Kann ich festlegen, wofür mein Nachlass verwendet werden soll?

Ja, sie können in Ihrem Testament bestimmen, wie und wo die SOS-Kinderdörfer Ihre Zuwendung einsetzen sollen. Bitte bedenken Sie jedoch, dass zwischen der Testamentserrichtung und der tatsächlichen Testamentseröffnung in der Regel viele Jahre oder sogar Jahrzehnte vergehen. Wir wissen nicht, wie der aktuelle Bedarf dann aussehen wird. Die Situation vor Ort kann sich stark verändert haben – und das bedachte Land könnte inzwischen finanziell auf eigenen Beinen stehen und die Not anderswo viel größer sein. Sollte aufgrund einer veränderten Situation die Erfüllung einer vorgegebenen Zweckbindung nicht möglich sein, können die Mittel den SOS-Kinderdörfern leider nicht zugutekommen.

Unsere Empfehlung: Wir empfehlen dringend, auf eine Zweckbindung im Testament entweder ganz zu verzichten oder diese zumindest weit gefasst zu beschreiben.

Unproblematisch ist es zum Beispiel, wenn Sie statt eines Landes einen Kontinent benennen oder, statt eine bestimmte Schule zu nennen, „für Bildung“ schreiben. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie eine Zweckbindung festgelegen möchten. So können wir Sie beraten, wie Ihr Wunsch am besten formuliert werden kann, damit wir ihn bestmöglich umsetzen können.

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Ihre Spende an die SOS-Kinderdörfer weltweit können Sie von der Steuer absetzen. Die SOS-Kinderdörfer weltweit sind als eingetragene gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. (Steuernummer 143/221/91910)