In Indien müssen über 50 Millionen Kinder zum Teil unter lebensgefährdenden Bedingungen auf Feldern oder in Minen schuften, obwohl Kinderarbeit auf dem Subkontinent verboten ist. Nach über 30 Jahren wurde das Gesetz gegen Kinderarbeit nun verschärft – Schlupflöcher bei gefährlichen Tätigkeiten von Minderjährigen bleiben aber, so die Kritik der SOS-Kinderdörfer.
Zwar dürfen unter 14-Jährige nicht mehr als Kinderarbeiter eingesetzt werden, aber durch eine Ausnahmeregelung für Familienbetriebe lässt sich das Gesetz leicht umgehen. Denn der Begriff Familie ist in Indien extrem dehnbar und es ist daher schwer nachzuvollziehen, ob ein Kind nicht von irgendeinem entfernten Verwandten ausgebeutet wird. Zudem gilt das Gesetz nicht für 15- bis 17-Jährige, denen lediglich die Verrichtung "gefährlicher" Arbeiten verboten ist. Davon werden allerdings Tätigkeiten wie Feldarbeit, bei der die Minderjährigen massiv Pestiziden ausgesetzt werden, oder körperlich anstrengendes Teppichweben nicht ausgeschlossen.
Deshalb appellieren die SOS-Kinderdörfer an die indische Regierung, sämtliche Schlupflöcher im Gesetz gegen Kinderarbeit zu schließen.
Kampf gegen Kinderarbeit
Die SOS-Kinderdörfer engagieren sich gegen Kinderarbeit in Indien und anderen Ländern. Dabei setzen wir vor allem auf Aufklärung und Bildung. Denn Kinder haben ein Recht darauf, in die Schule zu gehen und sich in ihrer Freizeit zu erholen.
"Bei unserer Arbeit begegnen wir immer wieder Familien, in denen seit Generationen niemand zur Schule gegangen ist. Wir versuchen daher die Eltern sowie die Gemeinden davon zu überzeugen, dass sich ihr Leben zum Besseren wendet, wenn sie ihre Kinder zur Schule schicken", berichtet Shubha Murthi, Kontinental-Direktorin der SOS-Kinderdörfer in Asien. "Mit Bildung aus der Armutsfalle – das hört sich einfach an. In vielen Schwellen- und Entwicklungsländern sind arme Familien jedoch auf die Arbeit ihrer Kinder angewiesen. Manche Familien haben weniger als einen Dollar pro Tag. Für sie ist die Arbeit der Kinder lebensnotwendig. Gegen leichte Tätigkeiten im Haushalt oder Familienbetrieb ist prinzipiell nichts einzuwenden, solange diese genügend Platz für Spiel, Spaß, Erholung sowie Schule lassen." Vor wirtschaftlicher Ausbeutung und gesundheitsgefährdenden Tätigkeiten müssten Kinder jedoch ohne Wenn und Aber geschützt werden, stellt Shubha Murthi klar.