Was gehört zum Nachlass und was nicht?
Erfahren Sie mehr darüber, welche Vermögenswerte, Verträge und Verbindlichkeiten zum Nachlass gehören und welche nicht dazu gehören.
Was ist ein Nachlass?
Wenn eine Person stirbt, hinterlässt sie in der Regel ein Vermögen, das als Nachlass bezeichnet wird. Der Nachlass kann aus Ersparnissen, Aktien, Immobilien bestehen. Auch Verbindlichkeiten und Forderungen fallen in den Nachlass und gehen auf den Erben über. Es gibt jedoch auch Rechte und Ansprüche, die nicht zum Nachlass gehören.
Vermögenswerte, die zum Nachlass gehören:
Der Erbe/die Erbin tritt in die „Fußstapfen“ des Erblassers, d.h. bei Versterben des Erblassers übernimmt der Erbe die Rechte und Pflichten, das Vermögen sowie die Verbindlichkeiten des Erblassers. Nachfolgend finden Sie eine beispielhafte Auflistung verschiedener Vermögenswerte, die grundsätzlich in den Nachlass fallen, etwa:
- Bargeld
- Bankkonten
- Finanzanlagen, Aktiendepots, Wertpapiere, Anleihen, Lebensversicherungen, Bausparverträge, Beteiligungen, Wohnungskaution
- Schließfächer
- Devisen
- Digitale Werte (Bitcoins, Kryptowährungen)
- Immobilien: Häuser, Wohnungen, Grundstücke, Schrebergärten
- Fahrzeuge: PKWs, Krafträder, Schiffe, Flugzeuge
- Wertgegenstände: Edelmetalle, Münzen, Kunst, Antiquitäten, Schmuck
- Hausrat
- Tiere: Haustiere, Nutzvieh
- Rechte: Lizenzen, Patente, Buch-, Film-/Musikrechte
- Forderungen: Zahlungs- oder sonstige Leistungsansprüche gegen Schuldner

Nachlass-Ratgeber anfordern
Gerne senden wir Ihnen unseren ausführlichen Nachlass-Ratgeber kostenlos und unverbindlich zu.
Laufende Verträge
In der Regel laufen Verträge nach dem Tod wie gewohnt weiter und müssen aktiv vom Erbenden gekündigt werden. Dazu zählen etwa:
- Mietvertrag
- Versicherungen (z.B. Kranken-, Hausrats-, Haftpflicht-, KFZ-Versicherungen)
- Telefon und Internet
- Verträge mit Versorgern, wie Strom, Gas, Wasser
- Mitgliedschaften (Die Mitgliedschaft in einem Verein oder Club endet in der Regel im Todesfall)
- Abonnements
Verbindlichkeiten
Der/die Verstorbene hinterlässt dem/den Erben aber auch Verbindlichkeiten wie etwa laufende Kosten, offene Rechnungen, noch bestehende Darlehen oder womöglich sogar Schulden. Auch Beerdigungskosten fallen in der Regel in den Nachlass. Um die Begleichung all dieser Verbindlichkeiten muss sich der Erbe im Todesfall kümmern. Sobald der Erbe das Erbe annimmt, übernimmt er neben den Vermögensverwerten auch die Nachlassverbindlichkeiten. In den Fällen, in denen die Nachlassverbindlichkeiten die Vermögenswerte übersteigen, hat der Erbe die Möglichkeit das Erbe innerhalb von sechs Wochen auszuschlagen. Gleiches gilt, wenn der Erblasser mehrere Personen zu Erben einsetzt.
Ansprüche, die nicht in den Nachlass fallen:
Rechte und Ansprüche, welche an die Person des Erblassers geknüpft sind und daher mit dem Tode des Erblassers enden, gehen nicht auf den Erben über, etwa
- Rentenansprüche, es sei denn, es entsteht ein eigener Anspruch des Erben auf Witwen- oder Hinterbliebenenrente
- Wohn-/Nießbrauchsrechte, wenn ausdrücklich geregelt ist, dass diese mit dem Tode erlöschen
- Unterhaltsansprüche, es sei denn, es handelt sich um Ansprüche, die vor Ableben des Erblassers entstanden sind
Nachlass regeln Checkliste
Was müssen Sie bei der Nachlassabwicklung beachten? Im Folgenden finden Sie eine Checkliste, mit der Sie Ihren Nachlass bestmöglich regeln können.
SOS-Erbrechtratgeber
Unser SOS-Erbrechtratgeber umfasst viele Informationen zum Erbrecht und dem Gemeinnützigen Vererben. Hier erfahren Sie mehr!
Nachlassabwicklung
Die SOS-Kinderdörfer verfügen über eine eigene Abteilung, die Nachlässe vollständig und fachkundig abwickelt. Erfahren Sie, wie wir Sie unterstützen können.
Nachlass- und Testamentsspende
Sie wollen mit Ihrem letzten Willen Kindern eine Zukunft schenken? Hier finden Sie alle Informationen, wie Sie die SOS-Kinderdörfer in Ihrem Testament bedenken können.