Testament errichten und widerrufen
Sie haben mehrere rechtliche Möglichkeiten ein gültiges Testament zu errichten, dies jederzeit aber auch zu ändern oder zu widerrufen.
1. Testamentserrichtung
- Das notarielle Testament: Sie verfassen Ihr Testament vor einem Notar Ihrer Wahl. Vor der Beurkundung berät Sie der Notar ausführlich über den Inhalt und die rechtlichen Folgen. Auf Ihren Wunsch hin gibt der Notar das Testament in die amtliche Verwahrung, d. h.er hinterlegt es beim Amtsgericht. Somit können Sie sicher sein, dass Ihr Testament rechtlich einwandfrei ist und nicht verlorengeht.
- Das eigenhändige Testament: Das gesamte Testament muss von Ihnen von Hand geschrieben sein, nicht mit Computer oder Schreibmaschine. Es muss außerdem Ort, Datum und Ihre Unterschrift mit Vor- und Zunamen enthalten. Auch Ihr handschriftliches Testament können Sie beim Amtsgericht hinterlegen.
- Das gemeinschaftliche Testament: Als Ehepaar haben Sie die Möglichkeit, ein eigenhändiges Testament gemeinsam zu errichten. Es muss dann von einem Ehegatten eigenhändig geschrieben und von beiden unterschrieben werden. Sie sollten eine Regelung in das gemeinsame Testament aufnehmen, ob der länger lebende Ehegatte das Testament nach dem Tod des ersten Ehegatten ändern darf.
- Der Erbvertrag: Falls Sie eine letztwillige Verfügung mit einer Person gemeinsam verfassen möchten, die nicht Ihr Ehegatte ist, muss dieses in Form eines Erbvertrages erfolgen. Einen Erbvertrag können Sie allerdings nicht handschriftlich verfassen. Er muss vor einem Notar erstellt werden.
