Nachlass regeln: Checkliste

Was müssen Sie bei der Nachlassabwicklung beachten? Im Folgenden finden Sie eine Checkliste, mit der Sie Ihren Nachlass bestmöglich regeln können.

Die richtigen Vorbereitungen treffen

Damit Sie selber bestimmen, was einmal mit dem eigenen Hab und Gut geschehen soll, ist es sinnvoll den eigenen Nachlass zu regeln und ein Testament zu errichten. Wenn kein Testament verfasst wurde, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Wenn man kein Testament errichtet und keine gesetzlichen Erben hat, erbt der Staat. Mit einem Testament können Sie Streitigkeiten unter den Erben verhindern und mit den richtigen Vorbereitungen können Sie beruhigt sein, dass alles geregelt ist. Auch können so Ihre Erben unterstützt werden – denn zur Regelung eines Nachlasses kommen eine Reihe von Aufgaben auf die Erben zu. Dazu gehören:

  • Sicherung aller Vermögenswerte
  • Kündigen von Verträgen
  • Begleichen von Verbindlichkeiten
  • Versorgen von Haustieren
  • Überblick über den eigenen Nachlass verschaffen

Ein nützlicher Tipp: Nutzen Sie einen sogenannten Notfall-Ordner, um all Ihre Unterlagen an einem Ort zu sammeln. Wenn Sie die SOS-Kinderdörfer bedenken möchten, unterstützen wir Sie bei der Testamentsgestaltung und stellen Ihnen auch gern den Notfallordner der SOS-Kinderdörfer zur Verfügung.

 

Nachlass-Ratgeber anfordern

Gerne senden wir Ihnen unseren ausführlichen Nachlass-Ratgeber kostenlos und unverbindlich zu.

 

Die Checkliste, um Ihren Nachlass zu regeln:

Es empfiehlt sich, sich einen Überblick über alle anstehenden Aufgaben und über alle Vermögenswerte, Verträge und Verbindlichkeiten zu verschaffen. Im Folgenden finden Sie eine Checkliste zu allen notwendigen oder hilfreichen Unterlagen, um Ihren Nachlass zu regeln:

  • Aufbewahrungsort des Testaments (ggf. Hinterlegungsschein beim Amtsgericht) –  In Ihrem Testament legen Sie fest, wer erben bzw. wer welche Vermächtnisse erhalten soll. Ein Testament sollte handschriftlich verfasst und so verwahrt werden, dass es gefunden wird (idealerweise beim Amtsgericht). Alternativ kann ein Testament auch beim Notar errichtet werden. Mehr zum Thema "Testament errichten" finden Sie hier.
  • Eine Aufstellung ihrer laufenden Verträge und Versicherungen (z.B. Mietvertrag, Versicherungen, Telefon und Internet, Strom- und Gasversorgung, Mitgliedschaften, etc.) – Häufig werden z. B. Verträge und Versicherungen über den Tod hinaus gezahlt, da unklar ist, welche eine verstorbene Person abgeschlossen hat. Setzen Sie daher eine Liste mit allen laufenden Verträgen auf.
  • Besondere Vollmachten auf den Todesfall – Verschiedene Vollmachten, die auch vor einem Todesfall schon in Kraft treten können, sollten in dem Notfall-Ordner enthalten sein: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung. Weitere Informationen zu den besonderen Vollmachten finden Sie hier.
  • Information zu Immobilien, Grundstücken und/oder Schrebergärten (ggf. inkl. Grundbuchauszug)

Zusätzlich sollten folgende weitere Informationen in dem Ordner enthalten sein:

  • Wer soll im Krankheits- oder Notfall informiert werden?
  • Wer ist Ihre Vertrauensperson? Wählen Sie jemanden, dem Sie Ihre Belange mitteilen und der entsprechend nach Ihrem Tode handeln und als Ansprechpartner Auskunft geben kann.
  • Wer in Ihrem Umfeld besitzt ggf. einen zweiten Wohnungs- bzw. Hausschlüssel von Ihnen?
  • Wenn Sie Haustiere haben, wer kann und soll sich um diese kümmern?
  • Wie soll mit Ihrem digitalen Nachlass verfahren werden? Legen Sie rechtzeitig fest, was nach Ihrem Tod mit Ihren Daten und Accounts passieren soll und fertigen eine Übersicht inkl. Passwörtern an.
  • Haben Sie Vorkehrungen getroffen für die Bestattungen und letzte Ruhe, zum Beispiel mit einem Bestattungsvorsorgevertrag? Oder haben Sie Bestattungswünsche festgehalten?

Im Folgenden handelt es sich um eine weitere Checkliste an optionalen Unterlagen, die hilfreich sein können:

  • Verfügung zugunsten Dritter – Typische Beispiele von Verfügungen zugunsten Dritter auf den Todesfall sind die Einsetzung eines Bezugsberechtigten in einem Lebensversicherungsvertrag oder 
    die Vereinbarung mit der Bank des Erblassers, nach dem Ableben an eine bestimmte Person ein Kontoguthaben auszuzahlen. Eine solche Vereinbarung können Sie mit Ihrer Bank oder Versicherung zugunsten eines Dritten schließen. 
  • Lebensversicherungen – Verfügen Sie über eine Lebensversicherung? Dann tragen Sie Begünstigte Personen im Todesfall ein.
  • Schenkungen zu Lebzeiten – Um die Erbschaftsteuer zu verringern, können Sie zu Lebzeiten Teile Ihres Vermögens, wie etwa eine Immobilie, verschenken. Eine Privatperson kann alle zehn Jahre Freibeträge für Schenkungs- oder Erbschaftsteuern in Anspruch nehmen.  Wenn Sie die Schenkungen zu Lebzeiten Ihren Unterlagen hinzufügen möchten, ziehen Sie ggf. einen Notar, Steuerberater oder Rechtsanwalt zur Beratung hinzu.

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Erhalten Sie regelmäßig Informationen zu aktuellen Projekten.

Ihre Spende an die SOS-Kinderdörfer weltweit können Sie von der Steuer absetzen. Die SOS-Kinderdörfer weltweit sind als eingetragene gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. (Steuernummer 143/221/91910)