Die ChildInvest Foundation verwaltet mehrere Treuhandstiftungen, deren Zweck die Förderung der Arbeit von SOS-Kinderdörfer in einem bestimmten Land oder an einem bestimmten Projekt ist. Treuhandstifterinnen und -Stifter haben die Möglichkeit, ein Prozent der Erträge ihrer Stiftung zugunsten von Projekten außerhalb der SOS-Kinderdörfer weltweit zu verwenden – und so z. B. einen gemeinnützigen regionalen Verein oder eine andere Hilfsorganisation zu fördern. Dabei finden wir mit unseren Stifterinnen und Stiftern individuelle Wege, sich für diejenigen Projekte zu engagieren, die ihnen am Herzen liegen.
Die Errichtung einer Treuhandstiftung ist dann die richtige Option, wenn man einen größeren Geldbetrag nicht mehr für sein eigenes Auskommen benötigt und sicherstellen möchte, dass dieses Kapital dauerhaft erhalten bleibt. "Dauerhaft" bedeutet, solange es die SOS-Kinderdörfer weltweit gibt und insofern der Stiftungszweck verwirklicht werden kann. Über die Verwirklichung des Stiftungszwecks entscheidet ein Gremium (z. B. ein Kuratorium), in dem Stifterinnen und Stifter zusammen mit einer oder mehreren Personen ihrer Wahl Mitglieder sein können.
Die Form der Treuhandstiftung bietet die Möglichkeit, den persönlichen Nachlass zu ordnen. Zusätzlich bietet sie die Option, das Andenken an einen geliebten Menschen zu bewahren, indem die Stiftung nach einer Person benannt wird.
Voraussetzungen
Damit der Aufwand für die Verwaltung einer Treuhandstiftung in einem angemessenen Verhältnis zu ihrem Ertrag steht, sollte ein Mindestkapital von 150.000 Euro vorgesehen werden. Damit die Stiftung langfristig sinnvoll wirken kann, ist es wünschenswert, dass dieses Mindestgründungskapital später mit einem Nachlass aufgestockt wird.
Steuerrechtliche Regelung
Bei der Gründung einer Stiftung kann ein Betrag in Höhe von bis zu 1 Million Euro steuerlich gelten gemacht werden. Bei Ehepaaren erweitert sich der Betrag auf 2 Millionen Euro, unabhängig von welchem Partner das Geld kommt. Dieser Betrag kann ab dem Zeitpunkt der Zuwendung über einen Zeitraum von 10 Jahren abgesetzt werden. Sie erhalten eine entsprechende Zuwendungsbestätigung.
Ihre Vorteile
Der Stifter erhält eine Stiftungsurkunde. Einmal im Jahr erhält der Stifter einen Tätigkeitsbericht sowie den seine Stiftung betreffenden Auszug aus dem Jahresabschluss der ChildInvest Foundation. Der Stifter hat die Gewissheit, dass seine Stiftung und damit auch das von ihm in die Stiftung eingebrachte Vermögen auf Dauer erhalten bleibt.
Wie errichte ich eine Treuhandstiftung?
Wir senden Ihnen gerne eine Mustersatzung und einen Mustertreuhandvertrag zu. Diese können bei Bedarf an Ihre persönlichen Wünsche angepasst werden. Wir stehen Ihnen hier selbstverständlich unterstützend zur Seite. Nach Erhalt einer Satzung und Abschluss eines Treuhandvertrags mit der ChildInvest Foundation erkennt das Finanzamt München für Körperschaften die Stiftung als gemeinnützig an. Danach bezahlen Sie das Stiftungskapital auf ein Ihnen bekanntgegebenes Bankkonto ein, und die Stiftung kann mit ihrer Arbeit beginnen.