Viele Möglichkeiten philanthropischen Engagements können Sie auch testamentarisch festlegen, wenn Sie beispielsweise größere Beträge noch nicht zu Lebzeiten aus der Hand geben möchten.
Mit einer testamentarischen Verfügung stellen Sie sicher, dass Ihr Wunsch nach Ihrem Tod umgesetzt wird und Ihr Vermögen in Ihrem Sinne fortwirkt.
Bei der Umsetzung gilt es einige erb- und stiftungsrechtliche Besonderheiten zu beachten. Sprechen Sie uns dazu an!
Gerne unterstützen wir Sie bei den Überlegungen, wie Sie mit Ihrem Nachlass Kindern weltweit bessere Chancen geben können.