Die Rechte des Kindes: Schutz, Bildung, Mitsprache
Kinderrechte umfassen Schutzrechte, Förderrechte und Beteiligungsrechte. Die 54 Artikel der UN-Kinderrechtskonvention lassen sich wie folgt zusammenfassen. Kinder haben ein Recht auf:
- Gleichbehandlung
- Gesundheit und medizinische Versorgung
- angemessenen Lebensstandard
- elterliche Fürsorge und familiäre Bindungen
- Namen und Nationalität
- Bildung
- Religionsfreiheit
- Spiel und Freizeit
- freie Meinung, Information, Mitsprache und Beteiligung
- Erziehung ohne Gewalt
- Betreuung bei Behinderung
- Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung
- Schutz im Krieg und auf der Flucht