Was gehört zum Nachlass und was nicht?
Erfahren Sie mehr darüber, welche Vermögenswerte, Verträge und Verbindlichkeiten zum Nachlass gehören und welche nicht dazu gehören.
Was ist ein Nachlass?
Wenn eine Person stirbt, hinterlässt sie in der Regel ein Vermögen, das als Nachlass bezeichnet wird. Der Nachlass kann aus Ersparnissen, Aktien, Immobilien bestehen. Auch Verbindlichkeiten und Forderungen fallen in den Nachlass und gehen auf den Erben über. Es gibt jedoch auch Rechte und Ansprüche, die nicht zum Nachlass gehören.
Vermögenswerte, die zum Nachlass gehören:
Der Erbe/die Erbin tritt in die „Fußstapfen“ des Erblassers, d.h. bei Versterben des Erblassers übernimmt der Erbe die Rechte und Pflichten, das Vermögen sowie die Verbindlichkeiten des Erblassers. Nachfolgend finden Sie eine beispielhafte Auflistung verschiedener Vermögenswerte, die grundsätzlich in den Nachlass fallen, etwa:
- Bargeld
- Bankkonten
- Finanzanlagen, Aktiendepots, Wertpapiere, Anleihen, Lebensversicherungen, Bausparverträge, Beteiligungen, Wohnungskaution
- Schließfächer
- Devisen
- Digitale Werte (Bitcoins, Kryptowährungen)
- Immobilien: Häuser, Wohnungen, Grundstücke, Schrebergärten
- Fahrzeuge: PKWs, Krafträder, Schiffe, Flugzeuge
- Wertgegenstände: Edelmetalle, Münzen, Kunst, Antiquitäten, Schmuck
- Hausrat
- Tiere: Haustiere, Nutzvieh
- Rechte: Lizenzen, Patente, Buch-, Film-/Musikrechte
- Forderungen: Zahlungs- oder sonstige Leistungsansprüche gegen Schuldner