Ich will gemeinnützig vererben, muss ich den Pflichtteil beachten?

Ja, auch wenn Sie ein Testament verfassen, steht den Pflichtteilsberechtigten – also zum Beispiel Kindern oder Ehegatten – in der Regel der gesetzliche Pflichtteil zu. Dies sollten Sie in jedem Fall berücksichtigen, wenn Sie Ihr Testament erstellen. Selbst wenn bestimmte nahe Verwandte nicht im Testament erwähnt oder gar ausdrücklich enterbt sind, so steht ihnen doch ein finanzieller Mindestanteil am Nachlass zu.

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