt haben.

 

Wo wird ein notarielles Testament hinterlegt?

Haben Sie ein notarielles Testament errichtet, gibt der Notar das Testament in aller Regel in die amtliche Verwahrung, d. h. er hinterlegt es ebenfalls beim Amtsgericht.

 

In jedem Fall der Hinterlegung, wird diese zusätzlich beim zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer in Berlin vermerkt. Das Register wird in jedem Sterbefall von Amts wegen auf vorhandene Testamente und andere erbfolgerelevanten Urkunden geprüft. Die Bundesnotarkammer informiert daraufhin das zuständige Nachlassgericht, ob und welche Verfügungen von Todes wegen zu beachten sind.

Ist der SOS-Kinderdörfer weltweit Hermann-Gmeiner-Fonds Deutschland e. V. als Erbe oder Miterbe bedacht, können Sie das Testament auch bei uns zur Aufbewahrung geben. In diesem Fall ist es wichtig, dass wir im Falle Ihres Todes umgehend informiert werden, damit wir das Testament umgehend zur Eröffnung beim zuständigen Amtsgericht einreichen können.

Dafür können Sie in Ihre Geldbörse oder zu Ihrem Ausweis eine kleine Karte mit folgendem Text legen:

Beispiel

Im Falle meines Todes ist umgehend der SOS-Kinderdörfer weltweit Hermann-Gmeiner-Fonds Deutschland e. V., Ridlerstraße 55, 80339 München zu informieren.

Telefon: 089 179 14 -333 oder 0800 50 30 300 (gebührenfrei)

 

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