04. Februar 2024 | NEWS

Fehlende Gesetze gegen weibliche Genitalverstümmelung

Zum Tag gegen die Beschneidung von Mädchen am 6. Februar fordern die SOS-Kinderdörfer ein weltweites Verbot der grausamen Praxis

Die genitale Beschneidung von Mädchen und Frauen wird in mindestens 92 Ländern praktiziert. 51 dieser Staaten haben eine Form von Gesetz, die "Female Genital Mutilation" (kurz: FGM) verbietet. Die restlichen 41 haben noch keine legalen Richtlinien dagegen etabliert. "Die grausame Praxis muss endlich gestoppt werden – und zwar überall! Die weibliche Genitalverstümmelung richtet ausschließlich Schaden an und ist eine Verletzung der Kinderrechte", sagt Boris Breyer, Pressesprecher der SOS-Kinderdörfer, anlässlich des internationalen Tages gegen die Beschneidung von Frauen am 6. Februar.

FGM ist ein Thema für Mutter und Tochter in Äthiopien. Foto: Petterik Wiggers

Beschneidung von Mädchen ist Körperverletzung

Rund 200 Millionen Mädchen und Frauen weltweit wurden bereits beschnitten, und etwa 70 Millionen sind momentan gefährdet, dass dieser brutale Eingriff an ihren Körpern vorgenommen wird. Vor allem in Afrika, Asien und dem Mittleren Osten wird die weibliche Beschneidung weiterhin praktiziert. Spitzenreiter ist Somalia mit einer FGM-Rate von 98 Prozent. Aber auch in anderen afrikanischen Ländern werden vor allem in ländlichen Gegenden viele Mädchen genitalverstümmelt. "Es muss ein Umdenken bei den Menschen geschehen: Viele sehen die Beschneidung weiterhin als ein notwendiges Ritual an, das ein Mädchen durchlaufen sollte, um 'ganz Frau', körperlich 'rein' und reif für die Ehe zu sein. Dabei handelt es sich um schlichte Gewalt gegen ein unschuldiges Kind", sagt Breyer.

Joint Forces for Africa hilft Kindern in Not

Das Hilfsprojekt der "Joint Forces for Africa" (JOFA), bei dem sich die SOS-Kinderdörfer gemeinsam mit fünf anderen auf Kinder ausgerichteten NGOs für die Beseitigung aller Formen von Gewalt gegen Kinder einsetzen, zielt auch auf die Beseitigung von FGM. Insgesamt soll mehr als 50.000 afrikanischen Kindern in Not geholfen werden. Die SOS-Kinderdörfer sind als Programmpartner unter anderem im Osten Äthiopiens aktiv. Im Land ist die weibliche Beschneidung seit 2004 nach dem äthiopischen Strafgesetzbuch verboten. Offiziellen Zahlen aus dem Jahr 2016 zufolge sind zwei von drei Frauen im Alter von 15 bis 49 Jahren in Äthiopien beschnitten.

Durch Aufklärungsarbeit in Schulen lernen die Kinder ihre Rechte - u.a. auf körperliche Unversehrtheit - kennen. Foto: Petterik Wiggers

Kinderrechte schützen

Die Kinderhilfsorganisation arbeitet seit zwei Jahren eng mit dem äthiopischen Ministerium für Frauen- und Kinderrechte zusammen, um die Beschneidung von Mädchen zu beenden. Durch Gespräche mit den Eltern sowie Besuche in der Schule klären die Mitarbeiter die Kinder und Erwachsenen über die schlimmen körperlichen und emotionalen Folgen von FGM sowie über bestehende Kinderrechte auf. So können seit Generationen vorherrschende Denkweisen Schritt für Schritt verändert werden. Seit Beginn der Zusammenarbeit wurden mindestens 26 Mädchen vor der Beschneidung und acht weitere vor der Frühverheiratung geschützt.

Kampf gegen weibliche Genitalverstümmelung

In weiteren Ländern wie zum Beispiel Gambia, Guinea-Bissau, Kenia und Somalia gibt es ebenfalls spezielle Programme der SOS-Kinderdörfer im Kampf gegen weibliche Genitalverstümmelung. Dabei wird durch gezielte Aufklärungsarbeit, Stärkung der Mädchen und Frauen sowie Hilfe zur Selbsthilfe dafür gesorgt, dass sie ihre Rechte kennen. "Wir geben den Frauen eine Stimme, und helfen ihnen, aus der Abhängigkeit zu treten und auf eigenen Beinen stehen zu können. So sorgen wir dafür, dass geschlechtsspezifische Gewalt gemindert und Kinderehen verhindert werden", erklärt Breyer. "Aber wir hören erst mit unserer Arbeit auf, wenn kein einziges Kind mehr leiden muss. Deswegen fordern wir ein weltweites Verbot von FGM sowie harte Gesetze und Strafen, um die grausame Tradition zu stoppen."

 

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