Kümmern sich die SOS-Kinderdörfer um die Nachlassabwicklung?

Ja, soweit Sie die SOS-Kinderdörfer weltweit als Erben eingesetzt haben, übernehmen wir – falls Sie nichts Anderes wünschen – die Bestattung und Grabpflege sowie die Wohnungsauflösung in Ihrem Sinne.

Wir verfügen über eine eigene Abteilung, die Nachlässe vollständig und fachkundig abwickelt. Erfahrene Expertinnen und Experten kümmern sich um alle notwendigen Belange rund um Ihren Nachlass. Lesen Sie hier, um welche Aufgaben die SOS-Kinderdörfer weltweit sich als Erbe konkret kümmern.

 

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Erhalten Sie regelmäßig Informationen zu aktuellen Projekten.

Ihre Spende an die SOS-Kinderdörfer weltweit können Sie von der Steuer absetzen. Die SOS-Kinderdörfer weltweit sind als eingetragene gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. (Steuernummer 143/221/91910)