Können die SOS-Kinderdörfer mir bei der Erstellung meines Testamentes helfen?

Ja, wenn Sie die SOS-Kinderdörfer in Ihrem Testament bedenken möchten, erhalten Sie einen festen Ansprechpartner oder eine Ansprechpartnerin. Dieser/diese geht mit Ihnen im persönlichen Gespräch alle Fragen durch, die Sie rund um Ihre Nachlassregelung haben. Zur Klärung rechtlicher Fragen wird ein Justiziar oder eine Justiziarin aus unserem Team hinzugezogen, etwa mit Formulierungshilfen oder Änderungsvorschlägen, die sicher stellen sollen, dass Ihr Testamentsentwurf eindeutig formuliert ist.

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Ihre Spende an die SOS-Kinderdörfer weltweit können Sie von der Steuer absetzen. Die SOS-Kinderdörfer weltweit sind als eingetragene gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. (Steuernummer 143/221/91910)