Sie können grundsätzlich testamentarisch auch bestimmen, wofür Ihr Nachlass verwendet werden soll.
Wenn Sie beispielsweise Ihr Erbe einem afrikanischen SOS-Kinderdorf hinterlassen oder Sie lieber ein SOS-Kinderdorf-Projekt in Russland unterstützen möchten, sollten Sie dies in Ihrem Testament festhalten.
Bei der Festlegung einer konkreten Zweckbestimmung bitten wir jedoch Folgendes zu berücksichtigen. Naturgemäß ist der Zeitpunkt des Geldflusses ebenso wenig vorherbestimmbar wie es gesichert ist, dass im Laufe der nächsten 30 Jahre eine spezielle Einrichtung noch existiert bzw. unterhalten wird. Als hierfür maßgebliche Faktoren seien dabei Unwägbarkeiten wie Naturkatastrophen, politische Veränderungen oder auch günstigstenfalls eine deutliche Verbesserung der Lebenssituation in einem Land genannt.
Sollte ein spezielles Projekt als Auflage im Testament angeordnet sein, welches jedoch nicht mehr existiert, würden wir die Erbschaft mangels Erfüllbarkeit der Auflage nicht annehmen können.
Alternativ können Sie eine testamentarische Formulierung wählen, die es uns ermöglicht, für den Fall, dass ein bestimmtes von Ihnen bevorzugtes Projekt nicht mehr existiert, Ihr Nachlass schließlich dort verwendet werden darf, wo es gerade am dringendsten benötigt wird.
Sollten Sie für Ihre Beerdigung spezielle Wünsche haben, vermerken Sie diese nicht im Testament, sondern in einem separaten Schriftstück, welches Sie einer Person Ihres Vertrauens oder uns zusammen mit Ihrem Testament überlassen.
Wünsche zur Grabpflege hingegen sollten Sie als sogenannte Auflage in Ihr Testament aufnehmen.
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