Kann ich mein Patenkind/-dorf beschenken?

Einige Patinnen und Paten der SOS-Kinderdörfer möchten ihr Patenkind/-dorf zu Anlässen wie Geburtstag oder Weihnachten mit einem Geschenk überraschen. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihrem Patenkind/-dorf ein Geschenk zu machen: eine so genannte „zweckgebundene Spende“. Dies mag zunächst etwas unpersönlich klingen, hilft den Kindern aber langfristig.

Der Grund: Eine zweckgebundene Spende wird nicht gleich an ein Kind ausbezahlt, sondern als Sparguthaben angelegt. Das SOS-Kinderdorf verpflichtet sich, das Sparguthaben als Starthilfe an die Kinder auszubezahlen, sobald sie ihre Ausbildung abschließen und die SOS-Kinderdorf-Gemeinschaft verlassen. Die Spenden kommen den Patenkindern in voller Höhe zugute. Spenden an ein SOS-Kinderdorf werden zur Deckung der laufenden Kosten sowie für notwendige Anschaffungen verwendet. Die zweckgebundenen Spenden werden mit Ihrer Spendenquittung bestätigt. Wir bitten Sie um Verständnis, dass zweckgebundene Spenden an ehemalige Patenkinder nur möglich sind, wenn diese ihr SOS-Kinderdorf vor weniger als einem Jahr verlassen haben und weiterhin Kontakt besteht. Wir bitten Sie, Ihren Briefen kein Bargeld und keine Schecks beizulegen, da Sendungen verloren gehen oder gestohlen werden können. Ebenso raten wir grundsätzlich davon ab, Pakete an die SOS-Kinderdörfer zu senden. Grund hierfür ist, dass die Abholung von Paketen oft viel Zeit in Anspruch nimmt und mit komplizierten Formalitäten und aufwändigen Zollgebühren verbunden ist, die den Wert des Paketinhalts deutlich übersteigen. Außerdem kommt es oft vor, dass Pakete beschädigt ankommen oder verloren gehen. Es ist den SOS-Kinderdörfern nicht möglich, bei Verlust eines Pakets den Verbleib zu klären.

 

Für Ihre zweckgebundene Spenden gilt das folgende Sonderkonto:

  • Empfänger: SOS-Kinderdörfer weltweit
    IBAN: DE65 4306 0967 2222 2000 02
    Bank: GLS Gemeinschaftsbank (BIC: GENODEM1GLS

Bitte geben Sie als Verwendungszweck immer Ihre Patennummer an. Falls Sie mehrere Patenschaften haben, vermerken Sie bitte den Namen des Kindes oder des SOS-Kinderdorfes im Verwendungszweck. Die Spende wird sonst zu gleichen Teilen zwischen Ihren Patenschaften aufgeteilt.

 

Informationen bei bestehender Patenschaft

Hier finden Sie alle Fragen und Antworten zu einer bestehenden Kind- oder Kinderdorfpatenschaft bei den SOS-Kinderdörfern.

Alle weiteren Fragen zu Kind- und Kinderdorfpatenschaften finden Sie hier

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Erhalten Sie regelmäßig Informationen zu aktuellen Projekten.

Ihre Spende an die SOS-Kinderdörfer weltweit können Sie von der Steuer absetzen. Die SOS-Kinderdörfer weltweit sind als eingetragene gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. (Steuernummer 143/221/91910)