Unsere Richtlinien und Grundlagen im Kinderschutz

Als weltweit agierende Kinderrechtsorganisation mit Sitz in Deutschland orientieren wir uns an den international gültigen Vorgaben zum Kinderschutz. Eine zentrale Grundlage bildet die UN-Kinderrechtskonvention (UNCRC), die 1989 verabschiedet wurde. Diese international anerkannten Standards, zu denen sich 196 Staaten bekannt haben, bilden den gemeinsamen Bezugsrahmen für unseren Kinderschutz.

Gemäß Kinderrechtskonvention stehen allen Kindern Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte zu. Diese Rechte sind nicht voneinander zu trennen. Auch wenn die Kinderschutzrichtlinie der SOS-Kinderdörfer einen besonderen Fokus auf den Schutz vor Gewalt legt, sind die anderen Rechte als Rahmen zwingend mitzudenken. 

Die Kinderschutzrichtlinie der SOS-Kinderdörfer (SOS Children’s Villages International) beruht auf den Wurzeln, der Vision, dem Auftrag und den Werten der SOS-Kinderdörfer und orientiert sich an den  Kinderschutzstandards von "Keeping Children Safe Koalition".

  • Die Richtlinie sensibilisiert Personen, die direkt oder indirekt für die SOS-Kinderdörfer tätig sind, für den Schutz von Kindern und Jugendlichen und unterstützt sie darin, entsprechende Schutzmaßnahmen und -mechanismen für ihre Projekte und Vorhaben umzusetzen sowie in der Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit.  

  • Sie formuliert Standards zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Verwirklichung ihrer Rechte (inklusive Beteiligungs- und Beschwerderechte). 

  • Wichtige Aspekte der Kinderschutzrichtlinie und ihrer Umsetzung sind die Gewährleistung eines vertraulichen und verantwortungsvollen Melde- und Beschwerdeverfahrens sowie die lückenlose Aufklärung gemeldeter Verdachtsfälle. 

Die Verhaltensrichtlinie der SOS-Kinderdörfer weltweit ist für alle Mitarbeitenden verbindlich. Die Richtlinie definiert zusätzlich angemessene und professionelle Verhaltensstandards gegenüber Kindern und Jugendlichen für alle Erwachsenen in unserer Organisation. 

Unsere Richtlinien zum Schutz von Kindern und Jugendlichen konzentrieren sich auf vier Hauptaktionsbereiche: Bewusstsein schaffen, Prävention, ein Melde- und Dokumentationssystem sowie das Ergreifen von geeigneten Maßnahmen. 

Wir legen besonderen Wert auf Sensibilisierung und Prävention, um Kinder und Jugendliche zu schützen und die Qualität der Betreuung zu verbessern. Im Falle eines gemeldeten Vorfalls wird dieser ernst genommen und ohne Verzögerung untersucht.