Nothilfe in Krisenregionen

Unsere politische Arbeit für die Rechte von Kindern in Krisen- und Katastrophengebieten

Noch nie seit dem Zweiten Weltkrieg haben so viele Kinder unter den Folgen von Konflikten und Krisen gelitten wie heute. Wenn Kinder in Kriegen aufwachsen, sie ihre Eltern und Familienmitglieder verlieren, leiden sie unter den traumatischen Folgen – oft ein Leben lang. Auch von Naturkatastrophen und Hungersnöten sind jedes Jahr Millionen Kinder betroffen. Überlebens- und Nothilfe muss in solchen Fällen schnellstmöglich vor Ort geleistet werden, um das menschliche Leid zu lindern.

Wie die SOS-Kinderdörfer helfen

Die SOS-Kinderdörfer leisten in Katastrophen- und Krisengebieten Nothilfe für die Schwächsten. SOS hilft mit Lebensmitteln, Kleidung und Medikamenten und bietet Schutz und Notunterkünfte für Kriegswaisen, Flüchtlingskinder, obdachlose Familien und unbegleitete Kinder. Ein weiterer Schwerpunkt der SOS-Hilfe in Krisenregionen ist die dringend notwendige psychologische Betreuung traumatisierter Kinder, Jugendlicher und deren Familien. Anschließend unterstützen wir die Familien beim Wiederaufbau ihrer Existenz.

Dafür setzen wir uns als SOS-Kinderdörfer politisch ein

  • Alle Kinder weltweit haben das Recht auf Schutz. In humanitären Notlagen sind gefährdete und von ihren Familien getrennte Kinder, Kriegswaisen und obdachlose Familien auf schnelle Hilfe angewiesen. Hierfür muss die Bundesregierung ausreichend finanzielle Mittel bereitstellen.
  • Um das in Kriegen und Katastrophen erfahrene Leid zu bewältigen, sollten Maßnahmen verstärkt werden, um traumatisierte Kinder psychologisch zu betreuen.
  • Alle Kinder haben das Recht auf Bildung. In Konflikten sollten Kinder einen geschützten Zugang zu Bildungsangeboten haben.
  • Um eine nachhaltige Wirkung und Perspektiven für Kinder zu ermöglichen, sollte humanitäre Hilfe immer einhergehen mit einer langfristigen entwicklungspolitischen Zusammenarbeit.

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Ihre Spende an die SOS-Kinderdörfer weltweit können Sie von der Steuer absetzen. Die SOS-Kinderdörfer weltweit sind als eingetragene gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. (Steuernummer 143/221/91910)