Eine unabhängige, von SOS-Kinderdorf International eingeleitete Untersuchung, hat ergeben, dass einzelne Länderorganisationen unser Fürsorgeversprechen, unsere Kinderschutzpolitik und unseren Verhaltenskodex nicht vollständig umgesetzt haben. Die Untersuchung, deren Ergebnisse wir im Mai 2021 veröffentlicht haben, ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg der SOS-Kinderdörfer, den Kinderschutz kontinuierlich weiterzuentwickeln. Jedes einzelne Kind, dem Schaden zugefügt wird, ist eines zu viel.
Als Reaktion auf die Ergebnisse der unabhängigen Untersuchung haben wir umfangreiche Maßnahmen eingeleitet, um den Schutz von Kindern noch stärker in den Mittelpunkt unserer Organisationskultur zu stellen und die Vorfälle im Interesse der Betroffenen vollumfänglich aufzuarbeiten.
Um hierbei ein Höchstmaß an Transparenz zu gewährleisten, haben wir zum 1. Oktober 2021 unabhängige Experten-Kommission ernannt, die jedem einzelnen Vorfall nachgeht und Strukturen entwickeln wird, mit der unsere Organisation in Zukunft Strukturen verbessern sowie Vorwürfe noch entschiedener untersuchen und sanktionieren kann. Die Mitglieder der Sonderkommission wurden in einem sorgfältigen Verfahren ausgewählt und auf ihren Hintergrund überprüft.
Mit Willy Mutunga, ehemals Oberster Richter aus Kenia, und Gitta Mittal, ehemalige Oberste Richterin des Obersten Gerichtshofs von Jammu und Kaschmir, konnten wir sehr erfahrene internationale Experten für den Prozess gewinnen, die unabhängig agieren. Zur Kommission gehörten auch Andras Vamos-Goldman, ehemaliger Diplomat und Aktivist für Menschenrechte aus Kanada (bis 31. März 2022) und Mona Ali Khalil, Juristin und ehemalige Mitarbeiterin der UN aus Saudi-Arabien (bis 30. September 2022).
Die Kommission wird von Thomas Foley (Coordinator of the Commission), Louisa N. Songwe (Chief of Investigations) und Million Berhe (Secretary of the Commission) unterstützt. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Kommission.
Vorsitz: Willy Mutunga, ehemaliger Oberster Richter, Kenia
Willy M. Mutunga hat den Kommissionsvorsitz. Er war von 2011 bis 2016 Oberster Richter in Kenia. Er ist ein weltweit anerkannter Gelehrter, Anwalt und Reformaktivist, dem entscheidende Reformen zugeschrieben werden, die unter anderem zur Neuordnung der kenianischen Verfassung von 2010 geführt haben.
Willy Mutunga hat Rechtswissenschaften an der Universität von Nairobi, Kenia, gelehrt und war regionaler Leiter der „Ford Foundation“ in Ostafrika; in früheren Jahren hat er sich als Aktivist für politische und soziale Reformen der kenianischen Zivilgesellschaft eingesetzt.
Er ist bis heute Mitglied zahlreicher Kommissionen in und außerhalb Kenias und engagiert sich besonders in den Bereichen Wahlen und Menschenrechte.
Für seine herausragenden Beiträge zur Weiterentwicklung der Menschenrechts-Gesetzgebung, der verantwortungsbewussten Regierungsführung und der sozialen Gerechtigkeit hat Willy Mutunga zahlreiche Ehrungen erhalten.
Richterin Gita Mittal, Indien
Gita Mittal war ab 2004 Richterin am Obersten Gerichtshof von Delhi und von 2017 bis 2018 amtierende Oberste Richterin des Obersten Gerichtshofs von Delhi. Danach wurde sie als erste Frau als Oberste Richterin für den Bundesstaat Jammu und Kaschmir vereidigt. Ende 2020 trat sie von diesem Amt zurück.
Die Urteile von Richterin Mittal hatten weitreichende Auswirkungen in zahlreichen Rechtsbereichen und stärkten die Rechte von Frauen, Menschen mit Behinderungen und Opfern sexueller Gewalt. Sie wurde international für ihre juristischen Interventionen und Innovationen anerkannt.
Im Laufe ihrer Karriere hat Gita Mittal Programme zu verschiedenen gesellschaftlich relevanten Themen durchgeführt, darunter Rechtshilfe, Sensibilisierung für Geschlechterfragen und Behinderungen, Umwelt, Katastrophenmanagement und die verfassungsmäßigen Rechte von Randgruppen.
Richterin Mittal ist Trägerin des angesehenen Nari Shakti Puruskar Award, der höchsten zivilen Auszeichnung für Frauen in Indien, die ihr 2018 vom indischen Präsidenten verliehen wurde.
Aufgaben und Mandat der Kommission
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Erfassen, Bewerten und Priorisieren der erhobenen Vorwürfe, Einleiten weiterer Untersuchungen, sofern diese als notwendig erachtet werden.
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Basierend auf den Ergebnissen dieser Untersuchungen Einordnen, ob ein Fehlverhalten vorliegt und ob die Bedenken gerechtfertigt sind.
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Erfassen allgemeiner Vorwürfe und Bedenken in Bezug auf Kinderschutz, generelle Schutzmechanismen, Einsatz von Geldern, Compliance, Management, Governance und anderer Bereiche, die als wichtig erachtet werden, und Formulieren von Empfehlungen für geeignete Maßnahmen an den Senat von SOS-Kinderdorf International.
Wir setzen uns für einen schonungslosen Aufarbeitungsprozess in der gesamten Organisation ein und werden uns an die definierten Kriterien und Empfehlungen der Kommission verbindlich halten.
Die Expertenkommission entscheidet unabhängig darüber, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form sie über die Ergebnisse ihrer Arbeit berichtet. Der Abschlussbericht wurde am 7. Juni 2023 vorgelegt.